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Dr. Thomas Lennarz

Partner
Rechtsanwalt | Leiter Dispute Resolution, CMS Deutschland

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Thomas Lennarz berät Gesellschaften und Unternehmer in streitigen Auseinandersetzungen. Er vertritt seine Mandanten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und berät diese in komplexen außergerichtlichen Verhandlungen sowie in Mediationsverfahren. Der inhaltliche Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf der Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Konflikten (einschließlich Post-M&A-Streitigkeiten), Auseinandersetzungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich Climate Change Litigation. Daneben ist Thomas Lennarz regelmäßig als Schiedsrichter tätig.

Thomas Lennarz trat im Jahr 2004 bei CMS ein. Seit 2007 ist er als Wirtschaftsmediator qualifiziert, 2008 erwarb er das Diplom in International Commercial Arbitration des Chartered Institute of Arbitrators (London/Oxford). 2009 war er in der Rechtsabteilung der Linde AG in Sydney, Australien, tätig bevor er 2012 zum Partner von CMS ernannt wurde. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Thomas Lennarz Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg. Thomas Lennarz leitet seit 2012 die Fachbereichsgruppe "Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten" von CMS.

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Nennung für Konfliktlösung

Deutschlands beste Anwälte 2024 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Konfliktlösung

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„Thomas Lennarz ist […] in Klimawandelprozessen versiert”

The Legal 500 Deutschland, 2021

Nennung für Konfliktlösung

Deutschlands beste Anwälte 2020-2021 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Gelistet als „Future Leader“

Who's Who Legal 2019 – Arbitration

„Häufig empfohlen für Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten“

JUVE Handbuch, 2018/2019

Gelistet bei „Rising Stars in Commercial Arbitration"

Expert Guides Rising Stars, 2016

Ausgewählte Referenzen

  • Vertretung mehrere großer Familienunternehmen in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Abberufung von Geschäftsführern, Einziehung von Geschäftsanteilen) etc.
  • Vertretung eines weltweit führenden Automobilzulieferer in komplexer Post M&A Auseinandersetzung; Klagen auf Schadensersatz wegen diverser Garantieverletzungen aus SPA nach Übernahme einer ausländischen Unternehmensgruppe; Verteidigung gegen Klagen auf Restkaufpreiszahlung; mehrere Arrest- und EV-Verfahren in Deutschland, Polen und Zypern
  • Vertretung eines führenden Energieversorgungsunternehmens bei Anfechtung eines SPA wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung von Garantieansprüchen; Auseinandersetzung über Earn-Out-Ansprüche
  • Vertretung in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Joint Venture Partnern aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge; Verteidigung gegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen; Anträge auf GmbH-Sonderprüfungen; Abberufung von Geschäftsführern, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen etc.
  • Vertretung eines weltweit tätigen Implantatherstellers in Produkthaftungsfällen in Deutschland
  • Verteidigung eines großen Windparkbetreibers in einer Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Kapitalerhöhungen
  • Vorsitzender, Beisitzender und Einzelschiedsrichter in Schiedsverfahren
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
  • Chartered Institute of Arbitrators (CIArb) (Chairman des German Chapter)
  • Alumni der Wirtschaftsjuristen der Universität Bayreuth
  • American Chamber of Commerce in Germany (AmCham)
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V. (DAJV)
  • DIS 40 - Deutsche Initiative junger Schiedsrechtler (Regionalkoordinator bis 2015)
  • Mitglied des Prüfungsausschusses für den Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht
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Veröffentlichungen

