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Lars Eckhoff, LL.M. (Victoria University of Wellington)

Partner
Rechtsanwalt | Leiter Commercial, CMS Deutschland

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Lars Eckhoff berät Unternehmen in allen Rechtsfragen rund um ihr operatives Geschäft, von der Produktion über die Beschaffung bis zum Vertrieb ihrer Produkte. Seine Mandanten unterstützt er insbesondere bei der Erstellung von Vertriebs- und Lieferverträgen sowie von atypischen Verträgen wie z.B. Lohnfertigungs-, Logistik-, Qualitätssicherungs-, Service- und Kooperationsverträgen. Daneben berät er Unternehmen in allen Fragen zur Mängel- und Produkthaftung sowie sonstigen Leistungsstörungen.

Lars Eckhoff begleitet Unternehmen bei der Implementierung und Umstrukturierung exklusiver und selektiver Vertriebssysteme, übernimmt die vertriebskartellrechtliche Beratung sowie die Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Standardverträgen. Darüber hinaus berät er im gewerblichen Leasingrecht und vertritt Unternehmen bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Geschäftspartnern in der Krise. In all seinen Tätigkeitsbereichen übernimmt Lars Eckhoff auch die außergerichtliche und gerichtliche Streitführung.

Lars Eckhoff verbrachte während seines Jurastudiums Auslandsaufenthalte in Wellington, Neuseeland, und Sydney, Australien und später im Rahmen eines Secondments bei einem internationalen Großkonzern in London, England. Seit 2006 ist er Rechtsanwalt bei CMS, seit 2014 Partner.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V.
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Veröffentlichungen

