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Veröffentlichung 27 Mär 2018 · Deutschland

Öffentliche Übernahmen in Deutschland

Rechtsrahmen und praktische Durchführung

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Die viel beachtete Übernahme von Mannesmann durch Vodafone in den Jahren 1999 / 2000 verdeutlichte, dass es bis dato an einem umfassenden rechtlichen Rahmen für öffentliche Übernahmen deutscher Unternehmen fehlte. Ein solcher Rechtsrahmen wurde mit dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) geschaffen, das 2002 in Kraft trat. Das WpÜG gilt für alle Angebote zum Erwerb von Aktien deutscher Emittenten, die an einem organisierten Markt in Deutschland oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Handel zugelassen sind, beispielsweise im Prime Standard oder General Standard der Frankfurter Börse. Es legt die allgemeinen Grundsätze für die Durchführung von Übernahmen in Deutschland fest – darunter vor allem den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre – und regelt das Angebotsverfahren. 

Die Einhaltung des WpÜG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat die BaFin mit durchschnittlich 16 bis 26 Angeboten pro Jahr insgesamt mehr als 400 öffentliche Übernahmeangebote beaufsichtigt. Das Transaktionsvolumen liegt in der Regel zwischen 10 Millionen und 100 Millionen Euro. Nur bei jeder zehnten Transaktion wird ein Volumen von einer Milliarde Euro überschritten.

Der deutsche Markt für öffentliche Übernahmen sieht sich kontinuierlich mit rechtlichen und faktischen Änderungen konfrontiert. Infolge veränderter EU-Gesetzgebung erfuhren und erfahren die maßgeblichen deutschen Gesetze wesentliche Änderungen, die vor allem auf mehr Transparenz und die Einführung eines strengeren Sanktionsregimes abzielen. 

In den letzten Jahren haben Übernahmeaktivitäten ausländischer Investoren in Deutschland zugenommen. Der Versuch der Übernahme von K+S durch die kanadische Potash Corp. war seit langem der erste Versuch eines ausländischen Käufers, ein deutsches DAX-Unternehmen zu übernehmen, wurde letztendlich aber erfolgreich abgewehrt. Auch der geplante, aber gescheiterte „Merger of Equals“ der London Stock Exchange mit der Deutschen Börse war im Endeffekt als Übernahme durch eine (neugeschaffene) britische Holding strukturiert.

Der zunehmende Trend zum „Shareholder Activism“ hat die Komplexität öffentlicher Übernahmetransaktionen weiter erhöht. Aktivistische Investoren wie der US-Hedgefonds Elliott erwerben nach Veröffentlichung einer Übernahmeentscheidung eine wesentliche Beteiligung und versuchen, den Angebotspreis nach oben zu treiben (so z. B. bei McKesson / Celesio oder DMG MORI). Andere Aktivisten wiederum wollen eine Neubesetzung des Vorstands der Zielgesellschaft erreichen (z. B. Bain und Cinven / Stada). 

Bei derart anspruchsvollen Rahmenbedingungen ist eine sorgfältige Prüfung der strategischen Optionen unverzichtbar. Dieser Leitfaden dient der Einführung in den für öffentliche Übernahmen in Deutschland geltenden Rechtsrahmen und gibt einen Überblick über die praktische Durchführung von Übernahmeangeboten.

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