  • Arbitration, Doing Business in Europe, 2019, Sweet & Maxwell (zusammen mit Dr. Dorothee Ruckteschler)
  • Konfliktlösung ohne Gericht - Wirtschaftsmediation, Coaching, Nachhaltigkeit (Hrsg.: Schweizer/Hehn), 2019, Berliner Wissenschafts-Verlag
  • „Schiedsverfahren oder staatliche Gerichtsverfahren – was ist besser?“, JA 2012, Seite 801 ff.
  • Schiedsvereinbarung und das selbständige Beweisverfahren: Ein Widerspruch? ibr-online 2012, 1050
  • Die neuen Schiedsverfahrensregeln der ICC - Auswirkungen auf FIDIC-Verträge, ibr-online 2012, 1048
  • Die DIS-Tool-Box zur alternativen Streitbeilegung – neue Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, CMS-Report XVII, Januar 2011
  • Das deutsche Mediationsgesetz nimmt Gestalt an, CMS-Report XVII, Januar 2011
  • Germany: GmbH-shareholder disputes now arbitrable, The International Journal of Arbitration, Mediation and Dispute Management (76) 2010, S. 305 ff
  • German courts forbid double enforcement of foreign arbitral awards, in: CMS Dispute Resolution Newsletter 2010
  • Kapitel “Arbitration”, in: “Doing Business in Germany”, CCH Verlag 2008
  • EUGH: Übersetzung der Anlagen einer Klage bei Zustellung im Ausland?, (Anmerkungen zu EuGH, 08.05.2008, C-14/07 – Weiss und Partner), in: Der Betrieb, Status:Recht 2008, S. 200 f
  • European Court of Justice: Annexes to a Statement of Claim should be translated if the Claim is to be served within the EU, CMS Dispute Resolution Newsletter 2008
  • 7 Regeln für eine schnelle, einfache und gute Schiedsklausel, in: BetriebsBerater 2007, S. 1007 ff
  • The Third Man - The role of third parties in international arbitration, in: Legal Business Arbitration Report 2007, S. 47 ff
  • Eingeschränkte Schiedsfähigkeit von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten, CMS Report XIV, Oktober 2007, S. 82 ff
  • Mediation als Konfliktlösung bei Gesellschafterstreitigkeiten, CMS Report XIV, Oktober 2007, S. 85 ff
  • Parallele Verfahren mit identischem Schiedsgericht als Lösung für Mehrparteienkonflikte?, in: SchiedsVZ 2006, S. 287 ff
  • Ernennung von Schiedsrichtern in Schiedsverfahren mit mehr als zwei Parteien, CMS Report XII, Mai 2006, S. 101 ff
  • Die Rechtsprechung des EuGH und des Gerichts 1. Instanz zu prozessualen Fragen des Verfügungsgrundsatzes und der Fristen, Peter Lang Verlag 2004, (Dissertation)
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Vorträge

Dozententätigkeit:

  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im OLG Bezirk Stuttgart, Bereich: Verhandlungsführung und Mediation (seit 2010)
  • Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg im Zivilrecht (seit 2007)
  • Lehrbeauftragter der Universität Warschau, "Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation im deutschen Recht" (bis 2011)

Vorträge:

