War es das goldene Steak für EUR 1.200, das sich Franck Ribéry von Starkoch Salt Bae zubereiten ließ? Oder waren es die EUR 222 Millionen, die Paris Saint-Germain für Neymar an den FC Barcelona zahlte? Irgendwann in den letzten Jahren hat sich jedenfalls der Profifußball – verkörpert durch die Spieler selbst – von der Basis entfernt.
Auch die Gehälter sind irgendwann explodiert. Laut DFL-Wirtschaftsreport gaben die 18 Bundesliga-Clubs in der Saison 2018/19 insgesamt EUR 1,43 Milliarden für Profifußballer und den Trainerstab aus. In den anderen Top-Ligen in Spanien und England wird sogar noch viel mehr Geld für Gehälter ausgegeben. Insbesondere die Top-Spieler verdienen – aus Sicht des normalen Bürgers – unfassbar viel. Einem Bericht der französischen Zeitung „L’Équipe“ aus dem Jahr 2019 zufolge verdient Robert Lewandowski als bestbezahlter Spieler der Bundesliga EUR 1,33 Millionen brutto pro Monat. Weltweit ist Lionel Messi mit einem monatlichen Gehalt von EUR 8,3 Millionen ganz vorn.
Die stetig steigenden Gehälter und Transferentschädigungen setzen die Clubs in wirtschaftlicher Hinsicht unter immensen Druck. Um diese Entwicklungen in den Griff zu bekommen und die Clubs zum solideren Wirtschaften zu motivieren, wurde im Jahr 2010 das UEFA Financial Fair Play unter dem Motto „protecting the game“ eingeführt. Als Alternative bzw. als flankierendes Element werden Salary Caps schon seit einigen Jahren immer mal wieder diskutiert, letzten Endes aber aufgrund kartellrechtlicher Bedenken nicht weiter vorangetrieben.
Nun hat die COVID-19-Pandemie dieses Thema wieder auf die Agenda gesetzt. Die Einnahmen der Clubs sind durch die Auswirkungen der Pandemie deutlich gesunken. Die Erlöse aus dem Ticketing fielen vollständig weg, auch Merchandising hat Probleme. Die Einnahmen aus der Vermarktung der audiovisuellen Medienrechte wurden durch die Fortsetzung der Bundesliga – zum Glück – gerettet. Die finanziellen Schwierigkeiten einiger Vereine bleiben jedoch. Fast noch schwerer wiegt das Imageproblem des Profifußballs. In Zeiten, in denen Existenzen bedroht sind und Menschen sich in Kurzarbeit befinden, nimmt das Verständnis der Allgemeinheit für den öffentlich zur Schau gestellten Prunk mancher Spieler (infolge extrem hoher Gehälter) ab. Vor diesem Hintergrund ließen sich die Salary Caps, also die Deckelung der Spielergehälter, derzeit womöglich rechtlich, politisch und gesellschaftlich durchsetzen.
Christian Seifert von der DFL hat daher auch angekündigt, das Thema in den kommenden Monaten voranzutreiben. Auch der UEFA-Präsident Aleksander Čeferin und viele Verantwortliche der Vereine – z. B. auch Karl-Heinz Rummenigge vom FC Bayern München – gelten als Befürworter der Salary Caps.
Was sind Salary Caps?
Salary Caps sind von den Vereinen vereinbarte Obergrenzen für die pro Saison zu zahlenden Spielergehälter. In den USA haben sich Salary Caps im Profisport, insbesondere im American Football, Basketball und Eishockey, etabliert. In der NBA z. B. darf jeder Verein in der aktuellen Saison nicht mehr als USD 109 Millionen für Spielergehälter ausgeben. Diese Gehaltsobergrenze kann in der NBA zwar durchbrochen werden, jedoch muss der Club dann eine Luxussteuer zahlen, die an die anderen Mannschaften nach einem Verteilungssystem ausbezahlt wird. In den Profiligen der USA verhandeln der jeweilige Ligaverband und die Clubbesitzer mit den Spielergewerkschaften die Gehälterbudgets vor jeder Saison. Es handelt sich mithin um ein bereits etabliertes System, in dem die Spieler, vertreten durch die Spielergewerkschaften, ihre Interessen einbringen.
Für den Profifußball in Europa wird nun ebenfalls über die Einführung einer Deckelung der gesamten Personalausgaben für Lizenzspieler eines Clubs nachgedacht. Demnach sollen die Gehälter für den gesamten Kader pro Saison begrenzt sein. Mithin stünde es jedem Verein frei, hohe Gehälter für die Top-Spieler zu bezahlen, solange die Summe aller Gehälter die für den gesamten Kader festgelegte Grenze nicht überschreitet.
