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27 Aug 2020 Vergangene Veranstaltung
Elektronische Wertpapiere und Kryptowährungen sind weiter auf dem Vormarsch. Die Modernisierung des Finanzmarktrechts ist nunmehr auch verstärkt in den Fokus des Gesetzgebers gerückt, der hierdurch die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland weiter erhöhen möchte.
Am 11. August 2020 wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren durch das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Die bislang im deutschen Wertpapierrecht erforderliche Papierurkunde wird durch die Möglichkeit ergänzt, Wertpapiere stattdessen in ein elektronisches Wertpapierregister einzutragen. In einem ersten Schritt soll das Gesetz nur auf elektronische Inhaberschuldverschreibungen anwendbar sein, aber später auch auf andere Wertpapiere erweitert werden. Das Gesetz enthält gleichzeitig allgemeine Vorgaben für elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapiere als Unterfall des elektronischen Wertpapiers. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Folgefragen. Diese reichen von produkt- und wertpapierspezifischen Fragen über regulatorische Abgrenzungsfragen bis hin zum Risikomanagement.
Das Gesetz, das noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, bietet Unternehmen und der Finanzbranche sowohl Chancen als auch Herausforderungen, welche wir Ihnen in unserem 45-minütigen Online-Seminar mit anschließender Fragerunde gerne näher erläutern möchten.
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