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Hans-Clemens Köhne begann seine Anwaltstätigkeit 1998; seither berät und vertritt er produzierende und handeltreibende Unternehmen in ihrer Vertragsgestaltung bei Beschaffung und Vertrieb, der Strukturierung von Vertriebssystemen, im Franchiserecht, im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht sowie in produktsicherheitsrechtlichen Fragen einschließlich der Durchführung von Rückrufaktionen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören überdies die Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen in Fragen des Lauterkeits- und Äußerungsrechts.