Wie immer hat sich in der Welt der Geldwäscheprävention auch in den letzten Monaten einiges getan, das wir Ihnen gern vorstellen möchten. Das Bundesverwaltungsamt hat seine Verwaltungspraxis in Bezug auf das Transparenzregister aktualisiert und das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche veröffentlicht, der markante Änderungen des Transparenzregisters und in Bezug auf die UBO-Prüfung vorsieht. Die Bundesländer haben erstmals gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Güterhändler und die BaFin ein Konsultationspapier zu den besonderen Auslegungs- und Anwendungshinweisen für Kreditinstitute veröffentlicht. Außerdem gibt es Neuerungen zur bevorstehenden Reform des Geldwäschestraftatbestands.
Die Veranstaltung richtet sich wie gewohnt sowohl an Unternehmen des Finanz- als auch des Nichtfinanzsektors.
Gastreferenten
Dr. Katharina Hefter
Managing Director und Partner bei BCG Berlin
Dr. Georg Lienke
Associate Director bei BCG Frankfurt
Programm
Integritätskultur – zentraler Baustein in der Geldwäscheprävention
Dr. Katharina Hefter & Dr. Georg Lienke, BCG
Neuerungen zum Transparenzregister / Referentenentwurf des BMF zum Transparenzfinanzinformationsgesetz
Till Komma
Erste gemeinsame AuA der Bundesländer zum GwG für Güterhändler – Überblick und ausgewählte Aspekte
Ivonne Kahlke
Konsultationspapier zu den BaFin AuA BT für Kreditinstitute – Überblick und ausgewählte Aspekte
Charlotte Salathé
Reform des § 261 StGB – Neuere Entwicklungen
Dr. Laura Blumhoff
Geldwäscheprävention 2025 – Blick in die Glaskugel
Dr. Joachim Kaetzler
Weitere Informationen zur Neugestaltung des Transparenzregisters finden Sie in unserem aktuellen Blog-Artikel.
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