  • Climate Change – Neue rechtliche Herausforderungen für Unternehmen, Stuttgart, Februar 2019
  • Sachverständige im Schiedsverfahren, Stuttgart, Dezember 2018
  • Alternative Konfliktlösung 2018 – Verhandlungsführung zwischen FBI, Politik und Blockchain, Elmau, Juni 2018
  • Die neu gefasste Schiedsgerichtsordnung der DIS und die Folgen für den Mittelstand, Gerstetten u.a., April 2018
  • Dauern Schiedsverfahren und Zivilprozesse zu lange? Führt Verfahrensbeschleunigung zu Qualitätsverlust? Stuttgart, September 2017
  • Alternative Konfliktlösung 2017 – Konflikte in Zeiten von Fake News, Panama Papers und Brexit, Elmau, Mai 2017
  • Neue Schiedsverfahrensregeln überall – Handlungsbedarf für Ihre Verträge, Stuttgart, April 2017
  • Schiedsgerichte in der Kritik – zu Recht? Wiesbaden, Oktober 2017
  • Muss Streit immer vor Gericht enden? ADR in der Praxis, Stuttgart, September 2016
  • Alternative Konfliktlösung 2016 – Krisen erfolgreich meistern, Elmau, Juni 2016
  • Alternative Konfliktlösung – Sind Sie fit für Ihre Verhandlungen? (Moderation); Elmau, Juni 2015
  • Brennpunkt Haftung – Haftungsrisiken nach M&A-Transaktionen; Stuttgart, April 2015
  • Transparenz, TTIP und Toll Collect – Schiedsverfahren in der Krise?; Stuttgart, März 2015
  • Alternative Konfliktlösung – Konfliktmanagement in deutschen Unternehmen (Moderation); Elmau, November 2014
  • Was ist (noch) erlaubt? Zeugenvorbereitung in Schiedsverfahren und staatlichen Gerichtsverfahren (Moderation), Stuttgart, Juli 2014
  • Neue Trends in der Schiedsgerichtsbarkeit; Stuttgart, Mai 2014
  • Mediation 3.0 – Alternative Konfliktlösung: Aktuelle Entwicklungen; Elmau, November 2013
  • Legal Framework for Mediation in Germany and in the European Union; Berlin, November 2013Challenges in Preparing Effective Damages Evidence; Istanbul, Oktober 2013
  • Guerillataktik oder Fair Play - Erfolgsfaktoren bei der Konfliktlösung (Moderation), Stuttgart, Juli 2013
  • Enforcement of Judgements under the new Regulation Brussels I, Stuttgart (Webinar), Mai 2013
  • Mediation 2.0 – Verhandeln für Ihr Unternehmen; Elmau, November 2012Die neuen Schiedsverfahrensregeln der ICC - Auswirkungen für die Praxis, Stuttgart, Februar 2012
  • Zukunft Mediation - Erfolgreiches Verhandeln im Mediationsverfahren, München, Januar 2012
  • Effiziente Konfliktlösung im Anlagenbau – Zwischen Skylla und Charybdis?, Stuttgart, Oktober 2011
  • Mediation – Luxus für Ihr Unternehmen?, Elmau, September 2011
  • How to draft good and efficient arbitration clauses, Stuttgart (Webinar), Juni 2011
  • Amerikanisierung des deutschen Rechtssystems, Stuttgart, März 2011
  • Kein Turmbau zu Babel - Herausforderungen im internationalen Anlagenbau und Strategien, ihnen zu begegnen, Frankfurt a.M., Februar 2011
  • Gesellschafterstreitigkeiten – Verbrannte Erde oder konstruktive Konfliktlösung?, Stuttgart, November 2010
  • Fallstricke bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, Stuttgart, Juli 2010
  • Muss Streit immer vor Gericht enden – Individuelle Konfliktlösungen für inner- und außergerichtliche Streitigkeiten; Frankfurt a.M., April 2010
  • Wird streiten immer teurer – Kostentreiber in staatlichen Prozessen, Schiedsgerichten und Mediation; Stuttgart, April 2010
  • Streitbeilegung ohne Gericht – geht das? Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht, Universität Heidelberg, April 2010
  • Auflösung von Pattsituationen in Joint Ventures, Frankfurt a.M., April 2008
  • Die Gestaltung einer gelungenen Mediationsklausel, IHK München und Oberbayern, Oktober 2007
  • Sieben Regeln für eine schnelle, einfache und gute Schiedsklausel, Stuttgart, Oktober 2007
  • Schiedsverfahren im Gesellschaftsrecht, Stuttgart, Mai 2007
  • Ausschluss und Abberufung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der GmbH, Frankfurt a. M., März 2007
  • Recognition and Enforcement of Judgements in Civil and Commercial Matters (Brussels I), Brüssel, Mai 2005

