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Dr. Hilke Herchen

Partnerin
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Spanisch

Hilke Herchen ist Partnerin in der Abteilung Corporate/M&A mit Sitz in Hamburg. Hilke Herchen ist spezialisiert auf die gesellschafts- und konzernrechtliche Beratung mit besonderem Schwerpunkt auf Fragen der Corporate Governance und komplexen Transaktionen, insbesondere komplexen Joint-Venture-Strukturen. Darüber hinaus berät sie strategische Investoren bei Fusionen und Übernahmen, Kapitalmaßnahmen und Umstrukturierungen. Zu ihren Mandanten zählen internationale Konzerne, große und mittelständische Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere aus den Bereichen Energie (erneuerbare Energien) und TMC (Technologie, Medien und Kommunikation) mit starken Bezügen zur Technologie in der Automobilindustrie.

Die Arbeit von Hilke wird häufig in Kanzleiführern empfohlen. So wird sie seit vielen Jahren im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien als "Führende Anwältin Gesellschaftsrecht" geführt. Zudem wurde sie vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers 2023 zur "Anwältin des Jahres für Gesellschaftsrecht" gekürt. Mandanten beschreiben sie zudem als "fachlich und taktisch souverän" (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien).

Hilke ist Mitherausgeberin der renommierten Fachzeitschrift NJW und Mitglied des Wirtschaftsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Seit 2008 ist sie Partnerin bei CMS.

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Nennung für Private Equity

Deutschlands beste Anwälte 2024 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Gesellschaftsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2024 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Fusionen und Übernahmen

Deutschlands beste Anwälte 2024 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung als Top Anwalt für den Bereich Gesellschaftsrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2024; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute

Führender Namen im Gesellschaftsrecht (bis 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für M&A

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Gesellschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

„äußerst versiert und hilfreich“, Mandant

JUVE Handbuch, 2023/2024

„äußerst versiert u. hilfreich“, Mandant; „kompetent u. sehr konstruktiv“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Gesellschaftsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Fusionen und Übernahmen

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Anwältin des Jahres für Gesellschaftsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„äußerst versiert u. hilfreich“, Mandant; „sehr kompetent“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2022/2023

Fürende Beraterin im Gesellschaftsrecht (bis 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Gesellschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

„äußerst versiert u. hilfreich“, „sehr qualifizierte Beratung“, Mandanten

JUVE Handbuch, 2021/2022

Führende Beraterin im Gesellschaftsrecht (bis 50 Jahre)

JUVE Handbuch, 2020-2022

„Oft empfohlen“ für Gesellschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2020-2022

„sowohl in fachl. als auch in takt. Hinsicht meisterhaft“, Mandant

JUVE Handbuch, 2020/2021

Mitgliedschaften und Funktionen

  • Mit-Herausgeberin der NJW
  • Mitglied im Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins
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Veröffentlichungen

  • Beherrschungsverträge bei der GmbH, Festschrift für Gerd Krieger zum 70. Geburtstag, 2020, S. 365 ff
  • Satzungsstrenge versus Rechtsnichtigkeit? - Die Heilung nichtiger Satzungsbestimmungen im Lichte des § 23 Abs. 5 AktG
  • Happ, Aktienrecht, 5. Auflage, 12. Abschnitt "Kapitalerhöhung", 12.01 bis 12.03 und 12.08, 2020
  • Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht, Band 2, 4. Aufl., "§§ 28 - 33, Zur Haftung der Gesellschafter und zum Gesellschafterregress in der KG" 2019
  • Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht, Band 1, 4. Aufl., "§§ 67 - 71, Zur Haftung der Gesellschafter und zum Gesellschafterregress in der oHG" 2019
  • Beschlussmängel im GmbH- und Personengesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2016, VGR 2017
  • Anmerkung zu BGH Urteil vom 19.05.2015 (II ZR 291/14), ZWH 2015, S. 360 ff zur Ausfallhaftung des ausgeschiedenen GmbH-Gesellschafters
  • Ziemons/Binnewies Handbuch der Aktiengesellschaft, "Fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse", Verlag Dr. Otto Schmidt KG 2015
  • Auswirkungen der Aktienrechtsnovelle 2012 auf Handelsregisteranmeldungen von Personengsellschaften, mit Dr. Tim Jonas Haack; GmbHR 2012, S. 508 ff
  • Ziemons/Binnewies Handbuch der Aktiengesellschaft, "Finanzierung", Verlag Dr. Otto Schmidt KG 2012
  • Zur Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen bei unrichtiger Entsprechenserklärung zum DCGK ("Kirch/Deutsche Bank"), EWiR 2010, S. 343 f
  • Zur Veröffentlichungspflicht des Insolvenzverwalters nach § 25 WpHG, EWiR 2005, S. 747
  • Agio und verdecktes Agio im Recht der Kapitalgesellschaften, Carl-Heymanns-Verlag 2004
  • Die Verschärfung des Insiderrechts und Ad-hoc-Publizitätspflichten aufgrund der Marktmissbrauchsrichtlinie, Syndikus (Heft 38), Legalease Ltd. 2004
  • Vorratsgründung, Mantelverwendung und geräuschlose Beseitigung der GmbH, Der Betrieb 2003, S. 2211 ff
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Vorträge