Europäische Lösung
Salary Caps sind nur als europäische Lösung sinnvoll. Würde die Bundesliga einen Alleingang machen, wäre die Chancengleichheit im Wettbewerb um talentierte Spieler mit den Clubs der anderen europäischen Top-Ligen nicht mehr gegeben. Die wesentliche rechtliche Hürde für die Einführung von Salary Caps setzt dabei das EU-Kartellrecht.
Salary Caps als Wettbewerbsbeschränkung
Das Kartellverbot aus Art. 101 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen. Eine entsprechende Salary-Cap-Regelung der UEFA wäre im Grundsatz eine solche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, da durch die Gehaltsobergrenze der Wettbewerb der Clubs um die besten Spieler eingeschränkt würde und die Clubs sich (vermittelt über die UEFA) auf eine Obergrenze ihres Kostenfaktors „Spielergehälter“ einigen würden. Die Europäische Kommission würde wohl auch eine sportspezifische Bereichsausnahme vom EU-Kartellverbot verneinen, da es sich bei einem Salary-Cap-System der UEFA um einen „Teil des Wirtschaftslebens“ handelte. So sah die Europäische Kommission eine im Rahmen des EU-Kartellverbotes relevante (weil „Teil des Wirtschaftslebens“) Verbandshandlung bei der Zentralvermarktung der UEFA Champions League (Europäische Kommission, Entscheidung vom 23. Juli 2003 – COMP C-2/37.398 – Champions League, ABl. EG L 291/25 vom 8. November 2003).
Rechtfertigung der Wettbewerbsbeschränkung
Die mit den Salary Caps einhergehenden Wettbewerbsbeschränkungen wären also nur dann rechtlich zulässig, wenn sie gemäß Art. 101 Abs. 3 AEUV vom Kartellverbot freigestellt wären – ähnlich wie bspw. die Zentralvermarktung der Medienrechte durch die DFL. Für eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV müssten durch ein Salary-Cap-System insgesamt vier Kriterien kumulativ erfüllt sein:
- Effizienzgewinn
Zunächst müsste das System der Salary Caps zu einem Effizienzgewinn i. S. d. EU-Kartellrechts führen. Das vorrangige Ziel der Salary Caps wäre es, die Clubs auf eine wirtschaftlich solidere Grundlage zu stellen und die Spirale der stetig ansteigenden Spielergehälter zu beenden. Zudem würden Salary Caps auch dazu beitragen, die Chancen- und Wettbewerbsgleichheit der Clubs wiederherzustellen und zu wahren und so insgesamt für ein qualitativ „besseres“ (weil spannenderes) Produkt Profifußball zu sorgen.
- Angemessene Beteiligung der Verbraucher
Effizienzgewinne sind nur dann i. S. d. EU-Kartellrechts zu berücksichtigen, wenn die Verbraucher in angemessener Weise an den Effizienzgewinnen beteiligt werden. Im Fall von Salary Caps würden die Verbraucher (also die Fußballfans) aufgrund eines ausgeglicheneren Wettbewerbs qualitativ profitieren – und potentiell durch niedrigere Eintrittspreise und Pay-TV-Gebühren wohl auch quantitativ.
- Unerlässlichkeit
Für die Freistellung von Salary Caps vom Kartellverbot müssten die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen „unerlässlich“ für die Erzielung der angestrebten Effizienzgewinne sein – es dürfte mit anderen Worten keine andere wirtschaftlich machbare oder weniger wettbewerbsbeschränkende Möglichkeit geben, die Effizienzgewinne zu realisieren. Dies scheint, auch mit Blick auf die in der Praxis mitunter strenge Handhabung dieses Kriteriums, die größte Hürde für die Freistellung von Salary Caps zu sein.
So wird man zunächst am UEFA Financial Fair Play nicht vorbeikommen bei der Frage, ob es nicht weniger einschneidende Mittel gibt, die dem Ziel dienen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs zu verbessern. Nach den Regelungen des UEFA Financial Fair Play müssen die in internationalen Wettbewerben vertretenen Clubs mindestens ausgeglichene Bilanzen im Sinne der Break-Even-Vorschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufweisen. Grob zusammengefasst besagt die Break-Even-Vorschrift, dass die Vereine insbesondere für Spielergehälter und Transfers – als „relevanten Ausgaben“ – nur noch das ausgeben dürfen, was sie z. B. mit Übertragungsrechten, Sponsoring, Werbung, Stadioneintritten und Transfers – als „relevanten Einnahmen“ – erzielen. Das UEFA Financial Fair Play hat den Vorteil, dass es seit vielen Jahren als Reglement existiert und – bis jetzt – auch nicht in einem Verfahren vor dem EuGH als EU-wettbewerbswidrig erklärt wurde. Dies führte sogar dazu, dass die UEFA und die Europäische Kommission in einer gemeinsamen Erklärung verkündeten, dass das UEFA Financial Fair Play mit dem EU-Beihilfenrecht im Einklang stehe.
