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Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters

26/11/2018

Im Rahmen einer Insolvenz kann es vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Vertragsverhältnis noch nicht vollständig erfüllt ist. Dem Insolvenzverwalter steht in diesem Fall nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 103 InsO ein Wahlrecht dahingehend zu, ob er den Vertrag anstelle des Schuldners erfüllt oder die Erfüllung ablehnt. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters, § 103 InsO Das Erfüllungswahlrecht (mehr…)

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Dr. Felix Fuchs
Counsel
Köln
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Dr. Rolf Leithaus
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