Die im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Abhilfeklage erweitert die Möglichkeit kollektiver Klagen in Deutschland. Erstmals können Verbraucher:innen und Kleinunternehmer:innen gebündelt durch Verbände gegen Unternehmen klagen und direkt Abhilfe, etwa Zahlungen, erhalten. Bisher konnten mit der Musterfeststellungsklage lediglich Feststellungen erlangt werden, also gerade keine Leistungstitel. Claus Thiery und Sandra Renschke, Partner und Counsel im Bereich Dispute Resolution, erläutern in dieser Folge unter anderem, wie das Abhilfeverfahren ausgestaltet ist, welche Rolle den Verbraucherverbänden zukommt und inwieweit mit Vergleichen zu rechnen ist. Schließlich diskutieren sie, ob die neue Klage tatsächlich wie von der Politik angekündigt, ein Gamechanger sein wird.
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