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Informationen 30 Jan 2025 · Deutschland

50Hertz mit CMS erfolgreich vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung in Plan­fest­stel­lungs­be­schlüs­sen für Ost­wind-Vor­ha­ben rechtmäßig

2 min. Lesezeit

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Hamburg – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Januar 2025 die Klagen eines Bergbauunternehmens abgewiesen, welches die Ergänzung der Entschädigungsregelung zweier Planfeststellungsbeschlüsse des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern begehrt hatte.

Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vorhabenträgerin 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Das Team hatte 50Hertz bereits im Rahmen der Planfeststellungs- bzw. Planergänzungsverfahren beraten, im Zuge derer die nun für rechtmäßig befundenen Entschädigungsregelungen festgesetzt wurden.

Die Planfeststellungsbeschlüsse betreffen die Vorhaben Ostwind 1, Ostwind 2 und Ostwind 3 zum Anschluss von in der AWZ der Ostsee gelegenen Offshore-Windpark-Cluster an das Übertragungsnetz durch die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben 220 kV-Wechselstromkabelsystemen. Planfestgestellt ist jeweils der im Küstenmeer verlaufende Abschnitt. Die angegriffenen Entschädigungsregelungen betreffen die Querung eines bergrechtlichen Bewilligungsfelds durch die Vorhaben.

Das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hatte erstmalig über konkrete Entschädigungsregelungen bei Eingriffen nur in bergrechtliche Bewilligungen zu entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts ist es ausreichend, die Wertminderung der Bewilligung als Bemessungsgrundlage für die – in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festzusetzende – Entschädigungshöhe anzugeben. Eine solche Regelung im Planfeststellungsbeschluss ist hinreichend bestimmt. Es bedarf keiner Festsetzung näherer Kriterien oder Verfahren, um den Wert der Bewilligung zu bestimmen. Auch ein Anspruch auf „Übernahme“ der Bewilligung durch die Vorhabenträgerin muss nicht tenoriert werden.  
Die Entscheidung traf der 11. Energiesenat des Bundesverwaltungsgerichts. Der Ende 2023 neu gebildete Senat befasst sich mit energierechtlichen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist.

Die Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht lauten 11 A 5.24 und 11 A 6.24.

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

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