Wirtschaftsmediation
Update Arbeitsrecht April 2025
Beteiligte Personen
Konflikte im Unternehmenskontext sind zeit- und kostenintensiv, v.a. wenn eine Lösung überhaupt nicht oder falsch angegangen wird. Konflikte sind Ursprung und Treiber für ein schlechtes Betriebsklima, unzureichende Projektumsetzungen, erhöhte Fehlzeiten und – in letzter Konsequenz – Abwanderungen von *Mitarbeitern. Wirtschaftsmediation kann eine Lösungsmöglichkeit sein.
Rechtlich können Konflikte in Deutschland u.a. von staatlichen Gerichten entschieden werden. Hierfür muss eine Partei „Klage erheben“. Ist es erst einmal so weit gekommen, kann oftmals auf viel verbrannte Erde zurückgeschaut werden. Ihren Höhepunkt findet die Auseinandersetzung im Entscheid über „Gewinner“ und „Verlierer“. Gerade dann, wenn ein erfolgreiches Wirtschaften eine konstruktive Zusammenarbeit und verlässliche (Geschäfts-)Beziehungen erfordert, kann die Wirtschaftsmediation daher eine wertvolle Alternative darstellen. Im Kern geht es darum, dass mittels Einschaltung einer dritten (unvoreingenommenen) Person die Konfliktparteien selbst eine Lösung für ihren Konflikt erarbeiten. Der Mediator unterstützt die Parteien hierbei. Er hilft, Interessen herauszuarbeiten, Verständnis für die jeweiligen Anliegen der Parteien zu entwickeln und unterschiedliche Auffassungen einer gemeinsamen Lösungsentwicklung zuzuführen.
Ein Mediationsverfahren bietet zudem grundsätzlich Schutz vor Gesichtsverlusten bzw. Imageschäden, die bei der öffentlichen Austragung von Streitigkeiten vor Gerichten eintreten und damit (Geschäfts-)Beziehungen dauerhaft beschädigen können.
Hinzu kommt, dass das Verfahren der Wirtschaftsmediation kurzfristig aufgenommen und zügig durchgeführt werden kann, wodurch sich auch Kosten und Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung langwieriger Gerichtsprozesse vermeiden lassen.
Eine Mediation kann in allen Konfliktsituationen weiterhelfen, in denen die Parteien grundsätzlich bereit und noch befähigt sind, den Konflikt mit Hilfe eines Dritten einer Lösung zuzuführen.
Innerhalb eines Unternehmens sind dies zumeist Situationen, in denen Konfliktparteien auch zukünftig weiter zusammenarbeiten müssen, sollen oder möchten. Die in Betracht kommenden Kontexte sind vielfältig. Sie reichen von Auseinandersetzungen unter Teamkollegen bzw. zwischen Mitarbeitern und Führungskräften, Streitigkeiten innerhalb der Geschäftsführung bzw. im Bereich Corporate Governance zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Genauso weit können Konflikte zwischen Unternehmen als Geschäftspartner reichen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
Haben Sie Interesse an einer Wirtschaftsmediation? Dann sprechen Sie gerne Dr. Daniela Rindone und Dr. Michael Heuser an.
Dieser Artikel ist Teil des Update Arbeitsrecht, das Sie hier abonnieren können. Bei Fragen zum Artikel kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Dr. Stefanie Klein-Jahns, Dr. Franziska Reiß und Martina Hidalgo) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird überall die grammatikalisch männliche Form verwendet.