Die Ampelkoalition plant eine Verschärfung der Unternehmensmitbestimmung. Es ist zu befürchten, dass die Zurechnungsregeln für Konzerne und für Kommanditgesellschaften, die wir aus dem Mitbestimmungsgesetz kennen, auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei Konzernmüttern und Kommanditgesellschaften ausgedehnt wird und nicht erst ab 2.000, sondern bereits ab 500 Arbeitnehmern in Deutschland greift. Sobald die Verschärfungen in Kraft getreten sind, wird die Mitbestimmung in betroffenen Unternehmen kaum mehr zu vermeiden sein. Für viele Unternehmen und Unternehmensgruppen besteht deshalb akuter Handlungsbedarf, wenn sie eine Verschärfung der Mitbestimmung vermeiden möchten. Wir zeigen auf, wen die Pläne der Ampelkoalition betreffen, welche Gestaltungsoptionen es gibt und welche rechtlichen Implikationen damit verbunden sind.
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