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The Future after Brexit – Update

14/08/2020

Aktuell befinden sich die EU und das Vereinigte Königreich in der Phase der Verhandlungen über ihre zukünftige Partnerschaft. Der Rahmen für die Verhandlungen wurde durch die neben dem Austrittsabkommen vereinbarte Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen abgesteckt. 

Bisher verlaufen die Gespräche schleppend. Auch wenn es den Parteien gelingt, eine Vereinbarung zu treffen, die alle in der Politischen Erklärung vereinbarten Bereiche abdeckt, so steht unabhängig davon bereits jetzt fest, dass sich das zukünftige Verhältnis grundlegend von der aktuellen Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt unterscheiden wird. Ab 1. Januar 2021 wird unter anderem eine Zollgrenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich entstehen und es werden Zollformalitäten zu beachten sein. 

Mit unserem Update möchten wir Sie darüber informieren, was derzeit die Knackpunkte in den laufenden Verhandlungen sind und was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt. Am Ende des Updates finden Sie Links zu offiziellen Brexit-Ressourcen, die von der EU, der deutschen und der britischen Regierung veröffentlicht wurden.

Inhalt

  1. Kommt ein Freihandelsabkommen zustande?
  2. Weitere Schlüsselthemen und Gleichwertigkeitsentscheidungen
  3. Umsetzung des Freihandelsabkommens
  4. Was passiert, wenn das Freihandelsabkommen nicht zustande kommt?
  5. Voraussichtlicher Zeitplan
  6. Wie bereiten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das Ende der Übergangsphase vor?
  7. Unser Brexit-Angebot

1. Kommt ein Freihandelsabkommen zustande?

Bis zum Ablauf der Übergangsphase, das heißt in weniger als sechs Monaten, muss nicht nur eine Einigung über das Freihandelsabkommen vorliegen, sondern bis dahin muss es auch sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU ratifiziert sein.

Die EU und das Vereinigte Königreich haben zwischenzeitlich Entwürfe mit ihren Vorstellungen von den künftigen Beziehungen veröffentlicht. Die EU strebt ein umfassendes Freihandelsassoziierungsabkommen an. Sie verfolgt die Aufrechterhaltung möglichst enger Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und möchte Teile der bisherigen Regulierung auch für die Zukunft sichern. 

Das Vereinigte Königreich schlägt mehrere Abkommen (neben einem Freihandelsabkommen noch weitere separate Abkommen für die Bereiche Fischerei, Luftfahrt, Energie, nukleare Zusammenarbeit, Strafverfolgung sowie justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und bei illegaler Migration) vor. Hierbei orientiert es sich an Freihandelsabkommen, die von der EU mit anderen Drittstaaten (insbesondere Kanada) geschlossen wurden.

Immer wieder kursieren Pressemeldungen, dass die Verhandlungen zu scheitern drohen, und die Verhandlungsführer (Michel Barnier für die EU und David Frost für das Vereinigte Königreich) betonen die Differenzen zwischen den Verhandlungsparteien. 

Uneinigkeit besteht bei folgenden Themen:

a) Level Playing Field

Zwar verfolgen beide Verhandlungsparteien für ihre zukünftige Wirtschaftspartnerschaft einen Handelsverkehr, bei dem keine Zölle, Abgaben, Quoten und sonstigen Beschränkungen anfallen. Die EU will aber darüber hinaus einen unfairen Wettbewerb zum Nachteil europäischer Bürger und Unternehmen, etwa durch Dumping, verhindern und verfolgt daher die Vereinbarung eines sogenannten Level Playing Field, in der sich die Vertragsparteien verpflichten, unter anderem in den Bereichen Beihilferecht, Steuern, Arbeitsrecht und Umweltschutz die Schutzbestimmung der anderen Vertragspartei nicht zu unterbieten. Insbesondere im Bereich Beihilfe sind nach Ansicht der EU klare Regelungen erforderlich, um den Binnenmarkt für britische Produkte zu öffnen, ohne Gefahr zu laufen, durch lockerere Standards unterboten zu werden. Demgegenüber will das Vereinigte Königreich aber möglichst wenig an EU-Regeln und -Standards gebunden sein. Dies hat unter anderem politische Gründe, weil das Ende der Bindung an EU-Gesetze und an die Rechtsprechung der EU eines der Versprechen des EU-Referendums im Jahr 2016 war. 

b) Governance 

Des Weiteren stocken die Gespräche bei der Umsetzung des zukünftigen Verhältnisses (Governance). Uneinigkeit herrscht hier im Rahmen der Einrichtung eines Streitbeilegungsmechanismus, konkret bei der Rolle des Europäischen Gerichtshofs. 

Die EU möchte, dass bei Streitfällen der Europäische Gerichtshof seine Zuständigkeit für die Bereiche der künftigen Beziehungen, die sich aus EU-Recht ergeben, behält. Sie schlägt in ihrem Vertragsentwurf die Einrichtung eines Schiedsgerichts vor. Der Europäische Gerichtshof soll aber das maßgebliche Forum bleiben, das über alle Fragen des EU-Rechts entscheidet. 

