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07. Oktober 2020, 11:00 -
12:00
UTC +01:00
Die COVID-19-Pandemie zwingt Unternehmen nun schon seit einigen Monaten zum Krisenmanagement. Zwar wurde für die Zeit vom 1. März bis 30. September 2020 die Insolvenzantragspflicht grundsätzlich ausgesetzt und wird voraussichtlich für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis 31. Dezember 2020 verlängert. Dies führt allerdings nicht dazu, dass es keine Insolvenzverfahren gibt. Vielmehr sind in sämtlichen Branchen trotz Aussetzung der Antragspflicht Insolvenzverfahren geboten. Mit einer Zunahme an Insolvenzen muss spätestens nach dem Auslaufen der Aussetzungsfrist für die Zahlungsunfähigkeit ab 1. Oktober 2020 und für die Überschuldung ab 1. Januar 2021 gerechnet werden.
Diese Situation stellt Unternehmen und deren Leitung vor die Herausforderung, das Unternehmen bestmöglich durch diese Krise zu steuern. Dabei stellen sich aus rechtlicher Sicht verschiedene Fragen.
Auch Unternehmen, die sich gut geschlagen haben und selbst nicht (mehr) unmittelbar von der Krise betroffen sind, müssen sich mit den Themen „Krise” und „Insolvenz” auseinandersetzen, wenn von Insolvenzantrag gestellt wird. Hier gilt es, das eigene Unternehmen gegen Zahlungs- und Ausfallrisiken abzusichern. Gleichzeitig können wirtschaftliche Schwierigkeiten von bis vor Kurzem gesunden Unternehmen attraktive Möglichkeiten für Investoren eröffnen. Wir besprechen mögliche Transaktionsstrukturen für CEE-Gesellschaften in der Krise.
In dieser Webinar-Reihe behandeln wir Fragen rund um die Insolvenz.
An den einzelnen Webinaren der Reihe können Sie selbstverständlich gern auch unabhängig voneinander teilnehmen.
Restrukturierung und Insolvenz in Mittel- und Osteuropa
Die Lieferketten sind international stark verwoben. Viele Unternehmen haben mit Vertragspartnern in Osteuropa zu tun oder haben gar selbst Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Osteuropa. Wir zeigen Ihnen auf, welche Risiken dort im Falle einer Insolvenz drohen und wie diese beherrschbar werden.
Insolvenz des Vertragspartners – Handlungsoptionen zur Risikominimierung
Besondere Herausforderungen stellen die Geschäftsbeziehung in Fällen der Insolvenz des Vertragspartners auf die Probe: Soll die Vertragsbeziehung weiter aufrechterhalten werden und zu welchen Konditionen? Wie kann die Versorgung der Lieferkette sichergestellt werden? Wie können Ausfallrisiken oder Anfechtungsrisiken vermieden werden? Was ist eine Insolvenzforderung und was ist eine Masseforderung? Wie können Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden und welche Rechte hat ein Gläubiger? Wie kann man Haftungsfallen und Ausfallrisiken im Umgang mit insolventen Lieferanten oder Kunden bestmöglich vermeiden?
6. Webinar am Mittwoch, 7. Oktober 2020
Rechtliche Streitigkeiten in der Insolvenz
Der Insolvenzverwalter prüft alle Ansprüche der insolventen Gesellschaft und verfolgt Ansprüche, die, aus Sicht der Gläubigergesamtheit, hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und mithin eine Quotenmehrung zur Folge haben können. Dies umfasst auch Rückleistungen der von der insolventen Gesellschaft im Vorfeld der Insolvenz geleisteten Zahlungen an Geschäftspartner, Gesellschafter oder Dritte sowie die Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter. Das Webinar befasst sich mit dem Verfahrensablauf, den Kompetenzen des Insolvenzverwalters, dem Rechtsrahmen und möglichen Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Ansprüche. Zudem erläutern wir, auf welche Art und Weise Ansprüche gegen insolvente Geschäftspartner geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden.
Anfechtungsrisiken und Erleichterungen nach CovInsAG
Geschäfte mit Krisenunternehmen bergen oft ein Insolvenzanfechtungsrisiko. Das CoVInsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht) minimiert dieses Risiko – teilweise und befristet. Wir zeigen Ihnen auf, welche Risiken im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners drohen und welche Handlungsspielräume das CoVInsAG eröffnet.
Gesellschafterfinanzierung in der Krise
Grundsätzlich sind Finanzierungen von Gesellschaftern in der Krise mit dem Makel behaftet, dass der Gesellschafter damit rechnen muss, dass die eingezahlten Gelder verloren sind. In einem nachfolgenden Insolvenzverfahren sind die Rückzahlungsforderungen gegenüber allen anderen Gläubigern nachrangig und auch bereits zuvor erhaltene Rückzahlungen können gegebenfalls vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Das CoVInsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht) minimiert dieses Risiko – teilweise und befristet. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten der Finanzierung durch Gesellschafter oder der Besicherung von Finanzierungen durch Gesellschafter sich dadurch eröffnen.
Eigenverwaltung als Sanierungsoption
Die Eigenverwaltung bietet der Schuldner-Gesellschaft die Möglichkeit, sich in Eigenregie unter gerichtlicher Aufsicht umfassend finanzwirtschaftlich und operativ zu sanieren. Die Geschäftsleitung und der gerichtlich bestellte Sachwalter bilden ein Tandem und setzen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen um. Wir erläutern Ihnen den Verfahrensablauf und stellen Ihnen die unterschiedlichen Optionen vor.
Distressed M&A - Möglichkeiten und Risiken beim Kauf aus der Insolvenz
Beim Kauf aus der Insolvenz gelten eigene Regeln. Der Kauf vom Insolvenzverwalter ist meist deutlich günstiger, dafür gibt es kaum Garantien. Risiken können nur bedingt im Rahmen einer Due Diligence erkannt werden, da das Zeitfenster oft sehr knapp bemessen ist. Wir erläutern Ihnen Fallstricke beim Kauf aus der Insolvenz und zeigen Chancen auf.
Personalmaßnahmen in der Insolvenz – Vorteile gegenüber der Restrukturierung außerhalb des Insolvenzverfahrens
Krisen- und Insolvenzsituationen in Unternehmen bedingen regelmäßig einschneidende Personalmaßnahmen. Dabei sind die Vorgaben des deutschen Arbeitsrechts zu beachten. Im Rahmen der Sanierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens bieten sich dabei enorme Erleichterungen. Die Anforderungen und Chancen des Insolvenzarbeitsrechts sind Gegenstand dieses Webinars.
Vergangene Webinare
1. Webinar am Mittwoch, 15. Juli 2020
Insolvenz des Vertragspartners – Handlungsoptionen zur Risikominimierung (findet erneut am 30. September 2020 statt)
2. Webinar am Mittwoch, 26. August 2020
Insolvenz des Mieters – Handlungsoptionen zur Risikominimierung
3. Webinar am Mittwoch, 9. September 2020
Compliance in der Krise
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