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Dr. Michael Biendl

Counsel
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Schwerpunkte der Tätigkeit von Michael Biendl sind das deutsche und europäische Regulierungsrecht und Product Compliance. In diesem Zusammenhang berät er nationale und internationale Mandanten insbesondere in Fragen der deutschen und europäischen Telekommunikationsregulierung und in Product-Compliance-Projekten (z.B. In-Verkehr-Bringen neuer Technologie-Produkte). Er vertritt regelmäßig die Interessen von Unternehmen gegenüber Behörden und Gerichten.

Michael Biendl ist seit 2017 Anwalt bei CMS. 2022 wurde er zum Counsel ernannt. Aufgrund seines Doppelstudiums, seiner mehrjährigen Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter eines IT-Startups sowie seiner mehrjährigen Praxis als Gutachter und Autor zum Telekommunikations- und Datenschutzrecht verfügt er über ausgezeichnetes juristisches, technisches und ökonomisches Verständnis.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Münchner AnwaltVerein e.V.
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Veröffentlichungen

  • „Vorfahrt für den Netzausbau – Eine Übersicht und Bewertung der bisherigen Spruchpraxis zum DigiNetzG“, N&R 2018, S. 19-26
  • „Innovationszyklen und Product Compliance – Herausforderungen in einem dynamischen Marktumfeld“ (zusammen mit Dr. Daniel Hofmann, in: Legal Management of Innovation), 2018
  • „Rechtliche Herausforderungen beim Auf- und Ausbau von Next-Generation-Access-Networks – Telekommunikations-Infrastrukturrecht nach der TKG-Novelle 2012“, Lit Verlag, 2015
  • „Datenschutzrecht – Basis und Bremse des Cloud Computing“, Mitautor Prof. Dr. Jürgen Kühling, CR 2014, S. 150-156
  • „Telekommunikationsrecht“ Lehrbuch, Mitautoren Prof. Dr. Jürgen Kühling und Tobias Schall, 2. Aufl., C.F. Müller, 2014
  • „EU-verordnete Aktivierung von Synergien beim Ausbau von Next-Generation-Networks?“; Mitautor Prof. Dr. Jürgen Kühling, K&R 2013, S. 459-465
  • „Zulässiger Universaldienstumfang im Zeitalter des Breitbandausbaus – Europa- und verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Fördermodelle“, Mitautor Prof. Dr. Jürgen Kühling, DÖV 2012, S. 409-417
  • „Die Vorratsdatenspeicherung in Europa, Deutschland und Bayern – Eine vergleichende und bewertende Betrachtung aus Sicht der IT-Sicherheit“ (Magisterarbeit, veröffentlicht auf dem elektronischen Publikationsserver der Universität Regensburg unter http://epub.uni-regensburg.de/24116/), 2011
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Ausbildung

  • 2017: Zertifizierung als Product Compliance Officer gemäß ISO/IEC 17024
  • 2015: Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (MuCDR)
  • 2011 - 2015: Promotion im Telekommunikationsrecht am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht von Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. an der Universität Regensburg (Titel: „Rechtliche Herausforderungen beim Auf- und Ausbau von Next-Generation-Access-Networks – Telekommunikationsinfrastrukturrecht nach der TKG-Novelle 2012“)
  • 2014 - 2016: Referendarausbildung am Landgericht Regensburg
  • 2005 - 2011: Studium der Wirtschaftsinformatik und Informationswissenschaft an der Universität Regensburg (Abschluss: Magister Artium)
  • 2004 - 2010: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg
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12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am 1. Juni 2022 in Kraft treten und für die nächsten zw

