Düsseldorf – Der chinesische Medizinproduktehersteller Shenzhen Mindray Medical Instruments ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Wettebewerber Shenzhen Comen Medical Instruments vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich gewesen. Auslöser des Streits war ein Patent auf bestimmte Funktionalitäten eines Ventils, das in einer Reihe von Beatmungsgeräten beider Hersteller verwendet wird. Shenzhen Comen hatte im November 2022 auf der Fachmesse Medica in Düsseldorf Geräte ausgestellt, die ein solches Ventil enthielten. Shenzhen Mindray erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung und damit einen Verkaufsstopp für Ventile eines bestimmten Typs. Das Verkaufsverbot wurde später vom Düsseldorfer Landgericht jedoch zurückgenommen. Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung nun aufgehoben und die einstweilige Verfügung für Beatmungsmaschinenventile eines bestimmten Typs wieder in Kraft gesetzt.
Ein CMS-Team unter der Leitung von Partner Stefan Lüft hat die Patentinhaberin, Shenzen Mindray Medical Instruments, als Lead Counsel in allen Verfahren des Patentstreits umfassend rechtlich beraten. CMS hatte Mindray zuvor auch in urheberrechtlichen Fragen beraten. Das Team berät regelmäßig deutsche und internationale Unternehmen in Fällen, die gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster und Fragen des unlauteren Wettbewerbs sowie des Know-how-Schutzes betreffen.
In dem zweitinstanzlichen Verfahren war ein Team von Allen & Overy als Co-Anwalt beteiligt.
CMS Deutschland
Stefan Lüft, Lead Partner
Prof. Dr. Winfried Bullinger, Partner
Sven Krause, Senior Associate
Markus Deck, Partner
Dr. Huy Do Chi, Counsel
Dr. Maximilian Vonthien, Senior Associate
Sophie Terker, Senior Associate, alle IP
Co-Counsel (Allen & Overy)
Stephan Neuhaus
Caroline Bley
Pressekontakt
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