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Kai Neuhaus ist spezialisiert auf die Bereiche Kartellrecht und Trade, mit einem Fokus auf das Digital Business. Er berät und vertritt Unternehmen in Verfahren vor der EU Kommission, dem Bundeskartellamt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie vor dem EuGH und deutschen Gerichten. Im Kartellrecht verfügt er über langjährige Erfahrung in Fusionskontroll-, Missbrauchs- und Kartellbußgeldverfahren. Er berät häufig zu vertriebskartellrechtlichen Themen und dem Onlinehandel. Im Trade Law begleitet Herr Neuhaus Unternehmen in Verfahren der Investitionskontrolle, rund um EU und deutsche Wirtschaftssanktionen/Embargos sowie Fragen der Exportkontrolle einschließlich diesbezüglicher Compliance-Fragen und in EU-Antidumpingverfahren. Zudem ist er Mitglied der Defense & Security CMS Taskforce.
Zu den Mandanten von Kai Neuhaus zählen bedeutende produzierende Unternehmen der IT-, Konsumgüter-, Chemie-, Automobil- und Zulieferindustrie sowie Dienstleister insbesondere aus den Bereichen Versicherungen, Finanzen, Medien und Handel.
Kai Neuhaus schloss sich im Jahr 2003 CMS an und ist seit 2009 Partner der Sozietät.