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EU Green Deal und Kartellrecht

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Der ehrgeizige European Green Deal ist eines der Kernanliegen der EU-Kommission. Sie hat deshalb angekündigt, dass auch sämtliche Instrumente der EU-Wettbewerbspolitik – Kartellrecht, Fusionskontrolle und Beihilfen – zur Umsetzung des Green Deals, zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Transition und zur Erreichung des großen Ziels einer klimaneutralen EU bis zum Jahr 2050 beitragen müssen.

Konkret arbeitet die EU-Kommission an einem Update von Regelungen und Leitlinien im Bereich Beihilfenrecht, um Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Ziele des Green Deals besser zu unterstützen. Erwartet wird, dass die EU-Kommission in Leitlinien oder einer Mitteilung Erläuterungen zur Prüfung von Kooperationsvorhaben im Bereich Nachhaltigkeit veröffentlichen wird. 

Unternehmen benötigen klare Leitlinien, um einschätzen zu können, ob ihre Nachhaltigkeitsvorhaben mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Erforderlich sind insbesondere Erläuterungen dazu, welche Arten von Kooperation nicht von vornherein dem Kartellverbot unterliegen und unter welchen Voraussetzungen Kooperationen freigestellt werden können, weil sie Nachhaltigkeitsziele fördern.

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