  • "Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in AGB", GWR 2016, 243
  • "Keine Anfechtung einer bargeschäftlichen Kongruenzvereinbarung", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. IX ZR 287/14, NZI 2016, 311
  • "Grenzenlose Haftung? Der Referentenentwurf des § 439 BGB und seine Folgen für die Praxis", PHi | Haftpflicht international – Recht & Versicherung 2016, 32 ff.
  • http://www.marktundmittelstand.de/einkauf/vertraege-im-einkauf-haftung-im-agb-recht-ausschliessen-1231491/, erschienen am 06.01.2016
  • "Kündigung von Vertriebsverträgen wegen Insolvenz des Vertriebsmittlers", NZI 2015, 972
  • "Draft bill on sellers’ liability for defects may result in liability without limits for retailers", Beitrag auf Law-Now am 23.10.2015 (http://www.law-now.com/ealerts/2015/10/draft-bill-on-sellers-liability-for-defects-may-result-in-liability-without-limits-for-retailers?cc_lang=en)
  • "Der neue § 439 BGB: Haftung ohne Grenzen?!", Blog-Beitrag am 09.10.2015 (http://www.cmshs-bloggt.de/commercial/der-neue-439-bgb-haftung-ohne-grenzen/#
  • "Die Hemmung der Verjährung endet bei Einschlafen der Verhandlungen", Anmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2015, Az. 24 U 94/13, GWR 2015, 294
  • "Auch ein Vertriebsleiter kann als Handelsvertreter zu qualifizieren sein", Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015, Az. I-16 U 70/14, GWR 2015, 233
  • "Bloße Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung begründet keine Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit", Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 16.05.2015, Az. IX ZR 6/14, GWR 2015, 213
  • "Die formularmäßige Rechtswahl eines Drittstaates ohne Bezug zu den Parteien ist unwirksam", Anmerkung zu LG Hamburg, Urteil vom 02.09.2014, Az. 327 O 187/14, GWR 2015, 142
  • "Sind Sie auf die Streikfolgen vorbereitet?", Zitate aus Interview mit Julia Wehmeier in Impulse 06/2015, 10
  • "Post-Streik: Das sollten Unternehmer wissen", Zitate in Artikel von Miriam Eckert, 09.06.2015 in https://www.impulse.de/unternehmen/post-streik/2072138/
  • AnwaltKommentar AGB-Recht (Hrsg. Niebling), Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2014 (Autor zu § 308 Nr. 5, 7, 8; § 309 Nr. 8a, 8b, Eigentumsvorbehalt, Leasing, Mängelhaftung)
  • "Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbotes für synallagmatisch verknüpfte Gegenansprüche", Anmerkung zu OLG Nürnberg, Urteil v. 20.08.2014, Az. 12 U 2119/13GWR 2014, 479
  • "Zahlungsanspruch aus Insolvenzanfechtung wegen objektiver Gläubigerbenachteiligung", Anmerkung zu BGH, Urteil v. 17.7.2014, Az. IX ZR 240/13 NZI 2014, 762
  • "Änderungsklausel in AGB - (Un-)Wirksamkeit einer Zahlungsvereinbarung", Anmerkung zu BGH, Urteil v. 07.03.2013 - VII ZR 162/12, GWR 2013, S. 188
  • "Haftung ohne Grenzen? Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung für Lieferanten", GWR 2013, S. 80
  • "Unwirksamkeit von Lösungsklauseln in Verträgen über fortlaufende Lieferung von Waren oder Energie", Anmerkung zu Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11, NZI 2013, S. 178
  • "Gerichtsstandsvereinbarung, die zum Ausschluss des Handelsvertreterausgleichsanspruchs führt, ist unwirksam", Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 05.09.2012 - VII ZR 25/12, GWR 2012, S. 486
  • "Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds bei sittenwidrigem Vertrag verlangt auch dessen Neuvornahme oder Bestätigung", Urteil v. 10.02.2012 - V ZR 51/11, GWR 2012, S. 207
  • "Rechtssicherheit und Verringerung der Transaktionskosten? – Das GEKR aus dem Blickwinkel der Praxis", Beitrag zus. mit Robert Budde in: Hahn (Hrsg.), Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, Verlag C.H. Beck 2012
  • "Auch übernommene Kunden gelten als Neukunden für Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.10.2011, Az. VIII ZR 222/10, GWR 2012, S. 37
  • "Unangemessene Benachteiligung durch Aufrechnungsverbot in Architektenvertrag", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07, GWR 2011, S. 446
  • "Sekundäre Beweislast der Bank für nicht Bestand eines Guthabens auf einem "vergessenen" Sparbuch", Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.02.2011, Az.: 19 U 180/10, GWR 2011, S. 189
  • "Anspruch auf Handelsvertreterausgleich trotz Eigenkündigung nach Betriebsveräußerung durch das Unternehmen", Anmerkung zu OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 28.01.2011, Az.: 12 U 744/10, GWR 2011, S. 136
  • "Bestimmung des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers bei Leasinggesellschaft als Vertragspartner", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.10.2010, Az. VIII ZR 210/07, GWR 2010, S. 573
  • "Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters besteht jedenfalls bei Beendigung der Zwangsverwaltung durch Zuschlag fort", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 11.08.2010, Az.: XII ZR 181/08, GWR 2010, S. 484
  • "Erfüllungsort beim grenzüberschreitenden Versendungskauf ist regelmäßig der Sitz des Käufers", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 23.06.2010, Az.: XIII ZR 135/08, GWR 2010, S. 407
  • "Bestimmung der internationalen Zuständigkeit bei Versendungskauf", Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.02.2010, Az.: C-281/08, Vorabentscheidungsersuchen des BGH, GWR 2010, S. 291
  • "An konkludente Zusicherung einer Eigenschaft sind hohe Anforderungen zu stellen", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 17.03.2010, Az.: VIII ZR 253/08, GWR 2010, S. 250
  • "Einlegung einer sofortigen Beschwerde durch prozessunfähigen Beschwerdeführer ist zulässig", Anmerkung zu KG, Beschluss vom 25.01.2010, Az.: 2 W 2010/09, GWR 2010, S. 113
  • "Enge Einbindung des Franchisenehmers führt nicht zur Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages", Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2009, Az.: 16 U 62/08, GWR 2010, S. 57
  • ""Unterlagen" i.S.d. § 86a Abs. 1 HGB sind auch die Vertriebstätigkeit betreffende Software und Werbematerial", Anmerkung zu OLG Celle, Urteile vom 10.12.2009, Az. 11 U 50/09 und 11 U 51/09, GWR 2010, S. 11
  • "Rechtswegprüfung bei arbeitnehmerähnlichem Handelsvertretervertrag", Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 27.10.2009, Az. VIII ZB 45/08, GWR 2009, S. 464
  • "AGB-rechtliche Unwirksamkeit eines pauschalen Provisionsausschlusses für Zeit nach Vertragsende", Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az.: VIII ZR 286/07, GWR 2009, S. 442
  • Das neue Recht des Ausgleichsanspruchs, CMS Report XVI 2009, S. 22
  • "EuGH kippt Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs", Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 26.03.2009, Az.: C-348/07 – Turgay Semen gegen Deutsche Tamoil GmbH, BB 2009, S. 1607;1609 f
  • Einführung in das US-amerikanische Insolvenzrecht, ZInsO 2005, S. 735 ff
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Vorträge

