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Dr. Markus Kaulartz

Partner
Rechtsanwalt | Co-Head of the CMS Crypto, Digital Assets and FinTech International Focus Group

CMS Hasche Sigle
Nymphenburger Straße 12
80335 München
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Markus Kaulartz hat sich spezialisiert auf alle Themen rund um Crypto und Künstliche Intelligenz (KI), daneben auf das klassische IT-Recht. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf Vertragsverhandlungen, rechtskonformen KI-Anwendungen (z.B. datenschutzkonforme Trainings von Modellen), der Gestaltung von Token-basierten Geschäftsmodellen, Decentralized Autonomous Organizsations (DAOs), Decentralized Finance (DeFi), Kryptobörsen (Crypto Exchanges, DEXes), dem Metaverse und den rechtlichen Prüfungen von Smart Contracts (Legal Audits). Daneben stellt er sich den rechtlichen Herausforderungen der zunehmenden Digitalisierung (FinTech, Machine Learning, Generative AI, IoT, Smart Contracts, SaaS etc.). In den vergangenen Jahren konnte Markus Kaulartz viel Erfahrung in Bezug auf die Beratung zu rechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen rund um Zukunftstechnologien und auch zu neuen Geschäftsmodellen sammeln. Als ehemaliger Softwareentwickler verfügt er über profundes technisches Grundverständnis, das in seine Rechtsberatungspraxis an der Schnittstelle von Technik und Recht einfließt. Aufgrund seines technischen Hintergrundes und seiner Erfahrung ist er mit den typischen rechtlichen Herausforderungen von Tech-Unternehmen vertraut, spricht deren Sprache und verfügt über umfangreiche Branchenkenntnisse. Seine Mandanten schätzen seinen pragmatischen und effizienten, aber auch sehr transparenten Ansatz, der insbesondere bei innovativen Unternehmen sehr gefragt ist. Einige der Start-ups, die er berät, gehören zum CMS equIP-Programm.

Markus Kaulartz ist außerdem Herausgeber des Rechtshandbuches "Smart Contracts" (2019, 26 Autoren) und des Rechtshandbuches "Artificial Intelligence und Machine Learning" (2020, 49 Autoren), die beide im Verlag C.H. Beck erschienen sind.

Markus Kaulartz stieg Anfang 2014 bei CMS ein, seit 2022 ist er Partner der Sozietät.

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Name der nächsten Generation für FinTech

The Legal 500 Deutschland, 2023

Nennung als Top Anwalt für den Bereich IT-Recht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2020; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute

„Blockchain-Experte“

JUVE Rechtsmarkt, 09/2017

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)
  • International Technology Law Association (ITechLaw); Mitglied des Artificial Intelligence Committee
  • Bitkom Arbeitskreise Blockchain und Artificial Intelligence
  • Blockchain Bundesverband
  • KI-Bundesverband
  • European Blockchain Association (Mitgründer)
  • Blockchain Arbitration Forum (Mitgründer und Vorsitzender)
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Veröffentlichungen

