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Franziska Wenzler

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Franziska Wenzler spezialisiert sich auf Produkthaftung, Produktsicherheit und Product Compliance. Sie begleitet Mandanten gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Durchsetzung und Abwehr von Produkthaftungsansprüchen, berät zur Produktsicherheit und zu Rückrufpflichten und vertritt Mandanten in diesem Zusammenhang auch gegenüber den Aufsichtsbehörden. Schwerpunkt ihrer Compliance-Tätigkeit ist die Einhaltung deutscher und europäischer Vorgaben für das In-Verkehr-Bringen von Produkten.

Franziska Wenzler startete ihre Anwaltstätigkeit 2020 bei CMS.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • RAK München
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Ausbildung

  • 2019: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2016 - 2018: Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München mit Wahlstation in Tel Aviv, Israel
  • 2016: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2010 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität, München
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06/12/2023
Reform des europäischen Produktrechts
Im europäischen Produktrecht stehen große Änderungen bevor. Ende 2024 wird die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung (VO (EU) 2023/988) EU-weit die bisherige Richtlinie über die allgemeine Pro­dukt­si­cher­heit aus dem Jahr 2001 ablösen, was eine der wesentlichsten Änderungen der Pro­dukt­si­cher­heits­land­schaft für Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te seit Jahren mit sich bringen wird. Parallel dazu geht das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Reform der fast 40 Jahre alten Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in seine entscheidende Phase. Die zu erwartenden Änderungen sehen an zahlreichen Stellen Erweiterungen der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung vor. Sowohl die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung als auch die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie zielen darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben an den technischen Fortschritt und die hierdurch veränderten Markt­ver­hält­nis­se anzupassen. Die weitreichenden Änderungen führen nicht nur dazu, dass sich künftig mehr Wirt­schafts­ak­teu­re als bisher – wie beispielsweise Ful­fill­ment-Dienst­leis­ter und On­line-Platt­for­men – mit den Themen Pro­dukt­si­cher­heit und -haftung beschäftigen müssen, sondern machen für alle betroffenen Akteure eine Überprüfung ihrer internen Prozesse erforderlich. Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung gilt ab Dezember 2024 Die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mit­glied­staa­ten. Sie betrifft alle Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te und legt (verschärfte) Min­dest­an­for­de­run­gen an die Sicherheit derjenigen Produkte fest, für die keine spezielleren harmonisierten Vorschriften bestehen. Gleichzeitig schafft sie aber auch neue Vorgaben für harmonisierte Produkte. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Neue Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten für nicht harmonisierte Produkte Hersteller nicht harmonisierter Produkte müssen ab Dezember 2024 für diese eine Risikoanalyse aufstellen und eine technische Dokumentation erstellen; das gab es bislang nur im harmonisierten Bereich. Zudem müssen sie interne Pro­duct-Com­pli­ance-Pro­zes­se aufsetzen, eine Beschwerdestelle für Ver­brau­cher­be­schwer­den einrichten und ein Be­schwer­de­ver­zeich­nis führen. In bestimmten Fällen kann zudem die Unterhaltung eines vorgegebenen Rück­ver­fol­gungs­sys­tems erforderlich sein. Für alle Produkte: Meldepflicht bei Unfällen, standardisierte Rückrufe, Abhilfepflicht Für alle unter die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung fallenden (d.h. auch harmonisierte) Produkte gilt künftig eine Meldepflicht für durch das Produkt verursachte Unfälle. Wird der Rückruf eines gefährlichen Produkts erforderlich, müssen hierbei EU-weit bestimmte formale Vorgaben eingehalten werden. Zudem muss der für den Rückruf verantwortliche Wirt­schafts­ak­teur betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine kostenfreie Abhilfemaßnahme (z.B. Reparatur, Ersatz des Produkts oder Wertersatz) anbieten. Damit wird die Grenze zum vertraglichen Ge­währ­leis­tungs­recht verwischt. Erweiterte Pflichten im Onlinehandel Für den Onlinehandel gilt künftig – neben erweiterten Warn- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten –, dass die Produkte bereits im Zeitpunkt des Angebots als auf dem Markt bereitgestellt gelten und die Anforderungen an die Pro­dukt­si­cher­heit erfüllen müssen. Auch für Betreiber von On­line-Markt­plät­zen sieht die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung neue Pflichten vor. Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in entscheidender Phase  Die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie befindet sich noch im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren: Die EU-Kommission hat im September 2022 ihren ersten Entwurf vorgestellt, derzeit laufen Verhandlungen mit Rat und Parlament über die endgültige Fassung der Änderungen. Nach ihrer Verabschiedung müssen die neuen Regelungen innerhalb eines Jahres von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ein paar Änderungen dürften aber bereits jetzt als sicher gelten. Software als Produkt, Datenverlust als Schaden, Wegfall von Haf­tungs­be­gren­zun­gen Ziel ist auch hier, das derzeitige System der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung an die Her­aus­for­de­run­gen des digitalen Zeitalters anzupassen. So soll künftig Software ausdrücklich als Produkt gelten und bei der Beurteilung, ob ein Produkt fehlerhaft ist, sollen u.a. auch Cy­ber­si­cher­heits- und KI-Fragen eine Rolle spielen. Auch die Palette der abgedeckten Schäden soll sich erweitern: Die Entwürfe sehen beispielsweise den Verlust von privat genutzten Daten als ersatzfähigen Schaden an. In Kombination mit der geplanten Aufhebung der derzeit geltenden Selbstbehalte (EUR 500,00 bei Sachschäden) und Haf­tungs­ober­gren­zen (in Deutschland aktuell EUR 85 Mio. bei Per­so­nen­schä­den) kann sich so das Haftungsrisiko für viele Unternehmen deutlich erhöhen. Discovery bald auch in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len? Signifikant ist zudem die Absicht, Unternehmen in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len unter bestimmten Voraussetzungen – neben weiteren Be­weis­las­ter­leich­te­run­gen zugunsten der geschädigten Personen – zur Offenlegung von Beweismitteln zu verpflichten. Diese Form der bislang vor allem aus den USA bekannten „Discovery“ dürfte in vielen Fällen eine kritische Prüfung der bisherigen Do­ku­men­ta­ti­ons­pra­xis erforderlich machen. Unter Beachtung der o.g. Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten nach der Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung dürfte sich hier künftig der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bewähren.
30/11/2023
Das eu­ro­päi­sche „Recht auf Re­pa­ra­tur“ – Nachbesserung statt Neulieferung
Defekte Produkte sollen künftig öfter repariert statt ausgetauscht werden. Die EU nimmt dafür Hersteller und Händler in die Pflicht
06/10/2023
CMS berät DeepDrive bei strategischer Partnerschaft mit Continental
München – Das Münchener High­tech-Un­ter­neh­men DeepDrive hat eine strategische Partnerschaft mit Continental vereinbart. Beide Unternehmen planen im ersten Schritt die gemeinsame Entwicklung eines effizienten...
29/06/2023
Update Commercial 06/2023
Ein Schwerpunkt dieser Ausgabe unseres Updates liegt im Bereich der Produkthaftung und Pro­dukt­si­cher­heit: Der EuGH hat entschieden, dass das EU-Recht Unternehmen berechtigt, gegen unrichtige oder un­voll­stän­di­ge...
28/06/2023
„Nur“ Händler oder doch Hersteller? 
Haf­tungs­recht­lich macht diese Frage einen großen Unterschied, doch ein neues BGH-Urteil zur Pro­du­zen­ten­haf­tung zeigt, dass die Grenzen fließend sein können
07/12/2022
Nachhaltige Produkte als neue Norm
Die EU will weg von der Weg­werf­ge­sell­schaft und hin zu langlebigeren, nachhaltig produzierten Produkten. Um unnötige negative Um­welt­aus­wir­kun­gen von Produkten zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser über diese zu informieren, sind verschiedene Ge­set­zes­än­de­run­gen in Planung, die erhebliche Auswirkungen für Hersteller und Händler haben werden. 
27/10/2022
Update Commercial 10/2022
Der Countdown bis zum Inkrafttreten des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LkSG) läuft: Ab dem 1. Januar 2023 müssen zunächst deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmern...
02/09/2022
CMS begleitet den Erwerb von HCP Packaging durch Carlyle
Frankfurt/Main – Die globale Private Equi­ty-Ge­sell­schaft Carlyle hat eine hun­dert­pro­zen­ti­ge Beteiligung an HCP Packaging von mehreren mit Baring Private Equity Asia verbundenen Fonds erworben. HCP wurde...
25/07/2022
CMS berät Afinum 9 beim gemeinsamen Erwerb des Premium Food Konzept Zeit...
München – Die Afinum Neunte Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG (Afinum 9) hat gemeinsam mit Unigestion S.A. sowie dem Gründer von Zeit für Brot, Dirk Steiger, die Zeit für Brot Gruppe von Afinum...
30/06/2022
Update Commercial 06/2022
Anfang Juni ist die neue Vertikal-GVO in Kraft getreten und hat die bisherige Vertikal-GVO aus dem Jahr 2010 abgelöst. Was sich damit für das EU-Ver­triebs­kar­tell­recht und insbesondere die Gestaltung...
24/09/2021
CMS berät Afinum bei einer Mehr­heits­be­tei­li­gung an Tisso Naturprodukte
München – Die Afinum Achte Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG, beraten durch die Afinum Management GmbH, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an der Tisso Naturprodukte GmbH, spezialisierter Anbieter von...
30/06/2021
Update Commercial 06/2021
Am 16. Juli 2021 tritt die neue Markt­über­wa­chungs­ver­ord­nung in Kraft, eine der wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Pro­dukt­si­cher­heits­recht in den letzten Jahren und voraussichtlich auch für die...