  • "Corporate Litigation" - Aktuelle Fragen zum Beschlussmängelrecht - Verein zur Förderung des Handelsrechts an der Universität Bremen e.V.
  • Aktuelle Fragen des Beschlussmängelrechts im GmbH-Recht, DAI - 17. Gesellschaftsrechtliche Jahresarbeitstagung, 22. März 2019 in Hamburg
  • Beschlussmängel im GmbH- und Personengesellschaftsrecht, 19. VGR Jahrestagung, 4. November 2016 in Frankfurt am Main
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Ausbildung

  • Promotion bei Prof. Dr. Hirte in Hamburg
  • 2001 - 2002: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Handels-, Schiffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg
  • 2001: Zweites Staatsexamen
  • 1998 - 2001: Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, vier Monate Wahlstation in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Buenos Aires
  • 1998: Erstes StaatsexamenFörderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes
  • 1993 - 1998: Jurastudium in Passau, Sankt Petersburg (Russland) und Würzburg
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26/09/2024
CMS berät den Gründer und ge­schäfts­füh­ren­den Gesellschafter der Orendt...
Hamburg, 26.09.2024 – Der von Beyond Capital Partners GmbH beratene Beyond Capital Partners Fund III hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an der Orendt Studios Holding GmbH („Orendt“) erworben. Die Transaktion wurde im August 2024 vollzogen, mit dem Ziel, die Expansion des Unternehmens in den kommenden Jahren unter der operativen Führung von Torsten Orendt wei­ter­zu­füh­ren. Ein CMS-Team unter Leitung der Hamburger Partnerinnen Dr. Frederike Volkmann und Dr. Hilke Herchen hat den Gründer und ge­schäfts­füh­ren­den Gesellschafter Torsten Orendt bei dem Verkauf seiner Beteiligung an Beyond Capital Partners GmbH umfassend rechtlich beraten. Orendt hat sich als führender Technology Driven Content Producer für Marken- sowie Han­dels­un­ter­neh­men mit State-of-the-Art Kompetenzen bei Artificial Intelligence, Computer Generated Imagery, 3D-Vi­sua­li­sie­run­gen und 3D-Scans, Augmented & Virtual Reality und klassischen Bewegtbild- und Fotoproduktionen etabliert. Orendt beliefert dabei nationale und internationale Top-Marken aus dem Luxus- und Life­style-Seg­ment. Bey­ond Capital Partners erwirbt über die von ihr beratenen Fonds regelmäßig Mehr­heits­be­tei­li­gun­gen an profitablen mit­tel­stän­di­schen Unternehmen aus der DACH-Region mit Fokus auf die Asset-Light Bereiche Dienstleistung, IT, Software, Healthcare, Lifestyle & En­ter­tain­ment. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
25/03/2024
CMS berät zu Pro­jekt­fi­nan­zie­rung des landbasierten Terminals in Stade
Hamburg – Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat Financial Close für die Pro­jekt­fi­nan­zie­rung zur Entwicklung und Realisierung des künftigen Terminals für verflüssigte Gase in Stade erreicht. Das Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men beträgt rund 1,6 Milliarden Euro. Mit der Erreichung von Financial Close hat die Hanseatic Energy Hub GmbH einen grundlegenden Meilenstein des landbasierten Terminals erzielt. Ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res und standort­über­grei­fen­des CMS-Team um Dr. Hilke Herchen und Dr. Holger Kraft hat die Hanseatic Energy Hub GmbH bei der Fortentwicklung des Projektes und der Vorbereitung zur Erreichung der Pro­jekt­fi­nan­zie­rung beraten. Hiervon umfasst war auch die ge­sell­schafts­recht­li­che Beratung, insbesondere zur weiteren Entwicklung und Optimierung der Corporate Governance. Die Beratung deckte dabei auch Schnittstellen zur Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ab. Diese Beratung ist die Fortsetzung einer bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen