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Fritz von Hammerstein war von 1992 bis 2024 Partner von CMS Deutschland. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Energierecht. Besonders bekannt ist er auch für seine bergrechtliche Expertise. Er berät und vertritt deutsche und ausländische Unternehmen in komplexen Raumordnungs-, Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, Kraftwerke, Freileitungen, Pipelines, Bergwerke, Gewässerbenutzungen, Erneuerbare Energien-Projekte sowie in Verfahren der Bundesnetzagentur. Er hat große Erfahrung in der Vertretung von Vorhabenträgern in verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Umweltvereinigungen und Projektgegnern. Häufig unterstützt er Mandanten in Gesetzgebungsverfahren und in anderen an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik angesiedelten Angelegenheiten.
Fritz von Hammerstein wurde nach zweijähriger Tätigkeit in einer Anwaltssozietät in Düsseldorf 1992 Partner von Weiss & Hasche, einer der Vorgängersozietäten von CMS.