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Newsletter 09 Sep 2021 · Deutschland

Update Arbeitsrecht 09/2021

6 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Und schon ist es wieder so weit: Im Zeitraum März bis Mai 2022 dürfen alle wahlberechtigten Arbeitnehmer ihren Betriebsrat wählen. Wer jetzt aber gedacht hat „The same procedure as every time“, dem sei gesagt, dass sich einiges ändern wird. Denn zum einen sieht das unlängst in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz eine Reihe von Erleichterungen im Wahlverfahren vor. Zum anderen überarbeitet das Bundesarbeitsministerium derzeit die Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes, die sogenannte Wahlordnung (WO). Auch hier zeichnen sich zahlreiche Änderungen ab. In unserem Schwerpunktbeitrag informieren wir Sie über alle (anstehenden) Neuerungen. Außerdem haben wir für Sie zehn klassische Fehler aufgelistet, die Sie als Arbeitgeber bei der Betriebsratswahl unbedingt vermeiden sollten. 

In unserer Rechtsprechungsübersicht finden Sie spannende Urteile rund um das Thema COVID-19. So bestätigt etwa das LAG Düsseldorf, dass für Zeiträume, in denen die Arbeitspflicht aufgrund der Vereinbarung von „Kurzarbeit Null“ suspendiert ist, kein Urlaubsanspruch für den Arbeitnehmer entsteht. Weniger erfreulich ist aber, dass sich die Rechtsprechung im Hinblick auf die Lohnfortzahlungspflicht bei angeordneter pandemiebedingter Betriebsschließung zu verfestigen scheint. Lesen Sie dazu den aktuellen Blogbeitrag zu den Entscheidungen des LAG Düsseldorf sowie des ArbG Mannheim. 

Hochinteressant ist auch eine Entscheidung des LAG Hessen, wonach Fahrradkuriere von ihrem Arbeitgeber ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Handy verlangen können. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, warum diese Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Branchen hat. 

Zuletzt möchten wir Ihnen ausdrücklich unsere Blogserie zum Thema „New Work“ ans Herz legen. In den letzten Wochen haben wir uns unter anderem mit den Themen Work-Life-Blending, Arbeitszeiterfassung, IT-Sicherheit, Arbeitssicherheit und Remote Management beschäftigt. Schauen Sie doch mal vorbei! 

Inhalt

Klicken Sie auf ein Thema, um zum vollständigen Artikel zu gelangen.

Schwerpunkt

Betriebsratswahlen 2022 – Wissenswertes für Arbeitgeber
Die turnusmäßig alle vier Jahre stattfindenden Betriebsratswahlen stehen wieder an. Vom 1. März 2022 bis zum 31. Mai 2022 dürfen alle wahlberechtigten Arbeitnehmer ihren Betriebsrat wählen. Gesetzliche Grundlagen für diese Wahl sind das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung). Zu beachten sind dabei auch die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz unlängst in Kraft getretenen Neuerungen. 

Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen

Kürzung des Urlaubsanspruchs in Zeiten von Kurzarbeit Null zulässig – Update #1 
Für Zeiträume, in denen die Arbeitspflicht aufgrund der Vereinbarung von „Kurzarbeit Null“ suspendiert ist, entsteht kein Urlaubsanspruch. Das LAG Düsseldorf bestätigt dies. 

Corona-Pandemie: Lohnfortzahlungspflicht bei angeordneter Betriebsschließung verfestigt sich
Neben dem LAG Düsseldorf bejaht auch das ArbG Mannheim eine Lohnfortzahlungspflicht von Arbeitgebern bei pandemiebedingten Betriebsschließungen.

Fristlose Kündigung eines Maskenverweigerers
Kann einem Maskenverweigerer nach Abmahnung fristlos gekündigt werden, obwohl dieser eine „Rotzlappenbefreiung“ als Attest vorgelegt hat? Ja, meint das Arbeitsgericht Köln.

Arbeitsvertragsrecht

Urteil: Dienstfahrzeug für Fahrradkuriere
Fahrradkuriere können nach einem Urteil des LAG Hessen von ihrem Arbeitgeber ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein internetfähiges Handy verlangen.

Unzulässige Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors
ArbG Hannover: Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sportdirektors mit einer Laufzeit von über zwei Jahren ist unzulässig – Ein beachtenswertes Urteil.

Arbeitnehmerüberlassung 

(Vermeidbare) Stolpersteine bei dem Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung 
Der fristgemäße Zugang des Antrags auf Verlängerung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bei der BA ist für ein Zeitarbeitsunternehmen von elementarer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den Nachweis des Zugangs bei der Behörde. 