HEH und CMS. Das CMS-Team war seit Beginn des Projektes laufend beratend tätig und hat die Pro­jekt­ent­wick­lung insbesondere in den Bereichen Corporate, Operation & Maintenance und Real Estate begleitet. CMS beriet so bereits zum Beitritt verschiedener Gesellschafter, darunter zuletzt der Enagás S.A. als In­dus­trie­part­ne­rin im Juni 2023. Zur Herstellung der Finanzierung des Projektes hat das CMS-Team eine umfassende Due Di­li­gence-Prü­fung durchgeführt. In einer ersten Ausbaustufe soll im Projekt ab 2027 ein emissionsfreies Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Später soll das Projekt auf was­ser­stoff­ba­sier­te Energieträger wie Ammoniak umgestellt werden. Die geplante Re­ga­si­fi­zie­rungs­ka­pa­zi­tät beträgt 13,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und die Aus­spei­se­leis­tung 21,7 Gigawatt. Zudem ist die Hanseatic Energy Hub GmbH seit März 2024 bis zur Inbetriebnahme des landseitigen Terminals Standort einer der fünf von der deutschen Regierung gecharterten schwimmenden Speicher- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­ein­hei­ten (FSRU). CMS Deutschland Dr. Hilke Herchen, Lead Partner Dr. Holger Kraft, Lead Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Luise Pelzer, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Josephine Doll, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Katja Meisel, Senior Associate Jan Gröschel, Senior Associate, alle Per­mit­ting  Mar­tin Krause, Partner Dr. Sebastian Orthmann, Partner Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Coun­sel Chris­to­pher Schmeckel, Senior Associate Wiebke Westermann, Associate, alle Real Estate Dr. Friedrich von Burchard, Partner, Energy & Climate Change Dorothée Janzen, Part­ner  Chris­toph Zarth, Partner Robin Azinovic, Associate, alle Commercial Dr. Kerstin Block, Partner, Banking & Finance  Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Sebastian Cording, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior Associate, beide TMC Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Dr. Philipp Nonnenmühlen, Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Martin Gerecke, Partner, IP Birgit Wagner, Legal Manager, Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
19/12/2023
CMS berät Vattenfall umfassend bei der Veräußerung der Berliner Fernwärme
Hamburg – Vattenfall hat die strategische Neubewertung seines Berliner Wärmegeschäfts abgeschlossen und entschieden, das Berliner Wärmegeschäft vollständig an das Land Berlin zu veräußern. Eine...
06/12/2023
Nachhaltigkeit in der Un­ter­neh­mens­füh­rung
Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Inzwischen haben Geschäftsleiter nicht mehr nur eine Verantwortung für die wirtschaftliche Performance ihres Unternehmens, sondern sie müssen zudem für die Einhaltung bestimmter sozialer, ethischer und umweltrelevanter Standards sorgen. Das führt zu einer deutlichen Verlagerung der Zielsetzung von Unternehmen: weg von der (bloßen) Ge­winn­ma­xi­mie­rung (shareholder value) hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen verschiedener In­ter­es­sen­grup­pen (stakeholder value). Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen im un­ter­neh­me­ri­schen Alltag Unter der Abkürzung ESG (Environmental, Social and Governance) vereinen sich verschiedene Konzepte zur Nach­hal­tig­keits­aus­rich­tung, die teilweise gesetzlich geregelt sind, zu denen sich Unternehmen zum Teil aber auch freiwillig bekennen. Umfasst werden Themen wie Compliance, Ar­beit­neh­mer­rech­te, Chan­cen­gleich­heit und Umweltschutz.  