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Newsletter 04 Dez 2020 · Deutschland

Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ohne Förderung – PPAs in Spanien

Update Deutsch-Spa­ni­sche Gruppe 12/2020

4 min. Lesezeit

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Die Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen (PVA) hat in Spanien Marktreife erreicht. Neue PVA können unter bestimmten Voraussetzungen ohne staatlich garantierte Vergütung realisiert werden. Ermöglicht wird dies einerseits durch sinkende Preise für PV-Module und andererseits durch den vergleichsweise guten Ertrag der PVA aufgrund einer hohen Sonneneinstrahlung besonders in Südspanien. In den vergangenen Jahren hat der PPA-Markt für PV-Projekte in Spanien einen regelrechten Boom erlebt, der auch durch die Corona-Krise nur einen kleinen Dämpfer erfahren dürfte.

Der Schritt aus der staatlich garantierten Vergütung hin zur Marktreife ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung erneuerbarer Energien. Als Alternative zu einer garantierten Vergütung wenden sich Projektentwickler und Investoren langfristigen Stromlieferverträgen zu, die auch als Power Purchase Agreements oder kurz PPAs bezeichnet werden. Auch für Energiehändler und -versorger ist dies eine interessante Option. Hauptziel ist dabei in der Regel, Schwankungen des Börsenstrompreises durch langfristige Vereinbarungen auszugleichen und Sicherheit über den Preis des verkauften Stroms zu erlangen. Relativ neu ist dabei, dass solche PPAs eine Finanzierungsoption für neue PV-Projekte sind. Banken akzeptieren PPAs unter bestimmten Bedingungen als Basis einer Projektfinanzierung. 

PPAs sind allerdings für die meisten Marktbeteiligten Neuland. Vertragsgegenstand solcher PPAs kann die physische Lieferung von Strom oder auch der bloß finanzielle Ausgleich von Strompreisschwankungen am Markt sein. PPAs zur Finanzierung eines PV-Projektes zeichnen sich durch eine lange Laufzeit von ca. zehn Jahren aus. Die genaue Laufzeit und die vom PPA abgedeckte Strommenge sowie das gelieferte Profil, das heißt, wie viel Strom zu welcher Zeit zu liefern und abzunehmen ist, werden dabei jeweils spezifisch auf die Bedürfnisse des Projektes, des Abnehmers und der Finanzierung zugeschnitten.

Aufgrund seiner langen Laufzeit und seiner Bedeutung im Rahmen einer Projektfinanzierung ist ein PPA der Kernvertrag eines modernen PV-Projektes, dessen Verhandlung Erfahrung erfordert. Neben Risiken, die jedem langfristigen Vertrag innewohnen, wie insbesondere dem Ausfallrisiko der Gegenpartei oder der Änderung von Gesetzen, sind spezifische Risiken von Projekten mit erneuerbarer Energie zu berücksichtigen. Hierzu zählt das oben genannte Profilrisiko, da die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien volatil ist. Auch die Bestimmung eines Ausgleichs bei vorzeitiger Beendigung des PPA bedarf im Normalfall ausgeprägter Regelungen. Weiterhin kann der Umgang mit Grünstromzertifikaten in dem PPA geregelt werden. Stets zu beachten sind dabei die Regulierungen des Strommarktes. Je nach Ausgestaltung des PPA können auch europäische Vorgaben der Finanzmarktregulierung Anwendung finden. Schließlich müssen sich die Stromabnehmer im Rahmen von Projektfinanzierungen auch auf die Verhandlung von Direct Agreements mit der finanzierenden Bank einstellen. 

CMS ist mit Teams in Deutschland und Spanien sehr gut für die Beratung bezüglich PPAs aufgestellt und hat in mehreren Projekten Erfahrung mit dem Abschluss von PPAs unter deutscher und spanischer Beteiligung gesammelt. Das deutsche Team bringt seine Erfahrung aus dem Bereich erneuerbare Energien und PPAs in anderen Regionen (insbesondere bei Windprojekten in Skandinavien) mit ein, während das spanische Team über die erforderliche regulatorische Expertise im Strom- und Finanzmarkt verfügt. So kann CMS auch bei komplexen PPA-Verträgen die Beratung aus einer Hand und auf höchstem Niveau anbieten. 

Dieser Artikel ist Teil des Update Deutsch-Spanische Gruppe, das Sie hier abonnieren können.


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