Das AÜG und Europa – die Personalgestellung liegt nun dem EuGH vor! 
Die im öffentlichen Dienst verbreitete Personalgestellung unterliegt nicht den einschränkenden Vorschriften des AÜG. Ob die gesetzliche Bereichsausnahme europarechtlichen Vorgaben entspricht, wird nun der EuGH klären müssen. 

Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung beim Kunden nach Übernahme eines Zeitarbeitnehmers
Die Übernahme eines Zeitarbeitnehmers durch einen Kunden durch den Abschluss eines (sachgrundlos) befristeten Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings sind dabei die Grenzen des Rechtsmissbrauchs zu beachten.

Der gesetzliche Gleichstellungsgrundsatz – immer noch bzw. wieder ein Thema bei den Arbeitsgerichten!
Die gerichtliche Durchsetzung eines equal pay-Anspruchs hat durchaus ihre Tücken – dies gilt zumindest, wenn sich der Zeitarbeitnehmer nicht auf eine Auskunft nach § 13 AÜG berufen kann. Die Klage scheitert dann oftmals schon an der nicht hinreichenden Darlegung der Höhe des behaupteten Anspruchs.

„Employer of Record″ – Die einfache Lösung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland?
Die Einschaltung ausländischer Agenturen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmern im Ausland kann als Gestaltungsoption interessant sein.

Kündigung

Abmahnung des „Ran an den Speck“-Redakteurs bestätigt
Abmahnung eines Redakteurs rechtmäßig, welche ihm gegenüber nach der Veröffentlichung bei einer Konkurrenzzeitung ohne vorherige Einwilligung seines Arbeitgebers ausgesprochen wurde.

Sustainability

FüPoG II: Mindestbeteiligungsgebot von Frauen für Vorstände von börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen
Der Bundesrat stimmte über so viele Gesetzesvorhaben wie nie zuvor ab. Darunter auch: Regelungen zur Stärkung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen.

New Work 

Work-Life-Blending | Motivation und Wertschöpfung schaffen 
Eine Kopplung von Beruf und Privatem ist durch die Flexibilisierung der Arbeit möglich und auch in vielen Fällen gewünscht. Es bedarf jedoch klarer Spielregeln. 

Versetzungen rund um das Homeoffice: Mitbestimmung beachten! 
Eine Entscheidung des LAG Hessen gibt Anlass, sich mit der betriebsverfassungsrechtlichen Versetzung rund um das Homeoffice zu beschäftigen. 

Arbeitszeiterfassung | IT-Tools und Apps rechtssicher einführen 
Flexible Arbeitszeitgestaltung entlässt den Arbeitgeber nicht aus seiner Kontroll- und Dokumentationspflicht. Es bedarf also technisch innovativer Lösungen. 

IT-Sicherheit und Datenschutz | Unverzichtbar bei neuen Arbeitsformen! 
Mobiles Arbeiten erhöht das Risiko eines Datenverlustes. Arbeitgeber müssen daher organisatorisch und technisch vorsorgen. 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Moderne Arbeitsformen und Sicherheitsaspekte bei der Arbeit widersprechen sich nicht. Denn die gesetzlichen Vorgaben können pragmatisch umgesetzt werden.

Remote Management und Mitarbeiterführung bei remoten Arbeitsformen
Für den Wandel in der Arbeitswelt bedarf es Offenheit und einer Portion Vertrauen. Die Führungskräfte haben hierbei eine besondere Verantwortung.

Gehaltskürzung im Homeoffice: Ein US-amerikanisches Modell für Unternehmen in Deutschland?
Immer mehr US-amerikanische Konzerne bemessen das Gehalt nach den Lebenshaltungskosten am Arbeitsort. Ein Modell für Unternehmen in Deutschland für Homeoffice-Tätigkeiten?

Aus fünf mach vier – neues Arbeitsmodell „Vier-Tage-Woche“?
Überlegungen zu New Work-Konzepten haben auch die "Vier-Tage-Woche" wieder verstärkt ins Gespräch gebracht. Dies verdient eine Betrachtung – auch der arbeitsrechtlichen Aspekte – dieses Arbeitsmodells.

Sozialrecht

Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Eine flotte Reform des Statusfeststellungsverfahrens – aber auch eine gute? Fest steht, dass der Gesetzgeber zumindest auf halber Strecke stehengeblieben ist.

Aktuell

Veröffentlichungen und Vorträge


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Dr. Stefanie Klein-Jahns, Dr. Franziska Reiß und Dr. Claudia Rid) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.

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