  • "Rechtliche Aspekte sogenannter Non-Fungible Tokens (NFTs)", Betriebs-Berater Compliance (Compliance Berater) 2021, 298, Mitautor Dr. Alexander Schmid
  • Rechtshandbuch Artificial Intelligence, C.H. Beck, 1. Auflage 2020
  • Rechtshandbuch Smart Contracts, C.H. Beck, 1. Auflage 2019
  • "Die Blockchain in der öffentlichen Verwaltung" in: Seckelmann (Hrsg.), Digitalisierte Verwaltungs, Vernetztes E-Government, 2018
  • "Die Tokenisierung des Rechts", Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2018, 3278, Mitautor Robin Matzke
  • "Smart Contracts for Modern Lawyers" in: Hartung/Bues/Halbleib (Hrsg.), Legal Tech, 2018, Mitautor Tom Braegelman
  • "Blockchain und Smart Contracts" in: Briner/Funk, DGRI Jahrbuch 2017, Bd. 27.
  • "Blockchain und Datenschutz", Bitkom Faktenpapier, 2017
  • "Smart Dispute Resolution – Automatisierte Konfliktlösung", Tagungsband DSRI Herbstakademie 2017
  • "Versicherung 4.0 – Nutzung der Blockchain-Technologie und von Smart Contracts im Versicherungsbereich", ERA Forum, 2017, Mitautor Dr. Frank Püttgen
  • "Regulation of token sales / initial coin offerings (ICO) in Germany", Law-Now, 30.08.2017
  • "Herausforderungen bei der Gestaltung von Smart Contracts", Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR) 2016, 201-206
  • "Smart Contracts: Quellcode als Vertragstext", c't 2016, S. 138-141
  • "Rechtliche Grenzen bei der Gestaltung von Smart Contracts", Tagungsband DSRI Herbstakademie 2016
  • "Smart Contracts – Anwendungen der Blockchain-Technologie", Computer und Recht (CR) 2016, 618-624, Mitautor Dr. Jörn Heckmann
  • "Die Blockchain-Technologie", Computer und Recht (CR) 2016, 474-480
  • "Von der Blockchain zum Smart Contract", Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 16.03.2016
  • "Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes auf Banken und Versicherer", Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK), 2016, 167-168, Mitautor Dr. Reemt Matthiesen
  • "Haftung 4.0", Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR), 2016, 22-27, Mitautorin Susanne Horner
  • "Haftung 4.0 – Verschiebung des Sorgfaltsmaßstabs bei Herstellung und Nutzung autonomer Systeme", Computer und Recht (CR) 2016, 7-14, Mitautorin Susanne Horner
  • "Cloud Computing und Vertragsrecht: Eine rechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von PaaS-Clouds", Herbert Utz Verlag, 2015
  • "Rechtliche Herausforderungen durch Industrie 4.0: Brauchen wir ein neues Haftungsrecht? – Deliktische und vertragliche Haftung am Beispiel Smart Factory", Tagungsband DSRI Herbstakademie 2015, Mitautorin Susanne Horner
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Vorträge

Diverse Vorträge zu datenschutzrechtlichen und IT-rechtlichen Themen, z. B.:

