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Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge

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Den Fortbestand des Familienvermögens und des Unternehmens zu sichern, ist heute für Familienunternehmer eine der größten Herausforderungen. Die Experten unserer Private-Clients-Praxis beraten Familienunternehmer seit Jahrzehnten erfolgreich bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge.

Unternehmensnachfolge: Werte wahren, Unabhängigkeit sichern

Neben den übergeordneten Zielen, das Unternehmen für die nächste Generation zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern, geht es im Rahmen unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge meist darum, die Unabhängigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern und seine Leitung in geeigneten Händen zu wissen.

Unsere Beratung zur Unternehmensnachfolge setzt an den bestehenden Strukturen an: Wir prüfen Gesellschaftsverträge und Anteilsstrukturen, die Vertragsgestaltung und Organisation der Unternehmensführung und die Finanzierungsgrundlagen.

Im Zuge einer bestandswahrenden und möglichst steuergünstigen Regelung der Unternehmensnachfolge unterbreiten wir beispielsweise Vorschläge zur Optimierung der Verträge, zu einem möglichen Rechtsformwechsel oder einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Unternehmens.

Fehlt ein direkter Unternehmensnachfolger, entwickeln wir alternative Nachfolgemodelle wie beispielsweise den Verkauf an das Management (MBO, MBI), den Einstieg von Investoren oder die Übertragung auf eine Familienstiftung.

Steuer- und familienrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung im Bereich Unternehmensnachfolge ist jeweils eng verknüpft mit den steuer-, familien- und erbrechtlichen Fragen, die sich für Familienunternehmer oder Unternehmensnachfolger stellen. So entwerfen wir ausgehend von der individuellen Situation unserer Mandanten Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, setzen Testamente und Erbverträge auf, berücksichtigen dabei den gewünschten Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen und begleiten Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.

Unsere Beratung im Bereich Unternehmensnachfolge umfasst darüber hinaus:

  • gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Verhandlung von Nachfolgeregelungen
  • Neuordnung von Unternehmens- und Holdingstrukturen zur Vermeidung von Nachfolgeproblemen
  • Umstrukturierung zur Vorbereitung und Durchführung der Nachfolgeplanung (inkl. Managementbeteiligungen, strategische Partnerschaften)
  • Verkaufs- und Beteiligungsgestaltungen bei fehlenden Nachfolgern im Familienkreis
  • Stiftungslösungen und Trusts (inkl. Familienstiftungen, Doppelstiftungen, Beteiligungsträger- bzw. Unternehmensträgerstiftungen)
  • internationale Nachfolgeplanung (inkl. Wegzugsplanung)
  • letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) und Eheverträge
  • Abwicklung von Erbfällen und Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Streitvermeidung zwischen den Erben, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Internationale Unternehmensnachfolge

Viele der von uns beratenen Familienunternehmen sind international aktiv und stehen daher zunehmend vor der Aufgabe, die Unternehmensnachfolge auch unter internationalen steuer- und erbrechtlichen Aspekten optimal zu regeln. In komplexen, grenzüberschreitenden Konstellationen beziehen wir hier die Experten der CMS Private Clients Specialty Group des internationalen CMS-Netzwerks ein. Unseren Mandanten garantieren wir so hochkarätige Spezialberatung in der Unternehmensnachfolge aus einer Hand.

Nennung als Top Kanzlei für den Bereich Erbrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2020; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute
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