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Pressemitteilungen 01 Jul 2025 · Deutschland

Marktanalyse von Kirchhoff und CMS: Jedes vierte Unternehmen im DAX160 ver­öf­fent­licht freiwillig vorläufige Zahlen

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Hamburg, Frankfurt – Die Wirtschaftskanzlei CMS und die Kommunikationsberatung Kirchhoff haben gemeinsam eine aktuelle Marktanalyse zum Veröffentlichungsverhalten börsennotierter Unternehmen im DAX160 vorgelegt. Die Auswertung zeigt: Jedes vierte Unternehmen veröffentlicht freiwillig vorläufige Geschäftszahlen – häufig jenseits regulatorischer Pflichten, aber nicht ohne rechtliche Fallstricke.

Die Untersuchung analysiert das Verhalten aller 160 Unternehmen aus DAX, MDAX und SDAX in Bezug auf vorläufige Finanzkennzahlen zum Geschäftsjahr 2024. Insgesamt kommunizierten 44 Unternehmen (27,5 Prozent) freiwillig – also ohne Ad-hoc-Anlass – vorläufige Zahlen. Auffällig ist, dass insbesondere Small Caps diese Form der Kapitalmarktkommunikation nutzen.

Rechtsunsicherheit bei Closed Periods

Ein zentrales Ergebnis der Analyse betrifft die rechtliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Art. 19 Abs. 11 MAR: Die Veröffentlichung vorläufiger Zahlen kann zu einer (ungewollten) Vorverlagerung der sogenannten „Closed Period“ führen, in der Führungspersonen keine Eigengeschäfte tätigen dürfen. Unternehmen stehen hier vor der Herausforderung, einerseits frühzeitig Transparenz gegenüber dem Kapitalmarkt zu schaffen, andererseits aber haftungssichere Strukturen für ihre Organmitglieder zu gewährleisten.

„Die Marktanalyse zu vorläufigen Finanzzahlen zeigt ein hohes Klärungsbedürfnis, welche Finanzzahlen nach Auffassung der ESMA und der BaFin als ‚Schlüsselzahlen‘ anzusehen sind. Diesem Anliegen nach einer klaren Definition werden wir uns gemeinsam mit Kirchhoff annehmen“, erklärt Dominik von Zehmen, Rechtsanwalt bei CMS. „Ungeachtet dessen empfehlen wir insbesondere bei Unternehmen mit Share Ownership Guidelines die Einschaltung eines Dienstleisters, der die Aktienerwerbe für die Vorstandsmitglieder unabhängig und unbeeinflusst durchführt. Dadurch lassen sich für die Vorstandsmitglieder zum einen die Risiken im Zusammenhang mit den Directors' Dealings und dem Insiderrecht und zum anderen der administrative Aufwand vermeiden. Die Administration der Share Ownership Guidelines haben wir in der Praxis schon mehrfach so strukturiert, dass eine Directors' Dealings-Meldung nur in Bezug auf die Dauerorder abgegeben werden muss und weitere Meldungen in Bezug auf die einzelnen vom Dienstleister vorgenommenen Ausführungstransaktionen unterbleiben können.“

Marktstandard gefordert – Empfehlungen für Finanzkalender und Kommunikation

Die Auswertung offenbart zudem: Freiwillige Vorabveröffentlichungen erfolgen oft kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung im Finanzkalender – eine Herausforderung für Transparenz und Planbarkeit. Nur 41 Prozent der freiwilligen Mitteilungen waren vorab terminiert.

Jens Hecht, Managing Partner der Kirchhoff Consult GmbH, betont: „Die Analyse offenbart eine deutliche Asymmetrie zwischen Unternehmensgröße, Veröffentlichungszeitpunkt und Kommunikationsverhalten. Wer seine testierten Abschlüsse spät publiziert, nutzt eher freiwillige Vorabinformationen. Doch das erfolgt häufig ohne erkennbare Kommunikationsstrategie. Hier braucht es einen klaren Marktstandard.“

Die vollständige Marktanalyse mit detaillierten Auswertungen zum Veröffentlichungsverhalten sowie Empfehlungen zur Kapitalmarktkommunikation und rechtlichen Absicherung finden Sie im nachfolgend zum Download.

Pressekontakt
presse@cms-hs.com

Veröffentlichung
PDF
186 kB

Vorläufige Finanzkennzahlen im DAX160 – Analyse der Marktpraxis

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