Willkommen zurück zur dritten Folge unserer Podcast-Miniserie zur Spielervermittlung. Nachdem bereits über die beteiligten Akteure sowie die Bezahlung des Spielervermittlers durch den aufnehmenden Club gesprochen wurde, gehen Dr. Robert Budde und Dr. Philipp Rohdenburg diesmal der Frage nach, weshalb die Vereinbarung über das Honorar des Spielervermittlers von den Parteien meist als Maklervertrag bezeichnet wird. Ist diese rechtliche Einordnung zwingend oder handelt man sich damit eher Probleme ein?
Bleiben Sie dran und erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe der Spielervermittlung im Profifußball.
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