"Haftung ohne Grenzen – Haftungsklauseln im internationalen Vergleich", CMS "Update Einkauf und Vertrieb", Köln, 09.11.2015

"Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewährleistungsrecht und Recht der Insolvenzanfechtung", Vortrag vor dem Großhandelsausschuss der IHK Köln, 01.10.2015

"Succesful Distribution Schemes in Germany and the EU" – Vortrag im Rahmen des "Fit for Partnership" Programms des BMWi, Köln, 19.05.2015

"The German Law on Standard Terms and Conditions – an Introduction", Vortrag in Morges, Schweiz, 30.01.2015

"Das holen wir uns alles wieder – Haftung in der Lieferkette, CMS "Update Einkauf und Vertrieb", Köln, 12.11.2014, Düsseldorf, 27.11.2014

"Haftung ohne Grenzen – aber wir sind doch versichert?, CMS "Update Einkauf und Vertrieb", Düsseldorf, 13.11.2013

"Haftung ohne Grenzen – Für welche Schäden haftet der Lieferant und was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?", CMS "Update Einkauf und Vertrieb", Köln, 27.11.2012

"Haftung ohne Grenzen? - Welche Haftungsbeschränkungen sind zulässig und effektiv?", IHK Düsseldorf, 13.02.2012

"Haftung ohne Grenzen – Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung", CMS "Update Einkauf und Vertrieb, Köln, 15.11.2011

"Problemklauseln in Liefer- und Vertriebsverträgen", TecPart-Jahrestagung, Köln, 23.09.2011

"Haftung ohne Grenzen – Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung", IHK Düsseldorf, 13.02.2011

"AGB – Mehr als nur das Kleingedruckte", IHK Düsseldorf, 15.11.2010

"Der Vertragspartner in der Krise - ein nicht zu beherrschendes Risiko?", IHK Düsseldorf, 26.11.2009,

"Neues zum Ausgleichsanspruch für Vertragshändler und Handelsvertreter", CMS "Update Einkauf und Vertrieb, Köln, 19.11.2009

"Einkauf und Lieferanten in der Wirtschaftskrise – Risiken und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten", CMS Seminar zu "Wirtschaft im Abschwung – Chancen in der Krise", Düsseldorf, 10.02.2009

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Ausbildung

  • Juli 2006: Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2006: Zweites Juristisches Staatsexamen beim OLG Düsseldorf
  • Auslandspraktika bei internationalen Wirtschaftskanzleien in Wellington/NZ und Sydney/AUS
  • 2003: Master Studium (LL.M.) in Wellington/NZ
  • 2002: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1997 - 2002: Studium der Rechtswissenschaften in Gießen
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Feed

