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Newsletter 29 Apr 2021 · Deutschland

Kurz notiert: Re­gie­rungs­ent­wurf zur Umsetzung der Di­gi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie (DiRUG)

Update Ge­sell­schafts­recht­li­che Gestaltung 04/2021

2 min. Lesezeit

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Am 10. Februar wurde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere folgende Neuregelungen vor:

  • Möglichkeit der Online-Bar-Gründung einer GmbH sowie Möglichkeit von Online-Anmeldungen zum Handelsregister
  • Anpassung des Bekanntmachungswesens für die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
  • Umstellung des Systems zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen
  • Einführung eines grenzüberschreitenden Informationsaustausches zu disqualifizierten Geschäftsführern

Die Beurkundung einer Online-GmbH-Gründung hat dabei weiterhin durch einen Notar zu erfolgen, soll aber zukünftig über ein von der Bundesnotarkammer dafür bereitgestelltes Videokommunikationssystem möglich sein. Der Notar ist dabei verpflichtet, die entsprechende Infrastruktur für eine solche Online-Beurkundung vorzuhalten.

Auch der Identitätsnachweis soll zukünftig online erfolgen – sämtliche seit 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen über eine Online-Ausweisfunktion, die dafür aktiviert werden kann. Anstelle der bislang vorgesehenen eigenhändigen Unterzeichnung der Urkunde durch die vor dem Notar erschienenen Personen wird die elektronische Niederschrift mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu versehen sein.

Der Regierungsentwurf sieht außerdem die Möglichkeit von Online-Anmeldungen zum Handelsregister vor. Konkret sollen Anmeldungen zum Handelsregister von Einzelkaufleuten, GmbH, AG, KGaA, Genossenschaften, deren Zweigniederlassungen sowie Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften der EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten (nicht jedoch von Personenhandelsgesellschaften) durch Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur mittels Videokommunikation online vorgenommen werden können.

Eine weitere Neuerung wird sein, dass Jahresabschlüsse von Unternehmen grundsätzlich nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern nur noch durch Einstellen ins Unternehmensregister veröffentlicht werden.

Das Inkrafttreten der DiRUG ist für den 1. August 2022 geplant.

Dieser Artikel ist Teil des Update Gesellschaftsrechtliche Gestaltung, das Sie hier abonnieren können. 

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