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Schaffung von Resilienz zur Krisenvermeidung

04/12/2019

Häufige Ursachen einer Unternehmenskrise sind marktwirtschaftliche Abhängigkeiten sowie Umstrukturierungen oder Veränderungen innerhalb eines Konzerns. Eine absolut sichere Krisenprävention gibt es nicht. Die Schaffung von Resilienzen senkt jedoch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Insolvenzgrundes. Die Etablierung eines Krisenmanagements für den Notfall kann die Auswirkungen einer Krise erheblich abschwächen.

Pflichtenkreis der Unternehmensleitung in der Krise

Grundsätzlich hat die Geschäftsleitung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Außerhalb einer wirtschaftlichen Krise haben sich die Geschäftsführungsorgane an den Interessen der Gesellschaft sowie denen ihrer Gesellschafter / Aktionäre zu orientieren. Mit Intensivierung des Zustands der wirtschaftlichen Krise müssen jedoch zunehmend die Gläubigerinteressen berücksichtigt werden.

Spätestens mit Eintritt einer Liquiditätskrise ist der Bestand des Unternehmens konkret gefährdet. Der Handlungsdruck auf die Geschäftsführungsorgane erhöht sich massiv und der zeitliche Horizont für die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen ist regelmäßig stark eingeschränkt. Die Geschäftsführung hat die Werterhaltungs- und Sanierungsinteressen der Gesellschafter, die im Gläubigerinteresse normierten Kapital- und Masseerhaltungspflichten sowie die Insolvenzantragspflicht zu beachten und gegeneinander abzuwägen.

Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, dafür Sorge zu tragen, eine sich abzeichnende Krise frühzeitig zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Diese Pflicht ist für den Vorstand einer Aktiengesellschaft ausdrücklich in § 190 Abs. 2 AktG normiert. Es ist allgemein anerkannt, dass Entsprechendes auch für einen GmbH-Geschäftsführer gilt. Ein Geschäftsführungsorgan kann sich in aller Regel nicht darauf berufen, dass ihm die Insolvenzreife nicht bekannt war. Die Insolvenzantragsfrist wird ausgelöst, wenn eine pflichtgemäße Prüfung der objektiv erkennbaren Anzeichen zu dem Schluss führt, dass ein Insolvenzgrund verwirklicht ist. Die Zuständigkeiten und Informationsprozesse innerhalb eines Unternehmens müssen so strukturiert sein, dass die Geschäftsführungsorgane dies jederzeit überprüfen können.

Schädliche rechtliche Abhängigkeiten im Konzernverbund

Innerhalb eines Konzerngeflechts besteht häufig ein kompliziertes Netz an Abhängigkeiten. Je vernetzter ein System ist, desto anfälliger ist es auch für Störungen. Die Einbeziehung in einen Konzern führt zu ungewollten Nachteilen, sobald sich andere Konzernunternehmen oder die Konzernmutter in der Krise befinden. Für die Konzernmutter gilt ebenfalls, dass diese die wirtschaftlichen Verhältnisse der Tochter- und Enkelgesellschaften eng überwachen muss. Dies gilt insbesondere, wenn eine starke finanzielle und haftungsrechtliche Verknüpfung besteht. Häufig bestehen wirtschaftliche und haftungsrechtliche Verknüpfungen aufgrund eines bestehenden Cash Pooling Systems, des Abschlusses von Unternehmensverträgen oder von Patronats- oder Garantieerklärungen. Auch die Produktionsabläufe sind regelmäßig aufeinander abgestimmt und nicht selten übernimmt die Konzernmutter diverse Dienstleistungen. Damit sich die Krise nicht wie ein Lauffeuer verbreiten kann, gilt es, diese Abhängigkeiten rechtzeitig aufzudecken. Es sollten „Brandschutzmauern“ gebaut werden, die es ermöglichen, bestehende Abhängigkeiten aufzulösen. Haftungsdurchgriffe gilt es durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Strukturierung und vertragliche Gestaltungen zu vermeiden. 

Abhängigkeit von äußeren Faktoren

Neben der Abhängigkeit aufgrund der Einbindung in ein Konzerngeflecht ist ein Unternehmen auch von einer Vielzahl äußerer Faktoren abhängig. Dies kann beispielsweise die Abhängigkeit von einem Rohstoff / Bauteil oder die Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten oder Kunden sein. Möglich ist auch eine starke Abhängigkeit des Produktionsablaufs von einer Spezialmaschine oder von Mitarbeitern, die wesentliches Wissen für das Unternehmen bündeln. Wichtig ist es, dass die Unternehmensleitung diese Abhängigkeiten identifiziert und ein entsprechendes Monitoring-System entwickelt. Es ist empfehlenswert, rechtzeitig die entsprechenden vertraglichen Verhältnisse zu überprüfen und diese krisenfest auszugestalten. Vorteilhaft ist es auch, die eigenen Handlungsoptionen im Falle der Insolvenz des Vertragspartners zu kennen.

Schaffung von Resilienz

Allein die laufende Überwachung der wirtschaftlichen Performance des Unternehmens ist nicht geeignet, um Resilienz zu schaffen. Krisenprävention fängt mit der Identifikation der potentiellen internen und externen Krisenfaktoren an. Auf Basis dieser Analyse ist es die Aufgabe der Geschäftsleitung, das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen widerstandsfähig für die Krise zu machen. Dies kann dadurch gelingen, dass innerhalb eines Konzerns die rechtlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten so ausgestaltet werden, dass im Krisenfall eine Abkoppelung möglich ist. Ebenso gilt es, mögliche äußere Krisenfaktoren zu monitoren und Notfallpläne zu entwickeln.


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