27/02/2024
Update Commercial 02/2024
Der Käufer einer mangelhaften Sache erklärt den Rücktritt vom Vertrag und erhält den Kaufpreis zurück. Doch muss der Verkäufer auch die mangelhafte Kaufsache zurücknehmen? Ja, entschied der BGH...
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Atlanta, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Young, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
24/02/2022
Update Commercial 02/2022
Auch diesen Monat informieren wir Sie über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung. Bereits in der letzten Ausgabe unseres Updates haben wir Sie über wichtige Neuerungen des Kaufrechts informiert...
27/01/2022
Das neue Kaufrecht 2022
Seit dem 01. Januar 2022 gibt es in der EU ein neues Kaufrecht mit dem Ziel, die Ver­brau­cher­rech­te zu stärken. Es gilt für alle Verträge, die nach dem 01.01.2022 geschlossen werden und betrifft den B2B- ebenso wie den B2C-Bereich. Die CMS-An­wäl­te Dr. Ulrich Becker und Dr. Robert Budde sprechen in dieser Folge mit Lars Eck­hoff dar­über, welche Änderungen und Folgen damit einhergehen und was Unternehmen nun beachten sollten.
08/12/2021
Update für das BGB – neues Kaufrecht und digitale Produkte
Zum 1. Januar 2022 erfährt das BGB ein Update: Hintergrund ist die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien: die Wa­ren­kauf­richt­li­nie, die zum 1. Januar 2022 die Ver­brauchs­gü­ter­kauf­richt­li­nie ersetzt, und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienst­leis­tun­gen. Während die Richtlinien ausschließlich Vorgaben für Verträge zwischen Unternehmern und Verbraucherinnen und Verbrauchern aufstellen, ging der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung einen Schritt weiter, sodass einige der Änderungen auch B2B-Verträge betreffen. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor.
07/10/2021
Update für das BGB
2022 soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fit für das digitale Zeitalter werden: Ab dem 1. Januar wird das Kaufrecht neu geregelt und erstmals gelten eigene Regeln für Verträge über digitale Produkte...
18/06/2021
CMS berät Tief­kühl­spe­zia­lis­ten GETI WILBA bei Erwerb von apetito convenience
Berlin – Die auf Tief­kühl­pro­duk­te spezialisierte GETI WILBA Holding, ein Port­fo­lio­un­ter­neh­men des Ei­gen­ka­pi­tal­fonds CMP German Opportunity Fund III, übernimmt den Ge­schäfts­be­trieb der apetito convenience...
04/03/2021
CMS berät US-Elek­tronik­kon­zern AMETEK bei der Übernahme des Ge­schäfts­be­triebs...
Frankfurt/Main – AMETEK, ein weltweit führender Anbieter von elektronischen Messgeräten und elek­tro­me­cha­ni­schen Geräten, hat den Ge­schäfts­be­trieb der EGS Au­to­ma­ti­sie­rungs­tech­nik GmbH übernommen...
02/03/2021
Update Commercial 02/2021
Wir hoffen, Sie sind alle gut ins neue Jahr gestartet, auch wenn der Alltag nach wie vor stark durch die CO­VID-19-Pan­de­mie geprägt ist. Viele Branchen sind, wie man der Wirt­schafts­pres­se entnehmen kann...
09/12/2020
Sanktionen und Sammelklagen – EU verschärft Ver­brau­cher­schutz­recht
Mit ihrem „New Deal for Consumers“ hat sich die EU die Modernisierung und weitere Ver­ein­heit­li­chung des Ver­brau­cher­schutz­rechts innerhalb Europas zum Ziel gesetzt. Das Maßnahmenpaket besteht aus...
02/11/2020
Individualität verpflichtet – Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell...
20/10/2020
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer VOSS Automotive bei Übernahme von Henzel...
Köln – Die zur weltweit agierenden VOSS Gruppe gehörende VOSS Automotive GmbH hat die Henzel Automotive GmbH, einen Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer aus Gründau, Hessen, mit fast 300 Mitarbeitern und den zugehörigen...