Die Frist zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in nationales Recht läuft am 17. Dezember 2021 ab. Das deutsche Gesetzgebungsvorhaben ist jedoch vorerst gescheitert und auch in anderen EU-Staaten stockt die Umsetzung. Gleichzeitig stellen sich aufgrund neuer Stellungnahmen der EU-Kommission vor allem Unternehmen mit Konzernstrukturen neue Herausforderungen bei der Organisation ihrer Hinweisgebersysteme. Wir geben einen Überblick und beleuchten folgende Themen:
- Welche organisatorischen Vorbereitungen müssen Unternehmen treffen?
- Was hat sich in der Praxis bewährt?
- Welche Änderungen an bestehenden Hinweisgebersystemen im Konzern sind notwendig?
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