Das Vereinigte Königreich hat während der Verhandlungen wiederholt erklärt, dass es nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs unterliegen will.

c) Fischereirechte

Die Fischereirechte spielen eine große Rolle bei den Verhandlungen. Im Vereinigten Königreich war die gemeinsame Fischereipolitik der EU, die EU-Mitgliedstaaten einen gleichberechtigten Zugang für Fischereischiffe zu Gewässern gewährt und eine Quotenregelung zur Aufteilung der Fangmenge vorsieht, schon lange umstritten. Das Ziel, ein „independent coastal state“ (unabhängiger Küstenstaat) zu werden, war Teil der Brexit-Kampagne während des Austrittsreferendums und hat damit auch eine politische Relevanz.

Für die EU spielt das Thema ebenfalls eine große Rolle, weil viele Fischer aus der EU (unter anderem Spanien, Frankreich, Portugal, Belgien) darauf angewiesen sind, in britischen Hoheitsgewässern fischen zu dürfen. Daher möchte die EU eine Vereinbarung über dauerhafte Fangquoten als Teil des Freihandelsabkommens. Das Vereinigte Königreich möchte unter Verweis auf seine neue nationale Souveränität Kontrolle über seine Fischereigewässer. Es schlägt im Rahmen eines knappen Fischerei-Rahmenabkommens jährliche Gespräche über Fangrechte der jeweils anderen Partei vor, ohne feste Zusagen zu gewähren. Gleichzeitig fordert es jedoch den freien Zugang seiner Fischereierzeugnisse zum EU-Markt.

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2. Weitere Schlüsselthemen und Gleichwertigkeitsentscheidungen

a) Finanzdienstleistungen

Das Marktzugangsrecht im Bereich der regulierten Finanzdienstleistungen soll nach Plänen der EU nicht vom Freihandelsabkommen abgedeckt, sondern für die einzelnen Bereiche im Rahmen von Äquivalenzentscheidungen geregelt werden. Durch Äquivalenzentscheidungen wird äquivalent regulierten Drittstaatenanbietern von Finanzdienstleistungen ein Zugang zum EU-Markt ermöglicht. Auch das Vereinigte Königreich führt Äquivalenzbewertungen für die Finanzdienstleistungsindustrie anderer Staaten durch. In der Politischen Erklärung wurde eine enge Zusammenarbeit in Regulierungs- und Aufsichtsfragen vereinbart und hierbei auf Äquivalenzentscheidungen Bezug genommen. Hierfür sollten eigentlich bis Juni 2020 die entsprechenden Äquivalenzbewertungen abgeschlossen sein, liegen aber bis dato noch nicht vor.

Für das Vereinigte Königreich ist die Finanzindustrie mit dem Finanzplatz London ein Schlüsselsektor. Bei den Äquivalenzentscheidungen handelt es sich um einseitige Entscheidungen, die jederzeit auch einseitig zurückgezogen werden können. Die britische Regierung möchte daher eine verbindliche Verpflichtung in Bezug auf Marktzugang im Freihandelsabkommen regeln und auch einen Streitbeilegungsmechanismus einführen.

b) Datenschutz

Die EU und das Vereinigte Königreich planen noch während der laufenden Übergangsphase eine Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission im Hinblick auf Datenschutzgesetze im Vereinigten Königreich herbeizuführen.

Hinsichtlich dieses Entscheidungsprozesses hat das European Data Protection Board am 15. Juni 2020 ein Schreiben an das Europäische Parlament verfasst, in dem es seine Bedenken darlegte, dass das in 2019 geschlossene Abkommen zwischen Großbritannien und den USA zur Erleichterung des Zugangs zu elektronischen Beweismitteln bei strafrechtlichen Ermittlungen möglicherweise nicht vollständig mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU vereinbar ist.

Infolgedessen könnte der Antrag zurückgewiesen werden oder nur teilweise angemessen sein.

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3. Umsetzung des Freihandelsabkommens

Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es im Vereinigten Königreich und in der EU ratifiziert werden. Im Allgemeinen laufen die Ratifizierungsverfahren wie folgt ab:

a) Vereinigtes Königreich

Das Abkommen wird von der Regierung ausgehandelt und unterzeichnet. Ein Abkommen kann aber erst ratifiziert werden, nachdem es dem britischen Parlament vorgelegt wurde und innerhalb von 21 Tagen das Unter- und das Oberhaus keinen ablehnenden Beschluss gefasst haben. Unter Berücksichtigung dieser Drei-Wochen-Frist und der Winterpause des britischen Parlaments, die regelmäßig Mitte Dezember beginnt, bedeutet dies, dass ein unterzeichnetes Abkommen dem Parlament bis Mitte November vorgelegt werden muss, damit es am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

b) EU

Der Ratifizierungsprozess in der EU ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Abkommens.

