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Niclas Minderjahn
Senior Associate

Dr. Niclas Minderjahn

Rechtsanwalt

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Niclas Minderjahn berät und vertritt nationale sowie internationale Unternehmen. Nach einer arbeitsrechtlichen Grundausbildung im Geschäftsbereich Arbeitsrecht vertritt er diese Mandanten seit einigen Jahren in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten vor deutschen staatlichen Gerichten. Sein aktueller Schwerpunkt liegt in der strategischen Beratung von Mandanten aus den Sektoren Automotive & Mobility sowie Energie – insbesondere im Umgang mit Massenverfahren im Produkthaftungs- und Vertragsrecht.

Promoviert auf der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht verfügt er zudem über einschlägige Berufserfahrung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Themen sowie HR-Compliance-Fragestellungen, etwa im Bereich der Scheinselbständigkeit.

Niclas Minderjahn ist erfahren im Projektmanagement großvolumiger Verfahrensportfolios. Er ist zudem mit der Entwicklung effizienter, technologiegestützter Prozessstrukturen zur Steuerung komplexer juristischer Projekte vertraut. Er wirkt aktiv am Ausbau von KI-gestützten Lösungen sowie in der geschäftsbereichsinternen KI-Workforce mit.

Niclas Minderjahn hat 2025 erfolgreich das Executive Programme „Shaping the ESG Future of Business“ der Universität St. Gallen absolviert und publiziert regelmäßig zu Arbeitsrechts-, Compliance- sowie Nachhaltigkeits- und ESG-Themen.

Niclas Minderjahn kam 2021 zu CMS.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Das zweite Führungspositionengesetz („FüPoG 2“) wird 1 – eine Bestandsaufnahme; ESGZ 2022, 31; Mitautorin: Prof. Dr. Marion Bernhardt
  • Das geänderte NachwG: Ausgewählte Praxisfragen und Handlungsempfehlungen; ZAU 2022, 604; Mitautoren: Alexander Bissels, Dr. Markus Meißner
  • Kein Paukenschlag: Beweislast für Überstundenvergütung bleibt beim Arbeitnehmer, LRZ 2022, Rn. 1061, 1081, Mitautorin: Prof. Dr. Marion Bernhardt
  • Zustimmungsersetzungsantrag zur Umgruppierung bei Ausscheiden der Beschäftigten unzulässig - einseitige Erledigungserklärung; DB 2022, 1519
  • Entgeltgleichheitsklage: Gehalt unter Vergleichsmedian legt Diskriminierung nahe (§ 22 AGG), Der Betrieb 2021, 2292
  • „Die Frauenzielgrößen des GgTFMF – Von der legislativen Regelungstechnik, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Problemen der Rechtsanwendung und ihrer Umsetzung in der Praxis“, Nomos 2020

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Berliner Anwaltsverein
  • Bucerius Alumni Verein
  • Amnesty International

Bildung

  • 2025: Zertifikat „Gestaltung der ESG-Zukunft von Unternehmen“, Universität St. Gallen
  • 2019: Zweites Staatsexamen
  • 2019: Promotion zum Dr. jur. zu einem arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Jacobs, Bucerius Law School, Hamburg
  • 2017 - 2019: Referendariat in Berlin mit Stationen bei Gleiss Lutz im Arbeitsrecht, dem Auswärtigen Amt sowie der Außenhandelskammer New York („German American Chamber of Commerce, NY“)
  • 2010 - 2016: Studium an der Bucerius Law School (LL.B.), Hamburg, sowie in Sydney, Australien

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