Beachtung gesetzlich normierter Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen Gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen findet man inzwischen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Das wohl bekannteste „ESG-Gesetz“ in Deutschland ist das seit 2023 geltende Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), wonach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2024 Lieferketten einer fortdauernden Prüfung im Hinblick auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu unterziehen ha­ben. Ge­schäfts­lei­ter müssen gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen zwingend beachten. Insofern handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung ohne Er­mes­sens­spiel­raum. Aufgrund der Le­ga­li­täts­pflicht haben Geschäftsleiter sicherzustellen, dass ihr Unternehmen so organisiert ist, dass keine Gesetze verletzt werden. Kommt es gleichwohl zur Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Nach­hal­tig­keits­norm und entsteht dadurch ein kausaler Schaden, droht die persönliche, unbeschränkte Haftung des Ge­schäfts­lei­ters gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 116 AktG). Er­mes­sens­spiel­raum bzgl. freiwilliger ESG-Standards Anders verhält es sich mit freiwilligen ESG-Standards. Hier steht Ge­schäfts­lei­tern ein Er­mes­sens­spiel­raum zu: Im Rahmen un­ter­neh­me­ri­scher Entscheidungen müssen Geschäftsleiter das Für und Wider der Einhaltung dieser Standards abwägen. Kommt es infolge einer solchen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung zu einem Schaden, genießen Geschäftsleiter nur dann die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung der sog. Business Judgement Rule, wenn die Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft und unbeeinflusst von Eigen- oder Drittinteressen getroffen wurden. Dabei hat die Ge­winn­ma­xi­mie­rung nicht immer Vorrang: Zwar dient diese (vordergründig) dem Wohle der Gesellschaft. Geschäftsleiter müssen aber selbst freiwillige ESG-Standards be­rück­sich­ti­gen, denn deren Nichteinhaltung kann zu immensen Imageschäden führen, die den Un­ter­neh­mens­er­folg nachhaltig gefährden können. ESG-Faktoren müssen daher im Rahmen einer un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung möglicherweise stärker berücksichtigt werden als eine gegebenenfalls nur kurzfristige Ge­winn­ma­xi­mie­rung. Käme ein Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abwägung er­mes­sens­feh­ler­haft und daher die Entscheidung nicht zum Wohle der Gesellschaft erfolgte, käme der Geschäftsleiter nicht in den Genuss des Haf­tungs­pri­vi­legs der Business Judgement Rule. Mit anderen Worten: die Nicht­be­rück­sich­ti­gung selbst freiwilliger ESG-Standards kann für Geschäftsleiter gefährlich werden. Mittelbar wirkt sich der Umgang mit diesen Standards über die Re­port­ing-Ver­pflich­tun­gen und damit auf das Ansehen (und Rating) des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus.  Einfluss der Stakeholder Studien belegen, dass Kunden von Unternehmen erwarten, zu ESG-Themen eine klare Haltung zu entwickeln. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen nicht, riskiert es einen Vertrauens- und Re­pu­ta­ti­ons­ver­lust. Der entstandene Imageschaden lässt sich – wenn überhaupt – nur mit hohen Marketingkosten beheben. Ebenfalls empirisch belegt ist, dass Investoren Nachhaltigkeit vermehrt in In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen einfließen lassen. Nicht zuletzt spielt in Zeiten zunehmenden Personal- und Fach­kräf­te­man­gels und der damit verbundenen Risiken für das Unternehmen der Einfluss einer positiven, nachhaltigen Un­ter­neh­mens­kul­tur eine entscheidende Rolle für die Attraktivität als Arbeitgeber und somit für die Gewinnung und das Halten von Personal.  