  • "Regulatory Framework of Blockchains in Energy Trading", Mandantenveranstaltung, Prag, 02.12.2019
  • "Federated Machine Learning and Privacy" (Artificial Intelligence/Künstliche Intelligenz), Veranstaltung der Versicherungswirtschaft, Köln, 14.11.2019
  • "Smart Contracts in der Versicherungsindustrie", Marsh Versichererforum, Darmstadt, 07.11.2019
  • "How to advise Security Token Offerings (STOs)", iTechLaw, Dublin, 01.11.2019
  • "Machine Learning with Personal Data" (Artificial Intelligence/Künstliche Intelligenz), Digital.Shift, München, 29.09.2019
  • Vorlesung zum Blockchain-Recht, TU München, 20.09.2019
  • "Federated Learning and Privacy (Artificial Intelligence/Künstliche Intelligenz)" Bitkom Privacy Conference, Berlin, 17.09.2019
  • "Regulatorischer Rahmen bei Security Token Offerings (STOs)", München, 10.07.2019
  • Vorlesung zum Blockchain-Recht, Universität Freiburg, 04.07.2019
  • "The State of Security Token Offerings (STO)", Blockchain Munich Meetup, München, 21.05.2019
  • "Haftungsfragen bei Künstlicher Intelligenz am Beispiel von Chatbots", Bitkom Forum Recht, Berlin, 16.05.2019
  • "Tokenisierung von Immobilien / Tokenization of Real Estate Assets", Real Estate Academy, Stuttgart, 13.05.2019
  • "Gestaltung von Verträgen für den Betrieb von Blockchains und als Grundlage für Smart Contracts", Sitzung des Fachausschusses Vertragsrecht der DGRI, München, 10.05.2019
  • "Smart Contracts", Denkfabrik "Legal Tech", Bayerisches Justizministerium, München, 05.04.2019
  • "Smart Contracts in der Versicherungsindustrie", Marsh Versichererforum, Wiesbaden, 27.03.2019
  • Panel "Regulatorische Anforderungen an Blockchains", Münchener Kreis, 27.03.2019
  • "Smart Contracts Dispute Resolution", Ringvorlesung an der Universität Passau, 10.12.2018
  • "Tokens and the Law, CCConf, Berlin, 29.11.2018
  • "Blockchain und Smart Contracts", IHK München, 07.11.2018
  • "ICOs in der Medienbranche", Münchner Medientage, 24.10.2018
  • "Smart Contract Dispute Resolution, Universität Freiburg, 06.07.2018
  • "Panel on Regulatory Laws", Blockchain Summit, Frankfurt, 25.06.2018
  • "Blockchains, Smart Contracts und Schiedsgerichtsbarkeit", Schloss Elmau, 20.06.2018
  • "ICO vs. VC vc. IPO", München , 12.04.2018
  • "Rechtliche Aspekte von Blockchains", Bitkom Forum Recht, Berlin 10.04.2018
  • "Blockchain Framework Agreements", London, 14.03.2018
  • "Smart Contracts und Schiedsgerichtsbarkeit", München, 06.03.2018
  • "Blockchain and Smart Contracts", München, 27.02.2018
  • "Framework Contracts & Smart Contracts in Energy Trading via Blockchain", E-World, Essen, 07.02.2018
  • "Contract law aspects of blockchain technology", E-World, Essen, 06.02.2018
  • "Smart Contract Dispute Resolution", Blockchain-Konferenz, Humboldt-Universität zu Berlin, 26.01.2018
  • "Smart Contract Arbitration", DGRI, Köln, 09.11.2017
  • "Blockchain and GDPR – How to protect personal data in a Blockchain", Rom, 30.11.2017
  • "Challenges in drafting blockchain framework agreements", Amsterdam, 05.10.2017
  • "ICOs / Token Sales from a legal perspective", Paris, 23.09.201
  • "Aktuelle Anwendungsfelder der Blockchain-Technologie und ihre rechtliche Bewertung", Paris, 21.09.2017
  • "How to run a legally compliant ICO / Token Sale", BITKOM, Frankfurt, 13.09.2017
  • "Legal Qualification of ICOs", Etherum Meetup, München, 25.07.2017
  • "Smart Contracts – eine rechtliche Einführung", Drei-Länder-Treffen der DGRI, Innsbruck, 30.06.2017
  • "Blockchain and Smart Contracts – implications on framework agreements", Brüssel, 29.06.2017
  • "Digitale Transformation des Vertrags- und Zivilprozessrechts – Verträge zwischen Maschinen und die Haftungsfrage", 68. Deutscher Anwaltstag, Essen, 25.05.2017
  • "Blockchain und Smart Contracts – Eine rechtliche Beurteilung", Kölner Tage IT-Recht, 31.03.2017
  • "Smart Contracts – Technische Hintergründe und rechtliche Einordnung", TecTalk Legal, München, März 2017
  • "Smart Contracts – Is Code Law?", Ethereum und Blockchain Meetup, Stuttgart, 16.02.2017
  • "Smart Contracts – Eine rechtliche Einordnung", 12. OSE Symposium, München, 27.01.2017
  • "Smart Contracts – Is Code Law?", Ethereum und Blockchain Meetup, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, München, 24.01.2017
  • "Aus der Not eine Tugend machen? Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen für digitale Mobilitätskonzepte", Bitkom Arbeitskreis, Berlin, Dezember 2016
  • "Blockchain aus rechtlicher Sicht, insbes. Smart Contracts", Symposium an der Universität Speyer zum Thema "Anwendung der Blockchain-Technologie auf die öffentliche Verwaltung", Speyer, November 2016
  • "Der Hype um die Blockchain", Berlin, Oktober 2016
  • "Blockchain-gestützte Smart Contracts", Vortrag im Rahmen der DSRI Herbstakademie, Hamburg, 17.09.2016
  • "Blockchains und Smart Contracts – Technik und Potentiale im Finanzsektor", Bitkom Arbeitskreis, April 2016
  • "Datenschutzrecht in der Praxis", Vorlesung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Januar 2016
  • "IT-Sicherheitsgesetz", Mallorca, September 2015
  • "Haftung 4.0", Mallorca, September 2015
  • "Rechtliche Herausforderungen durch Industrie 4.0: Brauchen wir ein neues Haftungsrecht? – Deliktische und vertragliche Haftung am Beispiel Smart Factory", Vortrag im Rahmen der Herbstakademie der DSRI, Göttingen, 10.09.2015
  • "General Data Protection Regulation – Walkthrough", Webinar, April 2015
  • "Digital Business and Industry 4.0 – M2M Regulatory Issues, M2M Automated Transactions", Juni 2014