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06/12/2023
NIS2 & DORA – Zur Umsetzung der neuen Cy­ber­si­cher­heits­vor­ga­ben
Medienberichten zufolge hat die Anzahl und Schwere von Ran­som­wa­re-An­grif­fen – nicht zuletzt aufgrund der MO­VEit-Si­cher­heits­lü­cke – im Jahr 2023 ein neues Rekordniveau erreicht: Nie zuvor waren weltweit so viele Privatpersonen, Behörden und Unternehmen von erfolgreichen Ran­som­wa­re-At­ta­cken betroffen wie in diesem Jahr. Ebenfalls auf Rekordniveau bewegt sich die Re­gu­lie­rungs­dich­te, mit der sich Unternehmen im Bereich der Cybersicherheit gegenwärtig konfrontiert sehen. Während sich der Cyber Resilience Act noch im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren befindet (Rat und Parlament haben hier Ende November eine vorläufige Ei­ni­gung er­zielt), wurden in Gestalt der NIS2-Richtlinie – flankiert von der CER-Richtlinie – und dem Digital Operational Resilience Act (DORA) Anfang 2023 umfangreiche regulatorische Vorgaben in Kraft gesetzt, um Unternehmen in Schlüs­sel­sek­to­ren der EU zur Gewährleistung eines hohen Cy­ber­si­cher­heits­ni­veaus zu verpflichten. Viel Zeit zur Umsetzung der neuen Vorgaben bleibt nicht: Die Anforderungen der NIS2- und CER-Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten ab dem 18. Oktober 2024 anzuwenden, die Vorgaben des DORA gelten ab dem 17. Januar 2025. Mithin gilt es, das Jahr 2024 für die Implementierung der neuen Anforderungen zu nutzen. Der Aufwand und die Kosten hierfür dürften erheblich sein: Schätzungen zufolge soll allein die Umsetzung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie in Deutschland unternehmerische Mehrkosten in Höhe von EUR 7,3 Mrd. bedingen. Etablierung eines unionsweiten Mindestniveaus an Cybersicherheit durch die NIS2-Richtlinie Die gesetzgeberische Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland läuft: Zuletzt hat das BMI im September 2023 ein Dis­kus­si­ons­pa­pier veröffentlicht, das eine Änderung des BSI-Gesetzes (BSIG) vorsieht und auf die Umschreibung des An­wen­dungs­be­reichs und die geplanten un­ter­neh­me­ri­schen Pflichten zugeschnitten ist. Kurz zuvor, im Juli 2023, wurde ein Re­fe­ren­ten­ent­wurf für das die CER-Richtlinie umsetzende KRI­TIS-Dach­ge­setz veröffentlicht. Von den neuen Vorgaben werden künftig neben der öffentlichen Verwaltung und digitalen Diensten insbesondere Post- und Kurierdienste, die Ab­fall­be­wirt­schaf­tung, die Chemikalien- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­ti­on (einschließlich der Verarbeitung und des Vertriebs) und die Herstellung von medizinischen und elektronischen Produkten, Maschinen und Fahrzeugen erfasst sein. An die Stelle der bisherigen an­la­gen­spe­zi­fi­schen Schwellenwerte der BSI-KritisV werden die KMU-Schwel­len­wer­te für kleine und mittlere Unternehmen treten, d.h. im Falle der Beschäftigung von mindestens 50 Mit­ar­bei­ten­den oder eines Jahresumsatzes und einer Jah­res­bi­lanz­sum­me von jeweils über EUR 10 Mio. ist grundsätzlich von einer Anwendbarkeit der neuen Vorgaben auszugehen. Bestimmte Akteure werden darüber hinaus auch ohne Überschreitung dieser Schwellenwerte in den An­wen­dungs­be­reich des neuen BSIG fallen. Neben einer grundsätzlichen Re­gis­trie­rungs­pflicht und vor­fall­ab­hän­gi­gen Meldepflichten (mit einer Erstmeldefrist von 24 Stunden) müssen erfasste Unternehmen künftig ein umfassendes, auch die Lieferkette abdeckendes Risikomanagement betreiben, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von IT-Systemen, Komponenten und Prozessen zu vermeiden und Auswirkungen von Si­cher­heits­vor­fäl­len gering zu halten. Die Verantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist zwingend auf Leitungsebene zu verorten, einschließlich einer Haftung des Leitungsorgans gegenüber dem Unternehmen für den Fall einer unzureichenden Implementierung. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Anforderungen für bestimmte Bereiche in Gestalt von Durch­füh­rungs­rechts­ak­ten bis zum 17. Oktober 2024 zu konkretisieren. Im Übrigen gilt es im Laufe des kommenden Jahres die aktuellen nationalen Um­set­zungs­be­stre­bun­gen in den Blick zu nehmen, zumal diese überschießende nationale An­wen­dungs­be­rei­che und Anforderungen enthalten können (wie auch der Entwurf des deutschen Um­set­zungs­ge­set­zes). Harmonisierung der Cybersicherheit und Be­triebs­sta­bi­li­tät im Finanzsektor durch den DORA Der unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbare DORA weist inhaltlich ähnliche Spezifika auf. Sein weiter An­wen­dungs­be­reich erfasst neben Fi­nanz­un­ter­neh­men aus insgesamt 20 Be­tä­ti­gungs­fel­dern (einschließlich der betrieblichen Altersvorsorge) auch Unternehmen, die den Fi­nanz­un­ter­neh­men digitale Dienste und Datendienste einschließlich Hard­ware­dienst­leis­tun­gen zur Verfügung stellen (sog. IKT-Dritt­dienst­leis­ter). Zentraler Bestandteil des DORA sind sehr dezidierte und feingliedrige Anforderungen an das IKT-Ri­si­ko­ma­nage­ment. Die Verantwortung für dessen Umsetzung trägt wiederum das Leitungsorgan des Fi­nanz­un­ter­neh­mens. Schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle sind der BaFin zu melden. Schwachstellen sollen durch das Testen der digitalen operationalen Resilienz erkannt werden. Darüber hinaus enthält der DORA zahlreiche Regelungen, um Risiken, die für Fi­nanz­un­ter­neh­men im Zusammenhang mit der Nutzung von IKT-Dienst­leis­tun­gen entstehen können, zu mitigieren. Bis Juli 2024 werden die Regelungen durch die Europäischen Auf­sichts­be­hör­den (European Supervisory Authorities (ESA)) noch konkretisiert. Zudem gilt es die nationalen Um­set­zungs­be­stre­bun­gen zu der flankierenden Richtlinie 2022/2556 im Auge zu behalten. Das BMF hat hierzu zuletzt am 23. Oktober 2023 einen Re­fe­ren­ten­ent­wurf veröffentlicht.
05/12/2023
Europäisches Parlament und Rat einigen sich vorläufig auf finale Fassung...
Die Einigung ist da, der Cyber Resilience Act kann kommen. Wir skizzieren die wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kom­mis­si­ons­ent­wurf
04/12/2023
EU-Kommission initiiert Festlegung von IT-Si­cher­heits­an­for­de­run­gen für...
Die Europäische Kommission will mittels einer Delegierten Verordnung die Cybersicherheit drahtloser Geräte erhöhen. Was bedeutet dies konkret
31/08/2023
Update Commercial 08/2023
Die No­vel­lie­rungs­wel­le im europäischen Produktrecht ebbt nicht ab: Am gleichen Tag, an dem Ende Juli – gut zweieinhalb Jahre nach Ver­öf­fent­li­chung des ersten Entwurfs der EU-Kommission – die finale...
07/12/2022
Cybersicherheit: Operative Notwendigkeit und Rechtspflicht
Cy­ber­si­cher­heits­vor­fäl­le sind (leider) zu einem Alltagsphänomen geworden und sowohl ihre Häufigkeit als auch der Umfang der Schäden für betroffene Unternehmen steigen laufend. Die globalisierte, digitalisierte und hochgradig vernetzte Wirtschaft ist anfällig für verschiedenste Bedrohungen – von organisierter digitaler Erpressung durch sogenannte Ransomware bis hin zu gezielten Angriffen auf Daten oder kritische Infrastrukturen. Das internationale Allianz Risk Barometer 2022 listet Cyberrisiken noch vor Be­triebs­un­ter­bre­chung und Na­tur­ka­ta­stro­phen auf Platz 1 der globalen Risikoskala.
01/12/2022
Neue Cy­ber­si­cher­heits­vor­ga­ben für digitale Produkte – der Vorschlag der...
Die Kommission wagt sich an die Normierung eines verbindlichen horizontalen Re­gu­lie­rungs­rah­mens zur Cybersicherheit vernetzter Geräte. Eine Übersicht
16/12/2021
Update Commercial 12/2021
Kurz vor Jahresende informieren wir Sie in unserem Update noch einmal über Wissenswertes aus den Bereichen Produktion, Beschaffung und Vertrieb. Ein großes Thema bleibt die Reform des Kaufrechts zum...
01/12/2021
TTDSG part I: Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten­schutz 2.0?
Der Beitrag widmet sich den wesentlichen Neuerungen des TTDSG im Bereich des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­rechts
26/08/2021
Update Commercial 08/2021
Kurz vor Ende der Le­gis­la­tur­pe­ri­ode hat der Gesetzgeber noch mehrere Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Abschluss gebracht. Relevant für Unternehmen mit B2C-Geschäft ist dabei beispielsweise das in der letzten...
26/07/2021
Das neue ElektroG: Änderungen für Hersteller von Elektro- und Elek­tronik­ge­rä­ten
Mit dem neuen ElektroG kommen neue Pflichten auf Hersteller elektronischer B2C- und B2B-Produkte zu. Dieser Beitrag liefert einen Überblick
14/01/2021
CMS berät künftige Gesellschafter des Joint Ventures 450connect
München – Ein breites Bündnis aus der Energie- und Wasserwirtschaft hat sich unter dem gemeinsamen Dach der 450connect GmbH um die in diesem Jahr frei werdenden 450-MHz-Fre­quen­zen beworben. Ziel des...
13/02/2020
CMS berät LEA Partners bei Seed-Fi­nan­zie­rungs­run­de für Mit­ar­bei­ter-App...
München – Das Stuttgarter Start-up Flip hat für seine Mitarbeiter-App im Zuge einer Seed-Fi­nan­zie­rungs­run­de rund 3,6 Millionen Euro eingeworben. Das 2018 gegründete Start-up bietet Unternehmen mit...