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Digitale Infrastrukturfinanzierung – „Glasfaser für alle“?

09/12/2020

Digitale Trends wie Big Data, Cloud-Computing, Smart Citys und autonomes Fahren sowie die aufgrund der Corona-Pandemie gesteigerte Nutzung des Homeoffice erhöhen die Nachfrage nach einem zügigen und verstärkten Breitbandausbau. Am politischen Bekenntnis für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur mangelt es nicht. Nach Zielsetzung der Bundesregierung soll bis 2025 der Anschluss jedes Haushalts an das Glasfasernetz erfolgen. Nicht zuletzt aufgrund der komplexen Anforderungen an die Finanzierung ist dieses Ziel ambitioniert. 2021 läutet daher den Beginn einer entscheidenden Phase und zahlreicher Bauvorhaben ein. Teilweise wird für 2021 gar eine „Glasfaser-Explosion“ erwartet.

Technischer Hintergrund und aktuelle Entwicklungen der Finanzierungslandschaft

Breitband beruht in Deutschland weiterhin primär auf Kupfer. Wesentlich leistungsfähiger und mit einer geringen Fehleranfälligkeit wartet jedoch Glasfaser auf – mit einer Datenrate von 1.000 Gigabit/s. Glasfaserkabel enden in Deutschland jedoch regelmäßig nicht beim Endkunden, sondern im Kabelverzweiger am Straßenrand. Diese Verengung der Datenautoahn wird einem für 2025 prognostizierten jährlichen digitalen Datenaufkommen von bis zu 175 Zettabyte (1.021 Byte) nicht gerecht.

Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2020 nicht nur mit einem möglichen „Recht auf schnelles Internet“, sondern auch mit dessen Finanzierung befasst. Parallel zur Auflage der Corona-Sonderprogramme fördert die KfW nunmehr ab dem 1. April 2020 auch den Glasfaserausbau. Die Fördermaßnahmen „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ und „KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ sowie das bereits seit 2018 bestehende Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ einschließlich der ergänzenden Maßnahmen auf Ebene der Bundesländer decken jedoch nur einen Bruchteil der Finanzmittel ab oder sind für Gebiete vorgesehen, deren Erschließung wirtschaftlich unrentabel ist. Die Hauptlast der Finanzierung tragen demnach private Marktteilnehmer.

Digitale Infrastruktur ‒ ideales Spielfeld einer Projektfinanzierung

Für den privaten Marktteilnehmer ist insbesondere eine Finanzierung des Ausbaus der passiven 
Netzinfrastruktur, z. B. der Leerrohre oder Transportkabel, interessant. Hierfür spricht zunächst, dass es sich um eine kapitalintensive Phase handelt, da ca. 80 % der Kosten des Breitbandausbaus auf den Tiefbau entfallen. Weiterhin ist der Verpächter der Netzinfrastruktur regelmäßig nicht Adressat der zahlreichen öffentlich-rechtlichen Verhaltenspflichten des Telekommunikationsgesetzes. Der sich abzeichnende Ausbau der digitalen Infrastruktur wird insbesondere die Marktteilnehmer begünstigen, die möglichst viele Endkunden mit ihrer Technologie erreichen. Deren Anzahl ist ein wesentlicher Faktor für die Determinierung der späteren, relativ gut planbaren Einnahmen aus einer Verpachtung an einen aktiven Netzbetreiber. Diese Erwägung legt zudem nahe, dass insbesondere großvolumige Finanzierungen – zwecks größtmöglicher Endkundenabdeckung – angezeigt sind. Diese Vorteile sollen jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass auch die Finanzierung des aktiven Netzbetreibers interessant für den Kapitalgeber sein kann. Es ist sehr wahrscheinlich, dass im Jahr 2021, wie auch bereits in 2020, wieder mehrere Finanzierungstransaktionen vollzogen werden.

Die Finanzierung des passiven Netzbetreibers bildet das Paradigma einer Projektfinanzierung, wonach Zins- und Tilgungsleistungen ausschließlich aus dem Cashflow der Projektgesellschaft nach Inbetriebnahme des Projekts erfolgen. Der typische Hintergrund vermag jedoch nicht über die erhöhte Komplexität hinwegzutäuschen. Bereits die Due Diligence verlangt eine detaillierte Prüfung unter Einbeziehung verschiedener Rechtsgebiete (z. B. im Zusammenhang mit der Prüfung von Werkverträgen zur Konstruktion, des Pachtvertrages mit dem aktiven Netzbetreiber oder öffentlich-rechtlicher Normen wie des Bau- und Umweltrechts). Weiterhin bedarf das zentrale Erfordernis der Projektfinanzierung, das Vorliegen eines gesicherten Cashflows des Projektes, einer tiefgehenden Prüfung. Die Liquiditätszuflüsse sind letztlich ausschlaggebend für die Finanzierbarkeit der Transaktion. Sind diese Weichen gestellt, kann eine Strukturierung des Sicherheitenkonzeptes erfolgen, das in der Regel aus der Verpfändung von Anteilen, Konten, der Abtretung von Forderungen sowie Direktverträgen besteht. Sonstige Sicherheiten, wie z. B. Sicherungsübereignungen, sind ebenfalls eine wesentliche Anforderung der Finanzierung, bedürfen jedoch einer genauen Überprüfung im Einzelfall.

Zusammenfassung 

Erhalt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einer Wirtschaft hängen wesentlich von der Effizienz der digitalen Infrastruktur ab. In Deutschland wird insbesondere das Jahr 2021 entscheidend für den Ausbau von Glasfasernetzen. Die Finanzierung der notwendigen kapitalintensiven Bauvorhaben erfolgt dabei im Wesentlichen mit Mitteln der Privatwirtschaft. Klassischerweise handelt es sich um eine Projektfinanzierung, deren Prüfung und Strukturierung in diesem Marktsegment äußerst komplex ist, jedoch auch erhebliche Chancen bietet. 


Dieser Artikel ist Teil unserer Mandanteninformation "2021 - Themen, die Sie bewegen werden", welche Sie hier einsehen können.

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Dr. André Frischemeier
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