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Ausbildung

  • Promotion im IT-Recht
  • Rechtsreferendariat, Stationen an der deutschen Botschaft Malawi und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und München, mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung
  • Softwareentwickler
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Feed

04/04/2024
EU-Parlament: Grünes Licht für die KI-VO
Nachdem Rat und Parlament im Dezember des vergangenen Jahres eine politische Einigung erzielen konnten, hat nun das Parlament über die KI-VO abgestimmt
26/03/2024
CMS berät Verkäufer von Cardior Pharmaceuticals bei möglicher Übernahme...
München – CMS berät die Verkäufer von Cardior Pharmaceuticals bei der möglichen Übernahme des Unternehmens durch Novo Nordisk. Novo Nordisk hat zugestimmt, Cardior für bis zu 1,025 Milliarden Euro zu erwerben, einschließlich einer Vorauszahlung und zusätzlicher Zahlungen, wenn bestimmte Ent­wick­lungs­zie­le und kommerzielle Meilensteine erreicht werden. Die Vereinbarung umfasst Cardiors Leitwirkstoff CDR132L, der sich derzeit in der Phase 2 der klinischen Entwicklung zur Behandlung von Herzinsuffizienz befindet. Der Abschluss der Übernahme steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigungen und anderer üblicher Bedingungen. Es wird erwartet, dass er im zweiten Quartal 2024 erfolgt. Ein CMS-Team um die Lead Partner Stefan-Ulrich Müller, Dr. Tilman Weichert und Jörg Schrade hat die Verkäufer von Cardior Pharmaceuticals zu allen rechtlichen Aspekten der Transaktion beraten. Die Cardior Pharmaceuticals GmbH, mit Sitz in Hannover, ist ein führendes bio­phar­ma­zeu­ti­sches Unternehmen im klinischen Stadium, das Pionierarbeit bei der Entdeckung und Entwicklung von RNA-basierten Therapeutika leistet, die Herzkrankheiten verhindern, behandeln oder rückgängig machen sollen. Der therapeutische Ansatz des Unternehmens nutzt cha­rak­te­ris­ti­sche nicht-kodierende RNAs als innovative Plattform, um die Ursachen von Herz­fehl­funk­tio­nen anzugehen. CMS Deutschland Stefan-Ulrich Müller, Lead Partner Dr. Tilman Weichert, Lead Partner Dr. Michael Wangemann, Partner Dr. Kai Wallisch, Partner Dr. Thomas Mühl, Principal Coun­sel Se­bas­ti­an Hummel, Senior As­so­cia­te Vik­to­ria Barthel, Senior As­so­cia­te Ma­rie­loui­se Emmer, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Alexander Weinhold, Senior Associate Maria Kucher, Associate Jonas Ohmann, Associate Dr. Josephine Doll, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate Sonja Schanze, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Marie-Luisa Loheide, Associate, Private Clients Jörg Schrade, Lead Partner Eduard Kosavtsev, Senior Associate, beide Tax Stefan Lehr, Partner, Antitrust, Competition & Trade Stefan Lüft, Partner, IP Dr. Benedikt Forschner, Partner, Labor, Employment & Pensions Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Fiona Savary, Counsel Dr. Felix Glocker, Senior Associate, alle TMC Dr. Tilman Niedermaier, Partner Susanne Schwalb, Partner, beide Dispute Re­so­lu­ti­on­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
28/02/2024
Launch der europäischen Rechts-KI „Noxtua“
KI-Startup Xayn und Großkanzlei CMS entwickeln Europas erstes souveränes juristisches KI-Sprachmodell und Legal Co­pi­lot­Ju­rist*in­nen können mit Noxtua unter anderem Rechtstexte analysieren, prüfen und zu­sam­men­fas­senN­ox­tua ist spezialisiert auf Rechtstexte und erfüllt die im juristischen Bereich hohen Anforderungen durch anwaltliches Berufsgeheimnis und Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen Nox­tua ist eine souveräne und sichere europäische Alternative zu amerikanischen KI-Tools  
