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EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Juli 2015

Die sektoralen Sanktionen der EU gegen Russland wurden am 23. Juni um sechs Monate bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Für den russischen Energie- und Finanzsektor sowie die Dual-Use- und Rüstungsindustrie ist daher auch weiterhin keine Entlastung in Sicht. Die EU konnte auch eine Einigung in Bezug auf die Verlängerung des Sanktionsregimes gegen die Krim und Sewastopol erzielen. Aufgrund des völkerrechtlich umstrittenen Anschlusses dieser Region an Russland muss die Schwarzmeerhalbinsel die Sanktionsmaßnahmen mindestens bis zum 23. Juni 2016 ertragen. Grund für die Ausdehnung der Sanktionsmaßnahmen sind nach Angaben des EU-Außenministerrates die destabilisierenden Aktivitäten Russlands in der Ostukraine und die Nichteinhaltung der Minsker Vereinbarungen. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen, sofern in der Umsetzung des Friedensabkommens von Minsk auch weiterhin keine Fortschritte erzielt werden.

Die neuen Beschlüsse

Die Sanktionsverlängerung tritt mit dem Beschluss (GASP) 2015/971 des Rates (sektorale Sanktionen) und mit dem Beschluss (GASP) 2015/959 des Rates (Sanktionen gegen Krim und Sewastopol) in Kraft. Trotz der kritischen Stimmen innerhalb Europas in Bezug auf die Sanktionspolitik ist es den EU-Außenministern gelungen, die Beschlüsse mit der erforderlichen Einstimmigkeit zu verabschieden.

Konkret bedeutet das, dass die umfangreichen Handelsbeschränkungen für gelistete Dual-Use-Güter und die Ausrüstung und Technologie für die Erdölexploration und -förderung bis zum 31. Januar 2016 in Kraft bleiben. Verboten bleibt auch der Im- und Export militärischer Güter. Der Zugang des russischen Banken-, Energie- und Verteidigungssektors zum europäischen Kapitalmarkt ist auch weiterhin eingeschränkt.

Den Schwerpunkt der Sanktionen gegenüber der Krim bilden ein umfassendes Einfuhrverbot für von der Krim oder aus Sewastopol stammenden Ware sowie ein darauf bezogenes Finanzierungs- und (Rück-)Versicherungsverbot. Umgekehrt ist auch der Export technologischer Güter von der EU auf die Halbinsel verboten. Es gelten zudem spezifische Investitions- und Lieferverbote in Bezug auf Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven. Verboten ist auch die Erbringung von Dienstleistungen, die mit Tourismusaktivitäten zusammenhängen, einschließlich Kreuzfahrtdiensten.

Russische Gegenmaßnamen

Die Gegenreaktion Russlands ließ nicht lange auf sich warten. Der Einfuhrstopp für westliche Lebensmittel wurde am 24. Juni um ein Jahr bis zum 5. August 2016 verlängert. Sorgen bereiten den westlichen Nationen auch einige von der Staatsduma neulich verabschiedete Gesetze, die die unternehmerische Tätigkeit der in Russland aktiven ausländischen Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Dabei handelt es sich technisch nicht um Gegensanktionen. Der Zusammenhang mit der aktuellen politischen Situation ist aber offensichtlich.

So dürfen im Datenschutzbereich ab dem 1. September 2015 alle personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger nur auf Servern gespeichert werden, die sich physisch innerhalb der Russischen Föderation befinden. Die betroffenen Unternehmen sind somit zu einer aufwendigen Errichtung oder Anmietung von Datenbanken und Servern in Russland verpflichtet (siehe dazu unseren Newsletter). Stark kritisiert wurde auch ein bereits in Kraft getretenes Gesetz, nach dem die als „unerwünscht“ eingestuften ausländischen NGOs und möglicherweise auch private Unternehmen künftig in Russland verboten werden dürfen. Über ein solches Verbot entscheidet die russische Staatsanwaltschaft, sofern sie meint, dass diese Organisationen eine Gefahr für die staatlichen Interessen Russlands darstellen (unser Bericht dazu hier). Durch die Förderung der lokalen industriellen Fertigung wird zudem der Zugang der ausländischen Produkte zum russischen Markt erheblich erschwert. So dürfen nach dem neuen Vergabegesetz staatliche Stellen keine ausländischen Fahrzeuge (Pkw wie Lkw) mehr einkaufen. Ein weiteres Gesetz hat zudem der russischen Regierung das Recht eingeräumt, Unternehmen mit mehrheitlicher Staatsbeteiligung vorzuschreiben, bestimmte Waren nur dann zu kaufen, wenn sie russischen Ursprungs sind. Unsere Empfehlungen zu der Lokalisierung der Produktion in Russland finden sie hier sowie in der neuen Ausgabe des CEE German Desk Newsletters. Nicht zu vergessen ist zudem ein im Oktober letzten Jahres verabschiedetes Gesetz, das eine starke Begrenzung der Beteiligung von ausländischen Investoren an russischen Massenmedien vorsieht. Ab dem 1. Januar 2016 dürfen Ausländer nur noch Anteile von 20 Prozent an russischen Medienunternehmen halten und keine Kontrolle über diese mehr ausüben (Näheres dazu hier).

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