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Ausbildung

  • 2004: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. H. Altmeppen, Universität Passau
  • 2003: Zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf und Promotion an der Universität Passau bei Prof. Dr. M. Schweitzer
  • 2000: Erstes juristisches Staatsexamen in Bonn
  • Abschluss als Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth, Wien und Bonn mit Aufenthalten u.a. in den USA und Neuseeland
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05/12/2023
Kollektiver Rechtsschutz 2.0 – Die neue Abhilfeklage
Seit Oktober 2023 hat Deutschland eine Abhilfeklage, mit der Ver­brau­cher­ver­bän­de Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen Unternehmen bündeln und in einer Kollektivklage gegen Unternehmen geltend machen können. Neu ist, dass der klagende Verband direkt auf „Abhilfe“, also konkrete Leistungen, wie Schadenersatz, oder Reparatur, zugunsten betroffener Verbraucher und kleinen Unternehmen (max. zehn Beschäftigte mit Jah­res­um­satz/-bi­lanz von < EUR 2 Mio.) klagen kann. Damit geht die Abhilfeklage über die 2018 eingeführte Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge hinaus, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher im Anschluss an das Mus­ter­fest­stel­lungs­ver­fah­ren individuell klagen müssen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Im Rahmen der Abhilfeklage werden die Ver­brau­cher­an­sprü­che dagegen in einem Um­set­zungs­ver­fah­ren direkt erfüllt.  Phase 1: Klageerhebung bis Ab­hil­fe­grund­ur­teil Voraussetzung ist die Klageerhebung durch eine klageberechtigte Stelle. Dies sind vor allem die Ver­brau­cher­ver­bän­de, wie zum Beispiel Ver­brau­cher­zen­tra­len. Der Verband muss im Klageantrag nicht – wie sonst im Zivilprozess – die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die er klagt, konkret benennen. Ausreichend ist die Klageerhebung für eine nach bestimmten Merkmalen identifizierbare Gruppe, beispielsweise „alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Jahr 2023 einen bestimmten Vertrag geschlossen haben“. Da der klagende Verband nicht weiß, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Gruppe unterfallen und sich der Abhilfeklage anschließen werden, kann er die Zahlung eines „kollektiven Gesamtbetrags“ beantragen. Die Abhilfeklage wird in einem Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter des Bundesamtes der Justiz öffentlich bekannt gemacht. Spätestens dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage erfahren und sich ihr durch einfache, ohne Anwaltszwang mögliche und kostenfreie Anmeldung anschließen, wenn ihre Ansprüche dem Klageantrag unterfallen. Zu beachten ist die Anmeldefrist bis spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Die erste Phase endet mit dem Ab­hil­fe­grund­ur­teil. In diesem erklärt das Gericht die Klage dem Grunde nach für begründet oder es weist die Klage ab. Ist die Klage begründet, bestimmt das Gericht die konkreten Voraussetzungen der An­spruchs­be­rech­ti­gung und zu erbringende Nachweise, zum Beispiel Vorlage des Kaufvertrags. Phasen 2 und 3: Vergleichsphase bis Ab­hil­fe­end­ur­teil  Als zweite Phase folgt die Vergleichsphase. Hier soll eruiert werden, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Nachdem in diesem Ver­fah­rens­sta­di­um die Haftung des Unternehmens dem Grunde nach bereits feststeht, sind hier vor allem Vergleiche über die Modalitäten der Abwicklung denkbar. Ein Vergleich muss vom Gericht genehmigt werden und bindet die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher, sofern sie nicht innerhalb eines Monats austreten. Kommt kein Vergleich zustande, erlässt das Gericht in der dritten Phase das Ab­hil­fe­end­ur­teil, das das Unternehmen zur Leistung verurteilt. Bei Klagen auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags kann das Gericht dessen Höhe schätzen. Dabei ist die Zahl der Anmeldungen im Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter zugrunde zu legen und mit der – ggfs. geschätzten, durch­schnitt­li­chen – individuellen Anspruchshöhe zu multiplizieren. Der Betrag ist vom Unternehmen zu Händen eines Sachwalters zu zahlen, der einen Umsetzungsfonds errichtet. Erfüllung der Ansprüche im Um­set­zungs­ver­fah­ren Im Um­set­zungs­ver­fah­ren prüft der gerichtlich bestellte Sachwalter erstmals die individuellen Ansprüche anhand der Kriterien des Ab­hil­fe­grund­ur­teils. Ist das Ergebnis positiv, zahlt der Sachwalter die individuellen Beträge direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Umsetzungsfonds aus. Ergibt sich, dass der ausgeurteilte kollektive Gesamtbetrag zu gering ist, um alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, kann das Unternehmen zu einem erhöhten kollektiven Gesamtbetrag verurteilt werden. Abhilfeklage als neues „Klagetool“ für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit ihrem Klageziel auf Leistung ist die Abhilfeklage von der Konzeption