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Atlanta, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Young, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
13/02/2024
CMS berät beim Verkauf der flexis AG an Blue Yonder
Stuttgart – Die Aktionäre der flexis AG, einem flexiblen, innovativen Soft­ware­tech­no­lo­gie-An­bie­ter, der sich auf Pro­duk­ti­ons­op­ti­mie­rung und Transportplanung und -durchführung spezialisiert hat, haben sämtliche Aktien an Blue Yonder, einen führenden Anbieter von Sup­p­ly-Chain-Lö­sun­gen, verkauft. Die flexis AG hat sich auf die Entwicklung von Soft­ware-ba­sier­ten Technologien spezialisiert, die auf die Optimierung des Sup­p­ly-Chain-Ma­nage­ments (unter anderem Bestellung, Produktion, Planung und Ausführung von Transporten) ausgerichtet sind. Durch den Erwerb erweitert Blue Yonder sein Portfolio um eine stabile Kundenbasis im Automobilbereich und Bereich der OEM's sowie sein Angebot an Unternehmen um hochgradig konfigurierbare Produkte und ein umfangreiches Netz von Zulieferern. Die kombinierten Technologien beider Gesellschaften sollen für Kunden die Pro­duk­ti­ons­pla­nung, Auf­trags­ver­spre­chen und Sup­p­ly-Chain-Per­for­mance verbessern und damit einen Mehrwert bieten. Über Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team unter der Leitung des Partners Dr. Heiko Wiechers und von Dr. Andreas Lohbeck hat die Aktionäre der flexis AG im Zusammenhang mit dieser Transaktion umfassend rechtlich beraten. Die Transaktion unterstreicht die Stärke des Teams bei grenz­über­schrei­ten­den Transaktionen im Tech­no­lo­gie-Sek­tor. Die flexis AG, mit Sitz in Stuttgart, ist spezialisiert auf flexible, innovative Software zur Optimierung der Sup­p­ly-Chain-Pla­nung und -Ausführung. Mit sieben Standorten weltweit kann die flexis AG auf mehr als 25 Jahre Un­ter­neh­mens­ge­schich­te zurückblicken. Blue Yonder, mit Sitz im US-ame­ri­ka­ni­schen Scottsdale, Arizona, ist Weltmarktführer in digitalen Sup­p­ly-Chain-Trans­for­ma­tio­nen. CMS Deutschland Dr. Heiko Wiechers, Partner, Co-Lead Dr. Andreas Lohbeck, Principal Counsel, Co-Lead Julia Fünfgeld, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Markus Kaulartz, Partner, TMC Dr. Martin Mohr, Partner, Tax law  Birgit Wagner, Legal Manager Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist, beide Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
22/12/2023
KI-VO: Rat und Parlament erzielen politische Einigung
Nach langen Verhandlungen liegt eine politische Einigung zur KI-VO vor. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand
06/12/2023
Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen
Spätestens seit der öffentlichen Verfügbarkeit mächtiger Sprachmodelle und ihrer für die meisten Menschen erstaunlichen Leis­tungs­fä­hig­keit besteht wenig Zweifel, dass Unternehmen aller Branchen ihre Produktivität mit Künstlicher Intelligenz (KI) erheblich steigern können. Wie aber sieht der richtige Weg zur Implementierung aus? Ge­schäfts­ge­heim­nis- und Datenschutz sprechen bei manchen Unternehmen gegen eine Nutzung kommerzieller Cloud-An­wen­dun­gen US-ame­ri­ka­ni­scher Anbieter. Eine Alternative können eigene KI-Modelle als interne Lösung sein, die z.B. von Dro­ge­rie­markt­ket­ten, Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rern oder Kanzleien bereits eingesetzt werden, aber ebenfalls technische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen bereithalten. Wir geben einen Überblick über Regelungen, die derzeit bestehen oder mit der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auf KI-entwickelnde und -einsetzende Unternehmen zukommen. Der risikobasierte Ansatz der KI-VO Am 9. Dezember 2023 haben der Rat und das Parlament eine politische Einigung zur KI-VO erzielt, die klare Regeln zur Vermeidung von Dis­kri­mi­nie­rung, Überwachung und anderen potenziell schädlichen Auswirkungen insbesondere auf Grundrechte aufstellen soll. Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme nach Risikopotenzial. Anbieter von Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­men treffen besonders umfangreiche Pflichten, deren Erfüllung einigen Ver­wal­tungs­auf­wand und finanzielle Ressourcen erfordern wird. KI-Entwicklern ist in Data Governance Systemen genau vorzugeben, mit welchen Daten auf welche Weise trainiert werden darf. Dies empfiehlt sich unabhängig von der KI-VO: Verstößt ein KI-Modell gegen Rechte Dritter, trifft den Anbieter und mittelbar das entwickelnde Unternehmen eine Exkul­pa­ti­ons­pflicht. Der Vorschlag der Europäischen KI-Haf­tungs­richt­li­nie sieht hierfür teils sogar einen Anscheinsbeweis vor, der entkräftet werden müsste. Solche Vorgaben sind kritisch, da die KI-Entwicklung sehr kostspielig ist und sich Fehler in der Auswahl der Trainingsdaten durch den gesamten Trainingsprozess ziehen. Von Datenqualität zu Datenschutz Zum Training von KI werden in der Regel große Datenmengen ausgewertet, wobei neben der Datenqualität die Rechtmäßigkeit der Da­ten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten ist. Wer auf eigene KI-Sprachmodelle setzt, verarbeitet sowohl beim Training als auch bei der späteren Nutzung regelmäßig personenbezogene Daten und muss als Verantwortlicher die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beachten. Lassen Daten Rückschlüsse auf natürliche Personen zu, ist technisch nicht ausgeschlossen, dass diese aus dem trainierten Modell gezogen werden können (z.B. durch sog. Inference Attacks). Aufgrund der strengen Anforderungen der DSGVO empfiehlt sich für das Training die ausschließliche Verwendung anonymisierter Daten. Die DSGVO enthält zudem KI-spezifische Vorschriften: Automatisierte Entscheidungen i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die gegenüber den Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich be­ein­träch­ti­gen, sind grundsätzlich untersagt. KI darf insbesondere Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen nicht final treffen, es sei denn, die automatisierte Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Betroffenen und dem Verantwortlichen erforderlich oder das Unternehmen kann sich auf eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen berufen. Überdies gelten besondere Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten zum Bestehen der automatisierten Ent­schei­dungs­fin­dung einschließlich Profiling sowie zu aus­sa­ge­kräf­ti­gen Informationen über die involvierte Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen für Betroffene. Zudem kann eine Da­ten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung i.S.d. Art. 35 DSGVO erforderlich sein. KI-Sprachmodelle im Unternehmen und ar­beits­recht­li­che Pflichten Neben da­ten­schutz­recht­li­chen Regeln müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben beim Einsatz eigener KI-Sprachmodelle beachten. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber diese aufgrund des Weisungsrechts einführen, was neben der Nutzung auch die konkreten Regeln betrifft, an die sich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer halten müssen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Implementierung regelmäßig mit­be­stim­mungs­pflich­tig, wenn die KI Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung von einzelnen Beschäftigten ermöglicht, z.B. wer das Modell wann zur Erledigung welcher Aufgaben nutzt. Daneben hat der Betriebsrat KI-spezifische Be­tei­li­gungs­rech­te wie die Hinzuziehung eines KI-Sach­ver­stän­di­gen (§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und das Zustimmungsrecht bei von der KI aufgestellten Aus­wahl­richt­li­ni­en (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Schließlich sollten Arbeitgeber ethische Aspekte beachten. Auswirkungen des Urheberrechts auf den Einsatz von KI-Sprach­mo­del­len Nutzer oder Auftraggeber haben oft nicht die von ihnen erwartete ur­he­ber­recht­li­che Stellung, weil die Ergebnisse einer KI, wie z.B. erzeugte Gra­fi­ken, man­gels persönlicher geistiger Schöpfung eines Menschen in der Regel kein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Training mit Inhalten Dritter könnte allerdings unter die Schranken der §§ 44b, 60d UrhG fallen. Die gesetzliche Wi­der­spruchs­lö­sung und gewisse Spei­cher­be­schrän­kun­gen verlangen Entwicklern erhöhte Sorgfalt ab. Die KI-VO enthielt in ihrem Entwurf aus dem Sommer 2023 abgesehen von den Offenlegungs- und Do­ku­men­tie­rungs­pflich­ten in Art. 28b Ziff. 4c) kaum Regelungen zu KI und Urheberrecht. Die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird aber als eine der Leitplanken für All­zweck-KI-Sys­te­me angesehen. All dies zeigt: Unternehmen haben bei eigenen KI-Sprach­mo­del­len eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Aufgrund der hohen Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-VO und des wirtschaftlichen Risikos von Trai­nings­wie­der­ho­lun­gen (wurde ein Modell mit „rechts­wid­ri­gen“ Daten trainiert, muss es ggf. vollständig neu trainiert werden) sowie der Exkul­pa­ti­ons­pflich­ten bei Rechts­ver­let­zun­gen lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die rechtlichen und technischen Her­aus­for­de­run­gen.
17/11/2023
CMS berät Finch Capital bei Übernahme der Open Banking FinTechs Qwist und...
München – Die in Warschau ansässige Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Crastorehill, die mehrheitlich im Eigentum von Finch Capital steht, hat das Berliner Open Banking FinTech Qwist (zuvor finleap connect)...
03/11/2023
Spin-off: CMS begleitet bisherige Co­wen-Eu­ro­pe-Part­ner bei Übernahme des...
Leipzig – Die bisherigen Partner der Cowen Europe Group übernehmen das kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­sche In­vest­ment­ban­king-Ge­schäft von TD Cowen, einer Abteilung von TD Securities. Das Spin-off mit zwölf Partnern...
11/10/2023
CMS berät IT-In­fra­struk­tur­ma­na­ger Jiliti bei Übernahme des IT-Spe­zia­lis­ten...
München - Jiliti, ein Port­fo­lio­un­ter­neh­men des französischen Pri­va­te-Equi­ty-Fonds Chequers Capital, hat die StorTrec AG, einen in zehn Ländern vertretenen Großanbieter von IT-In­fra­struk­tu­ren mit Hauptsitz...
11/10/2023
KI-Verordnung – Trans­pa­renz­pflich­ten, Rechte für Betroffene, AI Office...
Ob die KI-VO in ihrer aktuellen Fassung, in der nun auch ausdrückliche Rechte Betroffener vorgesehen sind, verabschiedet wird, soll sich Ende des Jahres zeigen
09/10/2023
CMS berät Gesellschafter der pure-systems beim Verkauf an das US-Un­ter­neh­men...
Leipzig – Das international tätige US-Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men PTC Inc., mit Sitz in Boston, hat die pure-systems GmbH, einen führenden Anbieter von Lösungen für das Management von Produkt- und Soft­ware-Va­ri­an­ten...