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Update Arbeitsrecht 09/2020

September 2020

Die Corona-Krise sowie der damit einhergehende Shutdown hat Deutschland und die Welt bis ins Mark getroffen. Die Folgen für Gesundheit und Wirtschaft sind immens. Doch auch hier gilt: Wo Schatten ist, ist auch Licht. Extremsituationen fördern die Kreativität. In der Arbeitswelt hat sich dies in den vergangenen Monaten z. B. in der intensiven Nutzung von Onlinekonferenz-Tools wie etwas Microsoft Teams oder Zoom niedergeschlagen, die zahllose Dienstreisen und Meetings ersetzt haben. Die Zeit- und Kostenersparnis ist groß und unsere Umwelt dankt es uns. Und in der Corona-Krise war plötzlich noch etwas anderes „normal“, was vorher in vielen Unternehmen nur in Ausnahmefällen möglich war: die Arbeit im Homeoffice. Arbeitnehmer schätzen dabei vor allem Flexibilität und gewonnene Zeit, oftmals aber auch die Ruhe, die im Büro fehlt. Viele Beschäftigte meinen, sie seien zu Hause produktiver als im Büro. Die Kehrseite sind fehlende Sozialkontakte bzw. lange Kommunikationswege, keine Trennung zwischen Privatem und Beruflichem und bei einigen Mitarbeitern auch mangelnde Disziplin im häuslichen Bereich. Vielleicht liegt der goldene Weg der Mitte in einem Wechsel zwischen Arbeiten im Unternehmen und in den eigenen vier Wänden? In unserem Schwerpunktbeitrag informieren wir Sie über die arbeitsrechtlichen Hintergründe der Tätigkeit im Homeoffice.

Im Anschluss daran finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Blogbeiträge. Viele beschäftigen sich noch mit COVID-19-Themen, langsam erlangen aber auch andere juristische Themen wieder Bedeutung. Beispielsweise im Blog zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Sachen Air Berlin, wonach die Schwerbehindertenvertretung bei einer Massenentlassung entgegen einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin nicht konsultiert werden muss, den Sie nicht verpassen sollten. 


Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie in unserem Corona Center. Wenn Sie Fragen zum Umgang mit der aktuellen Lage und den Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben, sprechen Sie unser CMS Response Team jederzeit gerne an.


Inhalt

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Schwerpunkt

Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten
Während des Shutdowns in der Corona-Krise hat das Thema Homeoffice eine neue Dynamik erfahren. Soweit es von den Arbeitsinhalten her möglich war, haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Arbeiten nach Hause geschickt. So sollten Infektionsketten im Betrieb vermieden, gefährdete Mitarbeiter geschützt werden und Eltern sollte die Möglichkeit gegeben werden, Kinder zu beaufsichtigen. Unabhängig davon, ob es eine zweite oder dritte Coronawelle geben wird: Im kommenden Herbst/Winter wird Homeoffice in vielen Betrieben weiterhin eine große Rolle spielen. Denn mit Schnupfen, Husten und Halskratzen einfach weiter ins Büro zu gehen, ist in diesen Zeiten problematisch. Hinzu kommt, dass Kinder mit leichten Erkältungsanzeichen, wie z. B. einer laufenden Nase, und ihre Geschwister in vielen Bundesländern während des Fortdauerns dieser Symptome Kindergärten und Schulen nicht besuchen dürfen. Auch kann niemand voraussehen, wann Schulen und Kitas wieder geschlossen werden müssen. Homeoffice wird in vielen dieser Fälle das Mittel der Wahl sein.

Aber auch abgesehen von der Corona-Krise wird der Ruf nach flexiblen Arbeitsmodellen immer lauter. Denn lange Anfahrtszeiten ins Büro sind oftmals sehr belastend. Vielfach finden Arbeitnehmer zu Hause auch eher die nötige Ruhe, um bestimmte Arbeiten fertigzustellen. Und es ist auch ungemein praktisch, wenn man den Handwerker oder den Spediteur während der Arbeit empfangen kann, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen.

