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Profit

Nicht nur der Gesetzgeber, sondern vor allem auch ein verändertes Bewusstsein in der Gesellschaft verlangt von Unternehmen, Nachhaltigkeit in ihren Geschäftspraktiken fest zu verankern. Wirtschaftlicher Erfolg wird zunehmend beeinflusst durch die Erwartungen von Kund:innen, Mitarbeiter:innen und einer breiteren Öffentlichkeit an unternehmerische Verantwortung für Umwelt und Soziales. Dies gilt auch für Wirtschaftskanzleien wie die unsere – und wir stellen uns dem Thema aus Überzeugung. Zukunfts- und damit gewinnorientiertes Wirtschaften, gelebte Nachhaltigkeit sowie die Geltung der Menschenrechte in allen Aspekten unserer Unternehmenskultur gehen Hand in Hand.

Nachhaltigkeit in der Beratung

Unternehmen aller Branchen müssen sich mit der Frage befassen, wie sie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen können. Mit unserer ESG-Beratung unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Recht im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und ihrer Nachhaltigkeitsanforderungen anzuwenden, Risiken zu reduzieren und neue regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Nachhaltig wirtschaften

In dem Bestreben, unseren Kanzleibetrieb unter Nachhaltigkeitsaspekten kontinuierlich zu optimieren, bekennen wir uns zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact und setzen uns für die Geltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ohne Unterschied ein. Dies bezieht sich sowohl auf unseren eigenen Tätigkeitsbereich als auch auf unsere Lieferkette.

Unsere Beschaffungspolitik zielt darauf ab, Umweltauswirkungen zu minimieren und ethische Standards in unserer Wertschöpfungskette aufrechtzuerhalten. 

Unser Lieferantenkodex orientiert sich unter anderem an den Grundsätzen der ILO (International Labour Organisation) als Grundlage für nachhaltige und langfristige Lieferketten.

Hinweisgebersystem

Unsere Unternehmenswerte sind geprägt von Integrität und dem festen Entschluss, in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und ethischen Prinzipien zu handeln. Dies sind keine leeren Worte, sondern unsere Verpflichtung gegenüber allen, die mit uns in Verbindung stehen.

Ein wesentlicher Bestandteil unseres Compliance Managements ist unser Hinweisgebersystem. Dieses System wurde von CMS Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister EQS Group AG eingerichtet.

Damit schaffen wir eine Plattform, auf der anonyme Hinweise auf mögliche Umwelt- oder Menschenrechtsverstöße im eigenen Tätigkeitsbereich und in der Lieferkette von CMS gemeldet werden können. Das Hinweisgebersystem richtet sich sowohl an CMS-Mitarbeiter:innen als auch an unsere Geschäftspartner und deren Beschäftigte.

Wir sind fest davon überzeugt, dass Transparenz und Verantwortlichkeit im Unternehmensumfeld von entscheidender Bedeutung sind. Mit unserem Hinweisgebersystem leisten wir einen aktiven Beitrag zu einer Kultur des Vertrauens, die für uns von höchster Bedeutung ist.

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Grundsatzerklärung nach dem LkSG
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Verfahrensordnung für LkSG-Beschwerdeverfahren
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552,9 kB
Verhaltenskodex für Lieferanten

Mehr zu unserer unternehmerischen Verantwortung

 

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