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Herausforderungen des Klimawandels und Climate Litigation

04/12/2019

Der Klimawandel gehört zu den globalen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Im Herbst hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 vorgestellt, das eine CO2-Einsparung von 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 und bis zum Jahr 2050 sogenannte Klimaneutralität erreichen soll. Die Klimaschutzgesetzgebung läuft auf Hochtouren. 

Den Umweltverbänden, aber auch vielen Branchenvereinigungen gehen die geplanten Maßnahmen nicht weit genug. Auch die globalen Klimaproteste üben Druck auf die Politik aus, die Anforderungen an Unternehmen weiter zu verschärfen. Erste Schadensersatzklagen gegen Unternehmen zeigen zudem, dass das Risiko, für (globale) Klimaschäden oder klimaschädigendes Verhalten gerichtlich verantwortlich gemacht zu werden, erheblich gestiegen ist.

Auch die Schiedsgerichtsorganisationen sind nicht untätig. So hat die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) jüngst einen Report zum Thema „Resolving Climate Change Related Disputes through Arbitration and ADR“ veröffentlicht, an dessen Erstellung auch unser Partner Dr. Matthias Schlingmann als Mitglied der ICC Task Force „Arbitration of Climate Change Related Disputes“ beteiligt war.

Vorhabenzulassung: erhöhte Anfechtungsrisiken durch die Umweltverbandsklage 

Die Anfechtungsrisiken für die Vorhabenzulassung haben sich seit Einführung der Umweltverbandsklage im Jahr 2006 und insbesondere seit 2011 durch die Rechtsprechung und zahlreiche Gesetzesänderungen erheblich verschärft. Umweltverbände können inzwischen fast jede Vorhabenzulassung gerichtlich angreifen und die Verletzung von umweltrelevanten Vorschriften rügen. 

Größere Industrie- oder Infrastrukturvorhaben sind nun regelmäßig Gegenstand langjähriger Gerichtsverfahren und müssen häufig nachgebessert werden. Zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken sind vorsorglich vertiefte und erweiterte Umweltprüfungen im Genehmigungsverfahren an der Tagesordnung. Vorhabenträger müssen zunehmend nachweisen, dass die Auswirkungen ihres Vorhabens auch unter Berücksichtigung von Klimaveränderungen, z. B. bei gestiegenen Hochwasserrisiken oder Vorbelastungen von Natura2000-Gebieten wegen Wassermangels, umweltverträglich sind. Die gerade wegen der komplexen Umweltprüfungen lange Dauer der Zulassungsverfahren und die langwierigen Gerichtsverfahren entpuppen sich zunehmend als Hemmnis.

Daher wird eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zusätzlich zu den für wichtige Stromnetzausbau- und Verkehrsvorhaben geltenden Beschleunigungsgesetzen gefordert. Auch eine Einschränkung der Umweltverbandsklage wird diskutiert. Wegen der EU-rechtlichen Einbindung ist Letzteres aber kaum zu erwarten.

Unternehmen müssen sich auf die weiter zunehmenden Umweltanforderungen und Anfechtungsrisiken einstellen. Eine realistische Projektplanung und sorgfältige Erstellung der Antragsunterlagen ist unerlässlich, um den gestiegenen Anfechtungsrisiken zu begegnen. 

Klima-Klagen

Daneben müssen sich Unternehmen darauf einstellen, wegen klimaschädlicher Aktivitäten auch gerichtlich verfolgt zu werden.

  • So sieht sich ein großes deutsches Energieversorgungsunternehmen derzeit der Klage eines peruanischen Landwirts ausgesetzt. Der Landwirt versucht das Unternehmen für Schäden haftbar zu machen, die ihm wegen eines schmelzenden Gletschers in den Anden drohen. Er argumentiert, das Unternehmen habe als größter CO2-Emittent Deutschlands seit der Industrialisierung zu ca. 0,05 % zum weltweiten CO2-Ausstoß beigetragen. Das Unternehmen hafte daher für Klimawandelschäden, die unmittelbar auf die erhöhte CO2-Konzentration zurückzuführen sind. Die 1. Instanz hatte die Klage noch ohne weiteres abgewiesen. Das OLG Hamm hat in der Berufungsinstanz aber entschieden, dass ein derartiger Anspruch nicht von vorneherein ausscheide und dass daher eine Beweisaufnahme durchzuführen sei.
  • Aktionäre eines polnischen Kohlekraftwerksbetreibers haben gerichtlich beantragt, den Beschluss der Gesellschafterversammlung, ein weiteres Kohlekraftwerk zu bauen, für nichtig zu erklären. Sie argumentieren, der Bau eines weiteren Kohlekraftwerks gefährde die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Unternehmens. Denn weder sei klar, ob Kohlekraftwerke langfristig überhaupt noch betrieben werden dürfen, noch sei auszuschließen, dass das Unternehmen für die damit verbundenen CO2-Emissionen belangt werden könnte. Das polnische Gericht hat der Klage in 1. Instanz stattgegeben.
  • In den USA sehen sich nahezu alle großen Öl-Gesellschaften Klagen ausgesetzt, in denen die Kläger – zumeist Städte und US-Bundesstaaten – sie verpflichten wollen, sich an den Kosten für klimawandelbedingte Schutzmaßnahmen finanziell zu beteiligen. Die Kläger argumentieren, sie seien finanziell nicht in der Lage, Klimawandelschutzmaßnahmen zu finanzieren. Die Ölfirmen seien für den Klimawandel mitverantwortlich und müssten sich daher an den Kosten beteiligen.

Hinter all diesen Klagen stehen zumeist Umweltverbände und NGOs, die zunehmend darauf abzielen, ihren Anliegen vor den Gerichten weltweit Gehör zu verschaffen. Die Klagen treffen auf ein gesellschaftliches Klima, in dem gerichtliche Maßnahmen gegen Unternehmen zur Abwendung des Klimawandels nicht mehr ausgeschlossen erscheinen.

Unternehmen sollten sich daher auf mögliche Klagen einstellen und Strategien zum Reputationsschutz entwickeln.


Dieser Artikel ist Teil unserer Mandanteninformation "2020 - Themen, die Sie bewegen werden", welche Sie hier einsehen können.

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Dr. Thomas Lennarz
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Dr. Ursula Steinkemper
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