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Veröffentlichung 03 Jan 2024 · Deutschland

Refurbished Products

2 min. Lesezeit

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Rechtliche Problemstellungen bei der Vermarktung wiederaufbereiteter Produkte

In Zeiten steigender Nachfrage bei gleichzeitiger Verknappung benötigter fossiler Ressourcen und den immer sichtbarer werdenden Folgen des Klimawandels entschließen sich viele Unternehmen (auch aus Imagegründen) dazu, gebrauchte Verbraucherprodukte wiederaufzubereiten, um diese dem Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Dies gilt in besonderem Maße für Informations‑ und Telekommunikationsgeräte wie beispielsweise Smartphones und Laptops, ist aber nicht allein auf diese sog. ITK‑Produkte beschränkt.

Längst stellen generalüberholte oder „refurbished“ Produkte keine reinen Nischenprodukte mehr dar, sondern sind für viele Verbraucher eine ernstzunehmende und häufig günstigere Alternative gegenüber der traditionellen Neuware geworden.

Die Vermarktung und der Vertrieb wiederaufbereiteter Produkte bringen jedoch, gerade im Vergleich zu klar geregelter Neuware, eine Vielzahl juristischer Fallstricke und Herausforderungen mit sich. Hersteller und Händler werden sich hierauf in einem immer härter umkämpften Marktumfeld und der damit verbundenen Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber und Verbraucherschutzbehörden mehr und mehr einstellen müssen.

Angesichts der Vielzahl der hiermit verbundenen rechtlichen Problemkomplexe kann man jedoch schnell den Überblick verlieren. Dies beginnt bereits damit, dass es an einer allgemeingültigen Definition des Refurbishments fehlt und eine trennscharfe Abgrenzung von verwandten Konzepten (Remanufacturing, Reparatur, etc.) oft nicht möglich ist.

Die mit der Wiederaufbereitung von Verbraucherprodukten verbundenen Fragestellungen sind zudem nicht auf eine Fachdisziplin beschränkt. Neben allgemeinen gewährleistungsrechtlichen über u.a. lauterkeits-, marken- und urheberrechtliche Fragestellungen sind häufig auch Fragen der Produktsicherheit bzw. ‑kennzeichnung betroffen.

Welche Fragen sich im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung von Verbraucherprodukten auch stellen mögen: Mit einem Team aus spezialisierten und hochqualifizierten Beratern und Beraterinnen stehen wir Ihnen zur Seite. CMS liefert Beratung aus einer Hand, damit Sie wiederaufbereitete Produkte rechtssicher in den Verkehr bringen und vermarkten können.

Wir nehmen dabei nicht nur diejenigen Regelungen in den Blick, die sich unmittelbar auf Refurbished-Produkte beziehen, sondern verfolgen stets auch die nationalen sowie europäischen Entwicklungen, die in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen können. Das betrifft insbesondere die Themen Ökodesign, Green Claims oder das Recht auf Reparatur. Auch bei grenzüberschreitenden Fragen stehen wir Ihnen mit unserem umfassenden internationalen CMS-Netzwerk zur Verfügung.

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