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Michael Rein
Principal Counsel

Dr. Michael Rein

Rechtsanwalt

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Michael Rein berät nationale und internationale Unternehmen bei allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehört insbesondere die Beratung bei allen arbeitsrechtlichen Aspekten von Umstrukturierungen. Dazu zählen Outsourcingmaßnahmen, Betriebsänderungen oder Betriebsübergänge, in deren Rahmen er auch die Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche, Sozialpläne oder Haus- und Sanierungstarifverträge übernimmt. Ein weiterer Schwerpunkt von Michael Rein ist der Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Hier unterstützt er bei der Begründung, Änderung und Schließung von Versorgungssystemen ebenso wie bei der (Neu-)Gestaltung von Treuhandmodellen wie etwa CTA.

Erfahren ist Michael Rein auch bei der Beratung zu arbeitsrechtlichen Aspekten von SE-Gründungen. Die arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmenstransaktionen, insbesondere im Rahmen von grenzüberschreitenden Verschmelzungen, rundet sein fachliches Profil ab.

Michael Rein schloss sich CMS im Jahr 2011 an. Seit 2019 ist er Principal Counsel der Sozietät. Er ist Co-Head des Excellenzclusters "Betriebliche Altersversorgung" bei CMS und Autor zahlreicher betriebsrentenrechtlicher Veröffentlichungen.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • "Die arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer Versorgungsordnung ist regelmäßig dynamisch", Der Betrieb (DB), 2023, S. 3017
  • Rechtzeitig gründen, Flexibilität erhalten – EuGH klärt Frage zum Umfang der Beteiligung von Gewerkschaften bei der Umwandlung in eine SE, AnwaltSpiegel 2022, Ausgabe 25 (gemeinsam mit Dr. Oliver Simon, Dr. Philipp Deuchler)
  • Die Veränderungssperre des §2a Abs. 1 BetrAVG gilt auch für die Fälligkeit des Teilanspruchs, DB 2022, 2096
  • Neues zur Drei-Stufen-Theorie bei der Verschlechterung von Versorgungswerken, DB 2022, 2740
  • Mitautor des Kapitels: „§ 16 Mitbestimmung“ in Hamann/Sigle/Grub (Hrsg.), Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge, 3. Auflage 2022, C.H. Beck Verlag
  • „Einfrieren“ der Mitbestimmung bei SE-Gründung durch formwechselnde Umwandlung, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2021, S. 1748 ff. (gemeinsam mit Dr. Oliver Simon, Philipp Deuchler)
  • Neuer Insolvenzschutz über den PSV für Pensionskassenzusagen, DB 2021, S. 347
  • Abbau einer planmäßigen Überversorgung im öffentlichen Dienst, DB 2021, S. 1272
  • "Verpflichtung zur Leistung von Eigenbeiträgen besteht auch bei Wechsel des Durchführungswegs", Der Betrieb (DB), 2020, S. 512
  • "Vorausabtretung des Zahlungsanspruchs aus einer Direktversicherung ist möglich", Der Betrieb (DB) 2020, S. 2136
  • Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aufgrund betrieblicher Übung, Anmerkung zu BAG, Urteil vom 13.11.2018 – 3 AZR 103/17, Der Betrieb (DB) 2019, S. 1516 (zusammen mit Dr. Boris Alles)
  • "Drei-Stufen-Theorie und Betriebsübergang", DB 2019, 376
  • "Effektive Risikominimierung bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist durch Altersabstandsklauseln möglich", DB 2019, 496
  • "Anspruchsvoraussetzungen", in Erdmann/Heider/Hofelich (Hrsg.), Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung, 1. Auflage 2019, VVW-GmbH, ab S. 145
  • Risikosteigerung bei Betriebsübergang aus der Insolvenz? Haftung des Erwerbers und des PSV für Versorgungsanwartschaften auf dem unionsrechtlichen Prüfstand, Beschl. vom 16.10.2018, NZI 2019, S. 65
  • Mitautor der Kapitel: "Vergütung bei Dienstverhinderung, Vergütung bei Tod, Versorgung: Ruhegeld, Versorgung: Hinterbliebenenversorgung" in: Holthausen/Kurschat (Hrsg.), Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, 1. Auflage 2017, C.H.Beck Verlag
  • Autor des Kapitals "Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Ethikrichtlinien in Unternehmen" in: Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert, Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand" (Hrsg. Hermann Reichold), 1. Auflage 2017, LIT-Verlag
  • Urteilsbesprechung: Abweichung von den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes zum Nachteil von Organen einer Kapitalgesellschaft, Der Betrieb (DB) 2017, S. 2236
  • Umfassende Kündigungsbefugnis für Personalleiter, Der Betrieb (DB) 2015, S. 807
  • Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis als Instrument zur Risikominimierung beim Fremdpersonaleinsatz - wie lange hält der Fallschirm noch?, BetriebsBerater (BB) 2015, S. 320
  • Die individualrechtliche Implementierung einer Ethikrichtlinie mit vorweggenommener Abmahnung, Dissertation, Nomos, Baden-Baden 2013
  • Typische Probleme der Änderung kollektiver Versorgungszusagen – ein Musterfall, BetriebsBerater (BB) 2013, S. 63
  • Betriebsrentenanpassung im Fokus von Praxis und Öffentlichkeit, (NZA) 2013, S. 169
  • Kein Anspruch eines abgelehnten Bewerbers auf Auskunft über anderweitige Besetzung der Stelle, BB-Kommentar, BetriebsBerater (BB) 2012, S. 1226 ff
  • Kein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen betriebsverfassungswidriges Verhalten des Betriebsrats?, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2010, S. 3613 ff. (zusammen mit Dr. Stefan Burger)

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltverein
  • Juristische Gesellschaft Tübingen e.V.

Vorträge

  • Webinar „Betriebliche Altersvorsorge“ für den BVAU am 21.09.2020
  • Vortrag zum Betriebsrentenstärkungsgesetz "Verpflichtende Weitergabe von Sozialversicherungseinsparnissen – rechtliche Grundlagen" am 24.09.2018
  • "Betriebsrentenstärkungsgesetz – Fluch oder Segen für den Arbeitgeber?" – Vortrag bei der IHK Ulm am 19.02.2018

Ausbildung

  • 2012: Promotion zu einem arbeitsrechtlichen Thema
  • 2011: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2009 - 2011: Referendariat am Landgericht Tübingen
  • 2007 - 2010: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschaft- und Arbeitsrecht von Professor Dr. Hermann Reichold, Universität Tübingen.
  • 2007: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Prag