Die EU möchte ein einheitliches Assoziierungsabkommen abschließen, das über eine handelspolitische Zusammenarbeit hinausgeht und „gegenseitige Rechte und Pflichten, gemeinsame Vorgehen und besondere Verfahren“ umfasst (Art. 217 AEUV). Hierfür sind die Zustimmung des Europäischen Rats und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Handelt es sich um ein gemischtes Assoziierungsabkommen, das Angelegenheiten regelt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und sind diese Vertragspartei, so wäre zusätzlich die Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedstaates erforderlich. Dieser Prozess ist zeitaufwendig und nicht ohne Risiko. Die EU kann jedoch alle Angelegenheiten innerhalb des Abkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, vorläufig in Kraft setzen, bevor das Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten abgeschlossen ist. 

Das Vereinigte Königreich hingegen schlägt eine Reihe separater Abkommen vor. Jedes Abkommen würde ein eigenes Ratifizierungsverfahren erfordern.

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4. Was passiert, wenn das Freihandelsabkommen nicht zustande kommt?

Kommt bis zum Ende der Übergangsphase Ende 2020 kein Freihandelsabkommen zustande, so werden durch das Austrittsabkommen und die dort getroffenen Regelungen nur einzelne Bereiche abgedeckt. Viele Punkte bleiben ungeregelt. 

Unter anderem unterliegt dann ab 1. Januar 2021 der gesamte Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Zöllen und Kontingenten. Es würden dann die sogenannten Meistbegünstigungszollsätze auf das Vereinigte Königreich Anwendung finden. Nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz der WTO sind die Vorteile, die einem Handelspartner eingeräumt werden, auch allen anderen WTO-Mitgliedern zu gewähren. Von dieser Regel kann lediglich bei einer Präferenzregelung wie einem Freihandelsabkommen abgewichen werden.  

Das britische Ministerium für internationalen Handel hat im Mai diesen Jahres ein neues Zolltarif-System für Produkte bekanntgegeben, die ab 1. Januar 2021 nach Großbritannien eingeführt werden. Die Tarife gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen das Vereinigte Königreich kein Handelsabkommen hat, und finden dann auch auf den Handel mit der EU Anwendung.

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5. Voraussichtlicher Zeitplan

Dies sind die wichtigsten Ereignisse bis Mitte 2021:

Brexit Update Timeline

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6. Wie bereiten sich die EU und das Vereinigte Königreich auf das Ende der Übergangsphase vor? 

a) EU

Die EU hat einen Entwurf des Abkommens über die neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Dieser ist hier verfügbar.

Die Europäische Kommission hat eine neue Website erstellt, die erläutert, was bereits mit der britischen Regierung vereinbart wurde und was derzeit verhandelt und vorbereitet wird. Diese ist hier verfügbar.

Zur Vorbereitung auf das Ende der Übergangsphase mit dem Vereinigten Königreich hat die EU-Kommission am 9. Juli 2020 eine Vorbereitungsmitteilung verabschiedet, diese ist hier sowie hier und hier verfügbar.

b) Deutschland

Es gibt eine Website der Bundesregierung mit Informationen zu den Brexit-Verhandlungen und weiterführenden Links.

Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen eine Webseite mit den Brexit-Vorbereitungen erstellt.

Außerdem gibt es weiterführende Links zu spezifischeren Informationen rund um das Thema Brexit in Bezug auf Steuern, Zoll und den Finanzmarkt.

c) Das Vereinigte Königreich

Wie die EU hat die Regierung des Vereinigten Königreichs ebenfalls einen Entwurf eines EU / UK-Freihandelsabkommens veröffentlicht. Diesen und weitere Verhandlungsdokumente können Sie hier sowie hier finden.

Die britische Regierung hat auf ihrer ständig aktualisierten Website Mitteilungen veröffentlicht, auf der die Maßnahmen beschrieben werden, die Sie jetzt umsetzen können und die nicht von den Brexit-Verhandlungen abhängen.

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7. Unser Brexit-Angebot

Wir empfehlen Ihnen unsere „The Future after Brexit“-Staffel des CMS To Go Podcasts rund um die künftige Beziehung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich mit interessanten Gastsprechern. Die erste Episode wird in den nächsten zwei Wochen live gehen.

Sie haben Fragen zum Brexit? Unser Brexit-Team berät Sie gerne zu den Auswirkungen des Brexits auf Ihr Unternehmen. Eine Übersicht über unsere Brexit-Ansprechpartner finden Sie hier. Sie können unsere Anwälte auch jederzeit über unsere Brexit-Hotline kontaktieren: +49 711 9764 930

Weitere Informationen sowie unsere Brexit-Checklisten finden Sie auf unserer Brexit-Website. Letztere geben einen guten ersten Überblick über die wichtigsten Auswirkungen in den verschiedenen Rechtsgebieten nach Ablauf der Übergangsphase. Und schauen Sie gerne auch mal auf der Brexit-Themenseite in unserem Blog vorbei.

Autoren

John Hammond, M.A. (Oxon)