Home / Veröffentlichungen / Blockchain-basiertes (Micro-)Licensing von IP-Rec...

Blockchain-basiertes (Micro-)Licensing von IP-Rechten

Update Gewerblicher Rechtsschutz & Kartellrecht 04/2021

April 2021

Die Blockchain-Technologie bietet neben Kryptowährungen, wie etwa „Bitcoin“ und „Ether“, viele weitere Anwendungsmöglichkeiten. Im Bereich des geistigen Eigentums haben Blockchain-basierte Applikationen das Potenzial, die Lizenzierung von Immaterialrechtsgütern zu revolutionieren. Aktuelle Entwicklungen, wie die Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen durch die Bezahldienstleister PayPal, Apple Pay, Visa und Mastercard, sowie die Pläne zum digitalen Euro werden Blockchain-basierte Angebote weiter begünstigen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die Blockchain-Technologie und in die Anwendungsgebiete im Bereich der Lizenzierung von IP-Rechten.

Charakteristika der Blockchain-Technologie

Eine „Blockchain“ ist eine dezentrale Datenbank, in der Transaktionen zusammen mit jedweder Art von Informationen unter Einsatz von Kryptografie gespeichert werden können. Die einzelnen Transaktionen werden mit einem „Trusted Timestamp“ zu einem Block gebündelt. Jeder Block enthält zudem den kryptografischen Hashwert des vorherigen Blocks. Durch die Verknüpfung der einzelnen Blöcke mit dem Hashwert des jeweils vorherigen Blocks wird die namensgebende Kette von Blöcken kreiert. Einer Blockchain-Plattform werden daher lediglich Informationen hinzugefügt („Immutability“).

Aufgrund der zuvor beschriebenen Verknüpfung der einzelnen Blöcke ist es möglich, jederzeit Manipulationsversuche an den Informationen in der Blockchain-Historie („Ledger“) zu erkennen und abzuwehren. Weitere Charakteristika der Blockchain sind die Transparenz der Transaktionen, die, abhängig von der gewählten Blockchain-Plattform, offen für jedermann einsehbar sind. Systemprägend ist zudem die Verschlüsselung des Inhalts der Transaktionen durch den Einsatz eines asymmetrischen Kryptosystems. Die Unveränderbarkeit der hinterlegten Informationen, die Transparenz der erfolgten Transaktionen sowie der Verschlüsselung des Inhalts der Transaktionen führen zu einem hohen Maß an Sicherheit und schaffen Vertrauen beim Anwender. 

Anwendung auf (Micro-)Licensing von IP-Rechten

Im Bereich der Lizenzierung, Nutzung und Teilhabe an geistigen Schöpfungen (urheberrechtlich geschütztes Content Management) bieten sich aufgrund der vorgenannten Eigenschaften mannigfaltige Anwendungsmöglichkeiten. So können Künstler Filme, Schrift- oder Musikwerke unter Nutzung dezentraler Protokolle (z. B. IPFS) dem Nutzer bereitstellen, wobei jeder Abruf direkt über eine Blockchain-Plattform vergütet wird. Aber auch eine automatisierte Lizenzierung von registrierten gewerblichen Schutzrechten, wie Marken oder Designs, ist denkbar. Dies geschieht unter Einsatz von sogenannten Smart Contracts.

Dezentrale Vermarktung von IP-Rechten

Smart Contracts sind – anders als der Begriff vermuten lässt – zunächst keine Verträge im Rechtssinne, sondern Computerprogramme. Diese können die Ausführung einer Rechtsfolge auf den Eintritt einer festgelegten Vertragsbedingung codieren. Der zugrundeliegende (Lizenz-)Vertrag wird nach den allgemeinen zivil- und urheberrechtlichen Bestimmungen geschlossen. Die vereinbarten Bedingungen werden sodann durch den Smart Contract ausgeführt. Ein Smart Contract kann beispielsweise dahingehend programmiert werden, dass immer dann, wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt wird (z. B. die Zahlung der Lizenzgebühr), eine konkrete Folge eintritt (etwa die Gewährung des Zugriffs auf ein Film- oder Musikwerk). Daher werden Smart Contracts auch „selbstausführende Verträge“ genannt.

Mittels der Einbindung von Smart Contracts ermöglicht die Blockchain-Technologie eine direkte Vermarktung von Inhalten (Content) durch den Urheber oder IP-Recht-Inhaber. Hierdurch können umsatzreduzierende Zwischenstationen obsolet werden. Der Gedanke dahinter ist, dass die Lizenzgebühr direkt an die jeweiligen Rechteinhaber fließt. Die Kernpunkte eines Lizenzvertrags (Lizenzgegenstand, Festlegung der Marktregion, Laufzeit und Gebühr) sind dabei allesamt denkbarer Inhalt eines Smart Contracts.

