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Das Gesetz über die erhebliche Marktmacht – zwei Jahre nach der Reform

Update CEE German Desk Lebensmittelbranche - Tschechien

September 2018

Seit 2009 verfügt die tschechische Republik über spezifische Wettbewerbsregeln betreffend den Missbrauch signifikanter Marktmacht im Bereich des Verkaufs von Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten. Das ursprüngliche Gesetz Nr. 395 / 2009 SB. (das „SMP-Gesetz“) galt jedoch nicht als sehr erfolgreich. Das SMP-Gesetz war unklar und führte zu Auslegungsschwierigkeiten. Das Amt für Wettbewerbsschutz (das „Amt“) hat als zuständige Regulierungsbehörde nur zehn Verwaltungsverfahren nach dem SMP-Gesetz eingeleitet, von denen nur eines zur Verhängung von Geldbußen durch das Amt und eines zu Abhilfemaßnahmen führte. Aufgrund dessen wurde die Diskussion über die Novellierung oder Ersetzung des Gesetzes vorangetrieben.

Die Novellierung des SMP-Gesetzes wurde 2016 durch das Gesetz Nr. 50 / 2016 SB. umgesetzt (die „Novelle 1“), das am 6. März 2016 in Kraft trat. Die Novelle 1 ersetzte den ursprünglichen Wortlaut des SMP-Gesetzes fast vollständig. Sie hat die Definition der beträchtlichen Marktmacht gestrafft, die Liste der 96 unlauteren Geschäftspraktiken aufgehoben und eine beispielhafte Auflistung unlauterer Geschäftspraktiken eingeführt. Mit der Novelle 1 wurden spezifischere Anforderungen an Verträge zwischen Lieferanten und Abnehmern mit erheblicher Marktmacht eingeführt, einige Definitionen präzisiert und es wurde klargestellt, dass sein Anwendungsbereich auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten umfasst.

Die erwarteten Ergebnisse und eine effektivere Durchsetzung des SMP-Gesetzes zeigten sich erst 2017. In diesem Jahr leitete das Amt sechs Verwaltungsverfahren ein, von denen vier abgeschlossen sind. In allen vier Verfahren verhängte das Amt Geldbußen oder Abhilfemaßnahmen. Dabei sprach es im Dezember 2017 gegen die Gesellschaft Globus ČR, k.s. wegen unlauterer Geschäftspraktiken die historische Geldbuße von umgerechnet etwa EUR 7.100.000 aus. Nach Angaben des Amtes arbeitete Globus ČR, k.s. mit seinen Lieferanten nur unter der Bedingung zusammen, dass Letztere mit Globus ČR, k.s. Verträge über die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen durch Globus ČR, k.s. abschlössen. Sollten die Lieferanten solche Verträge nicht abschließen, drohte Globus ČR, k.s. damit, die Zusammenarbeit zu beenden. Die Entscheidung des Amtes ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da Globus ČR, k.s. Berufung gegen sie eingelegt hat.

Im Laufe des Jahres 2017 war das SMP-Gesetz Gegenstand weiterer Änderungen durch die Gesetze Nr. 107 / 2017 SB. und Nr. 183 / 2017 SB. (die „Novelle 2“), die am 1. Juli 2017 in Kraft traten. Mit der Novelle 2 wurden neue Verfahrensinstrumente eingeführt, darunter branchenspezifische Untersuchungen, ein Vergleichsverfahren mit der Möglichkeit, die Geldbußen um 20 % zu senken, sowie der Schutz der Lieferantenidentität. Die Novelle 2 stellte dem Amt daher weitere im Wettbewerbsrecht übliche Instrumente zur Verfügung. Ziel ist es, größere Flexibilität zu schaffen und mehr Verfahrensmöglichkeiten zu bieten, um eine effektivere Durchsetzung des SMP-Gesetzes zu bewirken.

In den letzten zwei Jahren ist das Amt auf dem Gebiet der erheblichen Marktmacht im Bereich des Verkaufs von Landwirtschafts- und Lebensmittelprodukten zunehmend aktiv geworden. Ein Trend, der sich fortsetzen dürfte. Dabei ist jedoch erkennbar, dass das Amt lieber Abhilfemaßnahmen als Geldbußen anwendet, da es der Auffassung ist, dass der Missbrauch beträchtlicher Marktmacht wirksamer beseitigt wird, wenn sich die Abnehmer zur Vermeidung von Sanktionen selbst dafür entscheiden, Änderungen vorzunehmen.

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Autoren

Foto vonJan Ježek
Jan Ježek
Senior Associate
Prague
Lukáš Výmola