Allerdings stellt sich die Frage, ob das UEFA Financial Fair Play den verfolgten Zweck ebenso gut erreicht hat, wie es die Salary Caps könnten. Denn seit Einführung des UEFA Financial Fair Play sind die Gehälter und Transferentschädigungen weiter stark angestiegen. Aber Begrenzungen von Gehältern und Transferentschädigungen waren auch nie das Ziel des UEFA Financial Fair Play. Die relevanten Ausgaben sollten eben nur durch die relevanten Einnahmen gedeckt sein. Da die Zielsetzungen von Salary Caps und UEFA Financial Fair Play nicht identisch sind, hinkt der Vergleich als ebenso geeignete Maßnahme.
Unabhängig von der Frage eines milderen Mittels wird die „Unerlässlichkeit“ in der Praxis teilweise auch als reiner Abwägungsprozess zwischen effizienzsteigernden Auswirkungen einer Maßnahme und deren negativen Auswirkungen gehandhabt. An diesem Punkt dürfte sich die zukünftige Diskussion „verbeißen“. Ein positiver Effekt wäre die Erhöhung der Chancengleichheit und die Steigerung der Spannung des sportlichen Wettbewerbs insgesamt. Aus Sicht der betroffenen Spieler ist eine Deckelung der Gehälter allerdings nachteilig und beschneidet ihre Interessen. Ebenso wird der Wettbewerb der Clubs untereinander erheblich beeinträchtigt, wenn sie mit höheren Gehältern auch die besseren Spieler zu sich zu locken. Ob die Erhöhung der Chancengleichheit und die Steigerung der Spannung des sportlichen Wettbewerbs gegenüber den vorgenannten erheblichen Einschränkungen überwiegen, wäre zumindest fraglich. Jedoch könnte die Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter dadurch abgemildert werden, indem – wie in den USA – die Spielergewerkschaften die Salary Caps aushandeln und so für eine stetige Anpassung an die (steigende) wirtschaftliche Entwicklung des Profifußballs sorgen. Selbstverständlich sollen die Profispieler angemessen an steigenden Umsätzen der Clubs partizipieren, indem sie auch entsprechend höhere Gehälter bekommen. In der NBA war die Gehaltsobergrenze pro Franchise in der Saison 2015/16 noch auf USD 70 Millionen festgelegt, aktuell liegt sie bei USD 109 Millionen. Aber diese Gehälter sollen eben Jahr für Jahr angepasst in einem ausgewogenen Verhältnis zur Finanzkraft aller Clubs stehen und so eine Chancengleichheit ermöglichen.
- Keine Ausschaltung wesentlichen Wettbewerbs
Dass es durch die Einführung von Salary Caps zu einem Wettbewerbsausschluss käme, erscheint fernliegend, da die Vereine weiterhin in echter Konkurrenz zueinander stünden, auch bei der Verpflichtung von Spielern. So hätten bspw. etablierte Clubs auch mit Salary Caps eine Strahlkraft, die sie für Spieler attraktiver macht als weniger renommierte Vereine.
Der politische Weg
Kartellrechtlich ist die Einführung von Salary Caps auf europäischer Ebene kein Selbstgänger, wenngleich es überzeugende Gründe für die Rechtmäßigkeit von Gehaltsobergrenzen gibt. Am Ende dürfte der Erfolg von Salary Caps eine Frage der Einbindung aller Akteure sein: Spieler und Spielergewerkschaften, Verbände und Vereine sowie die Europäische Kommission. Können sich alle Beteiligten auf ein Modell einigen, steigt die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung dieser Idee.
Der beste Weg wäre es daher, wenn die nationalen Verbände in Europa und die UEFA politisches Gehör in Brüssel bei der Europäischen Kommission fänden. Dies gelang der UEFA bereits beim UEFA Financial Fair Play. Dort konnte man auch die Europäische Kommission in Gesprächen dafür gewinnen, dieses Projekt zu unterstützen.
Insofern wäre es sehr zu wünschen, wenn die Europäische Kommission demnächst Aleksander Čeferin, Christian Seifert und Co. sowie Interessenvertretungen der Spieler nach Brüssel einlüde.
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