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Kunstmuseum Bern gewinnt mit CMS im Gur­litt-Rechts­streit: Museum kann Erbe antreten

15 Dec 2016 Deutschland 2 min. Lesezeit

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München – In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht München (OLG) am 15. Dezember 2016 in dem mittlerweile 18 Monate dauernden Erbscheinsverfahren entschieden, dass das Testament von Cornelius Gurlitt gültig ist. Demnach wird das Kunstmuseum Bern den Nachlass als Alleinerbe antreten. Der Senat folgte der Beurteilung des gerichtlich bestellten Sachverständigen. Der erfahrene Neurologe und Psychiater hielt auch nach Prüfung des umfassenden Beteiligtenvortrags und aller vorgelegten Privatgutachten an seiner Überzeugung fest, dass die behauptete Geisteskrankheit oder andere Defekte von Cornelius Gurlitt bei der Willensbildung nicht nachgewiesen sind.

Ein Team um die CMS-Partner Hans Christian Blum und Claus Thiery hat das Kunstmuseum Bern beim Rechtsstreit umfassend rechtlich beraten.

Cornelius Gurlitt hatte im Januar 2014 ein notarielles Testament errichtet, in dem er das Kunstmuseum Bern als Alleinerbe einsetzte. Nachdem das Kunstmuseum Bern das Erbe von Cornelius Gurlitt angenommen hatte, beantragte es beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins. Diesem Antrag widersprach die Cousine von Cornelius Gurlitt, Uta W., die ohne das Testament zu 50 Prozent Erbin geworden wäre. Sie behauptete, dass Cornelius Gurlitt zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geisteskrank gewesen sei und insbesondere an Wahnvorstellungen gelitten habe. Das Testament sei deshalb unwirksam.

CMS Deutschland

Hans Christian Blum, Partner, Federführung
Dr. Michael Schellenberger, Counsel, beide Private Clients
Claus Thiery, Partner, Federführung
Dr. Moritz Bassler, Associate, beide Dispute Resolution

CMS Schweiz

Dr. Beat von Rechenberg, M.C.J., Private Clients

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

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121,4 kB
Pressemitteilung Kunstmuseum Bern, 15/12/2016
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