Unser Bundesarbeitsminister ist noch während des Shutdowns auf den Zug aufgesprungen und hat in den Medien angekündigt, ein Recht auf Homeoffice gesetzlich verankern zu wollen. Ein Gesetzesentwurf soll im Herbst 2020 vorliegen. 

Unsere Blogbeiträge

COVID-19

Gestrandet – Ausländerbeschäftigung in Zeiten von Corona
Internationale Mitarbeitereinsätze sind zurzeit schwierig – viele können ihren Arbeitsort nicht erreichen oder nicht verlassen. In Deutschland helfen Ministerien und Behörden mit flexiblen Regelungen.

Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach – neue Schutzvorschriften in der Fleischwirtschaft
Nach den aufgetretenen Corona-Häufungen reagiert die Bundesregierung mit einem Maßnahmen-Paket auf Missstände in der Fleischwirtschaft.

Urlaub im Risikogebiet – wer zahlt die Quarantäne?
Keine Lohnzahlung durch den Arbeitgeber bei Quarantäne nach Reise in ein COVID-19-Risikogebiet.

Urlaubsrecht

BAG fragt EuGH: Müssen auch langzeiterkrankte Arbeitnehmer über ihren Urlaubsanspruch informiert werden?
Urlaub verfällt bei Langzeiterkrankten grds. 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahrs ohne Hinzutun des Arbeitgebers. Dies könnte sich bald ändern.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Air Berlin: schon wieder Stolperstein Massenentlassungsanzeige
Die Schwerbehindertenvertretung muss bei einer Massenentlassung nicht konsultiert werden. Unionsrechtlicher Betriebsbegriff maßgeblich.

Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit: Bußgeld bei Verstoß gegen die Überlassungshöchstdauer
Seit dem 1. April 2017 gilt eine Überlassungshöchstdauer – Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die die betroffenen Unternehmen teuer zu stehen kommt!

Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitsunternehmen – nicht uneingeschränkt!
Der Gesetzgeber hat coronabedingt das Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitsunternehmen geöffnet, jedoch müssen diese im Inland über einen Betrieb verfügen!

Zeitarbeit: Bestimmung von „Equal Pay“ unter Berücksichtigung von Überlassungszeiten vor dem vollendeten 9. Einsatzmonat
Die Berechnung von Equal Pay ist kompliziert – sind dabei Zeiten zu berücksichtigen, die der Mitarbeiter bei dem Kunden vor dem vollendeten 9. Einsatzmonat geleistet hat?

Zeitarbeit: Bestimmung der Belastungsgrenze bei Mehrarbeitszuschlägen nach dem Tarifwerk iGZ / DGB
Der EuGH wird sich damit befassen, ob die für eine Zuschlagspflicht maßgebliche tarifliche Belastungsgrenze für Mehrarbeit unter Einschluss von Urlaubszeiten bestimmt wird.

BVerfG: Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern während eines Arbeitskampfes ist verfassungskonform!
Seit 2017 dürfen Zeitarbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Das BVerfG hat jüngst die Verfassungskonformität der gesetzlichen Bestimmung bestätigt.

Diverses

Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort
Die Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stärkt die Arbeitsbedingungen ausländischer Beschäftigter.

Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel – BAG zu Entgeltlisten nach EntgTranspG: Einsichts- und Auswertungsrechte von Betriebsräten begrenzt
Nach Entscheidung des BAG bestehen Einsichtsrechte seitens des Betriebsrates in Entgeltlisten nicht, wenn Arbeitgeber Auskunftsansprüche nach EntgTranspG selbst beantworten.

Gesetzesentwurf zum Arbeitsschutzkontrollgesetz
Der Entwurf regelt u. a. Anforderungen an Unterkünfte, Dokumentationspflichten, hohe Bußgelder und – für die Fleischindustrie – ein Fremdpersonalverbot.

Aktuell

Veröffentlichungen und Vorträge


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Dr. Stefanie Klein-Jahns, Dr. Franziska Reiß und Dr. Claudia Rid) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.