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Vergangene Veranstaltung

Was uns der Ko­ali­ti­ons­ver­trag zur geplanten Verschärfung der Un­ter­neh­mens­mit­be­stim­mung verrät

Webinar-Reihe Vorsprung durch Wissen - Wofür Sie sich zu Recht interessieren

15 Mär 2022, 11:00 - 12:00 CEST Deutschland Online

Ver­an­stal­tungs­de­tails

Programm

15 Mär 2022 Vergangene Veranstaltung

11:00 - 12:00 CEST

Die Ampelkoalition plant eine Verschärfung der Unternehmensmitbestimmung. Es ist zu befürchten, dass die Zurechnungsregeln für Konzerne und für Kommanditgesellschaften, die wir aus dem Mitbestimmungsgesetz kennen, auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei Konzernmüttern und Kommanditgesellschaften ausgedehnt wird und nicht erst ab 2.000, sondern bereits ab 500 Arbeitnehmern in Deutschland greift. Sobald die Verschärfungen in Kraft getreten sind, wird die Mitbestimmung in betroffenen Unternehmen kaum mehr zu vermeiden sein. Für viele Unternehmen und Unternehmensgruppen besteht deshalb akuter Handlungsbedarf, wenn sie eine Verschärfung der Mitbestimmung vermeiden möchten. Wir zeigen auf, wen die Pläne der Ampelkoalition betreffen, welche Gestaltungsoptionen es gibt und welche rechtlichen Implikationen damit verbunden sind.



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