effizienter als die Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge. Sie wird das „Klagetool“ sein, dessen sich Ver­brau­cher­schüt­zer bedienen, wenn Pflicht­ver­let­zun­gen im Raum stehen, die eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleichgelagerten Fällen betreffen. Wie attraktiv sie für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst ist, muss sich allerdings noch zeigen. Sie brauchen aufgrund der Komplexität des Verfahrens in jedem Fall einen langen Atem, bis sie Leistungen erhalten. Möglicherweise ist für sie daher – obgleich nicht kostenfrei – der Weg über die Individualklage im Ergebnis leichter und effizienter. Ob daher mit Einführung der Abhilfeklage auch eine Entlastung der Justiz von der Vielzahl parallel geführter Individualklagen eintritt, bleibt abzuwarten.Für Unternehmen im B2C-Geschäft steht dagegen fest: Durch die Abhilfeklage erhöht sich das Risiko der Inanspruchnahme in allen ver­brau­cher­re­le­van­ten Bereichen, und zwar EU-weit. Denn: Die Einführung entsprechender Verbandsklagen auf Abhilfe in allen Mitgliedssaaten ist durch die EU-Ver­bands­kla­gen­richt­li­nie vorgegeben. Zudem drohen Re­pu­ta­ti­ons­schä­den aufgrund der öf­fent­lich­keits­wirk­sa­men Erhebung von Abhilfeklagen und der Be­richt­erstat­tung dazu.
20/11/2023
Top 10 Trends in Litigation
Was sind die aktuellen Key Treiber für Rechts­strei­tig­kei­ten und inwiefern ergeben sich daraus Haftungs- und damit Prozessrisiken für Unternehmen? Welche sonstigen Faktoren verändern den Markt im Bereich Litigation? Angesichts des derzeitigen „Klagebooms“ in der Branche sind diese Fragen für Unternehmen wichtiger denn je. Von Ereignissen wie der Brexit über prozessuale Aspekte, wie die Einführung der europäischen Sammelklage, bis hin zu neuen Möglichkeiten der Pro­zess­fi­nan­zie­rung: Unsere Zusammenstellung der 10 Top Trends in Li­ti­ga­ti­on bie­tet Ihnen einen guten Überblick über alle Themen, die für Sie relevant sind. Informieren Sie sich daher jetzt und seien Sie im Fall der Fälle vorbereitet. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
01/03/2023
Le­gal-Tech-Ein­satz - Praxisbeispiele von CMS Mandanten
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
16/09/2022
Digitalisierung von Ge­richts­pro­zes­sen
Die zunehmende Digitalisierung macht sich auch im Rahmen von Ge­richts­pro­zes­sen bemerkbar. Immer mehr Gerichte halten zum Beispiel mündliche Verhandlungen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie virtuell mittels Videokonferenzen ab. Die Zunahme technischer Hilfsmittel kann insbesondere dabei helfen, Prozesse effizienter und kostengünstiger zu führen. Inwieweit Gerichtsprozesse heute schon "digital" sind und wie sich das Prozessieren angesichts zunehmender technischer Möglichkeiten zukünftig noch verändern könnte, das erfahren Sie hier.
30/07/2021
Update Dispute Resolution 07/2021
Fliegen wollte der Kläger mit einer französischen Fluggesellschaft von den USA über Frankreich nach England. Nach Ti­cket­s­tor­nie­rung hat er in Deutschland geklagt. Richtig so, befand der Bun­des­ge­richts­hof:...
07/07/2021
Klimawandel vor Gericht - Das Shell-Urteil und seine Folgen
Die kürzlich ergangene Entscheidung des BVerfG, mit dem das deutsche Kli­ma­schutz­ge­setz für teilweise ver­fas­sungs­wid­rig erklärt wurde, sowie das Urteil aus den Niederlanden vom 26.05.2021, mit dem Royal...
30/06/2021
Update Dispute Resolution 06/2021
Wie verkünde ich wirksam und ver­jäh­rungs­hem­mend den Streit? Und muss ein Schiedsspruch in einem Ver­kün­dungs­ter­min verkündet werden? Mit diesen Fragen hat sich das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt kürzlich...
01/06/2021
Update Dispute Resolution 05/2021
Seit kurzem ist sicher, dass künftig in dem grenz­über­schrei­ten­den Rechtsverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland mangels Beitritts des Vereinigten Königreich zum Lu­ga­no-Über­ein­kom­men...
30/04/2021
Update Dispute Resolution 04/2021
Dieses Update Dispute Resolution präsentiert zwei Entscheidungen staatlicher Gerichte, die schieds­recht­li­che Verfahren zum Gegenstand haben. Dabei geht es u.a. um die Einrede der Schieds­ver­ein­ba­rung...
31/03/2021
Update Dispute Resolution 03/2021
Unter Verweis auf das Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärte das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt kürzlich den Antrag auf Einleitung eines Schieds­ver­fah­rens zweier Banken gegen Kroatien auf...
26/02/2021
Update Dispute Resolution 02/2021
In dieser Ausgabe unseres Updates Dispute Resolution stellen wir Ihnen fünf aktuelle Entscheidungen vor, in denen der Bun­des­ge­richts­hof u.a. sich erstmalig zu den Anforderungen der Klageerhebung einer...
29/01/2021
Update Dispute Resolution 01/2021
Neben Entscheidungen im selbstständigen Beweisverfahren möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe unseres Updates Dispute Resolution vor allem zwei schieds­ver­fah­rens­recht­li­che Entscheidungen vorstellen. Unter...