Einen Ansatz für die Lizenzierung von Marken bilden sogenannte „Smart Trademark Badges“. Ein entsprechendes Blockchain-basiertes Projekt des australischen Markenamtes, das derzeit auf die Nachverfolgbarkeit von IP-geschützten Produkten zur Bekämpfung von Produktfälschungen gerichtet ist, kann ebenso auf die Lizenzierung von Marken für Dritte übertragen werden.

Durch die Blockchain-basierte Rechteverwaltung kann dabei eine lückenlose Nachverfolgbarkeit der immateriellen Rechtsgüter erfolgen. Hierdurch kann die Authentizität überprüft werden und ein weitgehender Schutz vor unbefugten Nutzungen und Weiterveräußerungen erzielt werden.

Neue (Preis-)Gestaltungsmöglichkeiten

Da Kryptowährungen in Beträge von weniger als einem Cent aufgeteilt werden können, ist es zudem möglich, Ausschnitte von einem Film- oder einem Musikwerk gegen Micro-Beträge zu lizenzieren. Diese können automatisch durch Smart Contracts von dem jeweiligen Account des Lizenznehmers abgebucht werden. Auf diese Weise ist es möglich, auch Lizenznehmer zu erreichen, die sich nicht an die heute üblichen monatlichen oder jährlichen Abos binden wollen. Stattdessen wäre es dem Nutzer möglich, lediglich die Beiträge und Inhalte zu bezahlen, die sie auch nutzen. Hierdurch ist ein Lizenzentgelt möglich, das an den tatsächlichen Gebrauch und Nutzen einer Lizenz gekoppelt ist.

Zudem lassen sich mit der Blockchain-Technologie diverse weitere neue Kommerzialisierungsmodelle von digitalen Inhalten umsetzen. Eine Vielzahl von urheberrechtlich geschützten Videos, Fotos und Musikwerken auf Plattformen wie Instagram, LinkedIn oder YouTube werden bisher lediglich mit „Likes“ gefördert. In Zukunft ist es denkbar, dass die Follower eines Influencers auf Instagram durch den Like zugleich einen Micro-Beitrag von beispielsweise 0,1 Eurocent an den Künstler zahlen. Unterdessen könnte der einzelne Follower durch einen Re-Post des Beitrags des Influencers selbst an den Werbeeinnahmen partizipieren, beispielsweise eine Gutschrift über einen Smart Contract erhalten. Dieses Beispiel lässt sich ohne Weiteres auf die Lizenzierung von Videos auf YouTube oder von anderen Inhalten auf entsprechenden Plattformen für User-generierte Inhalte übertragen. Auch sind bereits erste Applikationen auf dem Markt, die eine konkrete Förderung von Videos eines Fußballklubs ermöglichen, indem der Fan einen geldwerten Kryptowert („Token“) nutzen kann, um den Inhalt des Videos sowie den Verein (finanziell) zu unterstützen. Im Vergleich zu herkömmlichen Systemen ermöglicht es die Blockchain-Technologie dabei, dass sowohl Zahlung als auch Lizenzierung vollautomatisiert über eine Plattform abgewickelt werden und mit exakten Zeiteinträgen transparent und manipulationssicher dokumentiert sind.

Ausblick

Die Blockchain-Technologie bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Immaterialgüterschutz. Neben den skizzierten (Micro-)Lizenzierungsmöglichkeiten für urheberrechtlich geschützten Content existieren bereits Projekte für weitere gewerbliche Schutzrechte (weiterführend hierzu Hugendubel, Julia / Zarm, Adrian, Blockchain-Anwendungen als Anti-Counterfeit-Maßnahme, IPRB 2021, 42-47). Dass hierbei ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Lizenzbedingungen und deren Programmierung gerichtet werden muss, liegt auf der Hand. Darüber hinaus ist je nach Lizenzierung auf Verbraucherschutzbestimmungen ebenso wie auf die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sowie die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben zu achten.

Aktuell plant die World Intellectual Property Organization (WIPO) darüber hinaus Blockchain- Standards für das „gesamte IP-Ökosystem“, die den gesamten Lebenszyklus von IP-Rechten abdecken sollen. Zudem zielt die EU-Kommission auf eine umfangreiche Regulierung von verschiedenen Kryptowerten. Daher ist in diesem Bereich, gerade auch im Hinblick auf den sich wandelnden Rechtsrahmen, auf eine vorausschauende Projektplanung zu achten.

Dieser Artikel ist Teil des Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht, welches Sie hier abonnieren können.

Autoren

Foto vonJulia Hugendubel
Dr. Julia Hugendubel, LL.M. (FGV Rio de Janeiro)
Senior Associate
München
Foto vonAdrian Zarm
Adrian Zarm, LL.M., MGlobL (University of Sydney)
Counsel
Köln