Das geht doch nur die Großen an! Oder? Zunehmend sind auch mittlere und kleinere Unternehmen von Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen betroffen. Dies zeigt sich beispielhaft in der Herabsetzung des Mit­ar­bei­ter-Schwel­len­werts für die Anwendbarkeit des LkSG ab 2024. Noch deutlicher wird dies bezüglich nicht ausdrücklich geregelter An­for­de­run­gen: Best-Prac­ti­ce-Stan­dards entfalten Aus­strah­lungs­wir­kung wie beispielsweise der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Einbeziehung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Unmittelbar nur für größere Unternehmen geltende Pflichten werden über die Lieferkette, erwartete Ratings oder aufgrund von Be­richts­pflich­ten „von oben nach unten durchgereicht“ und auch Ban­ken­fi­nan­zie­rung setzt zunehmend die Erfüllung bestimmter Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en voraus. Fazit Geschäftsleiter kommen nicht umhin, sich mit gesetzlichen und selbst freiwilligen ESG-Standards aus­ein­an­der­zu­set­zen – nicht nur zur Ri­si­ko­ver­mei­dung, sondern auch zur Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen. Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Frage der passenden Einbeziehung in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie beschäftigen und sich mit einer strukturierten, chancen- und risikobasierten Herangehensweise den Her­aus­for­de­run­gen stellen, dürften klar im Vorteil sein. 
07/06/2023
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Hamburg – Das Wind­ener­gie­un­ter­neh­men Nordex hat ein Windkraftprojekt in San Marcos de Colón in Honduras an die französische TotalEren S.A. veräußert. Die Windleistung des Projekts beträgt 112 Megawatt...
05/06/2023
CMS berät Hanseatic Energy Hub bei Beteiligung der Enagás als In­dus­trie­part­ner...
Hamburg - Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat den spanischen Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Enágas als industriellen Partner für den Betrieb des geplanten Terminals für flüssige Gase im Industriepark...
17/03/2023
CMS berät Tree Energy Solutions bei Gründung des Joint Ventures mit Fortescue...
Hamburg – CMS hat die Tree Energy Solutions B.V. (TES) bei ihrem Joint Venture mit Fortescue Future Industries (FFI) zur Entwicklung des En­er­gie­im­port­ter­mi­nals in Wilhelmshaven beraten. TES hat mit...
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CMS berät Warburg Bank bei Verkauf der Warburg Invest AG an Bantleon
Hamburg – Die Warburg Bank hat im Zuge einer Konzentration ihrer Aktivitäten im Bereich des institutionellen Asset Managements sämtliche Anteile an der Warburg Invest AG an die Bantleon AG veräußert...
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CMS begleitet Gesellschafter M.M.Warburg & CO und LKH beim Verkauf der...
Frankfurt/Main – Die Aktionäre der M.M. Warburg & CO Hypothekenbank AG, die M.M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA (60 Prozent) und die Lan­des­kran­ken­hil­fe V.V.a.G. (40 Prozent), verkaufen ihre Anteile an...
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Hamburg – PowerCo, das neue Bat­te­rie­un­ter­neh­men des Volkswagen Konzerns, und der belgische Ma­te­ri­al­tech­no­lo­gie­kon­zern Umicore haben eine Vereinbarung über die Gründung eines Joint Ventures, mit Headquarter...
15/08/2022
CMS berät Phillips 66 bei der Entwicklung eines europäischen H2-Tank­stel­len­net­zes...
Hamburg – Das britische En­er­gie­er­zeu­gungs- und Lo­gis­tik­un­ter­neh­men Phillips 66 Limited hat ein 50:50-Joint-Ven­ture mit der H2 Energy Europe AG geschaffen, um ein Netz von Was­ser­stoff­tank­stel­len in Deutschland...
21/06/2022
Sustainable Corporate Governance und Com­pli­ance-Ma­nage­ment
Vor dem Hintergrund zunehmender ESG-Regulierung und der Er­war­tungs­hal­tung der verschiedenen Stakeholder (Ge­sell­schaf­ter/Ak­tio­nä­re, Mitarbeiter, Kunden am Markt, Investoren, Politik) an eine nachhaltige...