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Kompaktwissen „Un­ter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung mit dem StaRUG“

September 2021

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), welches am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Sanierung unter Einbeziehung von Gläubigern – auch gegen deren Willen. Dies war bislang nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich.

Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des präventiven Restrukturierungsrahmens, da dieser die notwendigen Maßnahmen der Sanierung regelt. Um dem Unternehmen ausreichend Zeit zur Ausarbeitung dieses Plans und zur Durchführung der Abstimmung über den Plan zu ermöglichen und den Erfolg der präventiven Sanierung zu gewährleisten, stellt das StaRUG flankierende Instrumente zur Verfügung. Diese können nach einer Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht in Anspruch genommen werden.

Personen

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Dr. Alexandra Schluck-Amend
Partnerin
Stuttgart
Dr. Veronika Hefner, LL.B.