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Grenz­über­schrei­ten­de Nach­lass­pla­nung

04 Jun 2014 Deutschland 1 min. Lesezeit

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Immer häufiger sind in der Nachlassplanung die Erbrechte anderer Länder zu berücksichtigen. Eine solche grenzüberschreitende Nachlassplanung ist bereits erforderlich, wenn Vermögen im Ausland besteht (beispielsweise eine Ferienwohnung), Familienmitglieder im Ausland wohnen oder ein Familienmitglied eine andere oder doppelte Staatsangehörigkeit hat. Die Auswirkungen fehlerhafter Planungen können erheblich sein. So ist das in Deutschland beliebte „Berliner Testament“ in verschiedenen Ländern unwirksam. Darüber hinaus sind wesentliche Elemente der Nachlassplanung unterschiedlichst ausgestaltet (zum Beispiel die Beteiligung am Nachlass, Auswirkungen des Ehegüterrechts, Pflichtteilsrechte, Testamentsvollstreckung oder Ähnliches)...

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Grenzüberschreitende Nachlassplanung (0,4 MB)
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