Open navigation
Suche
Büros – Deutschland
Alle Standorte entdecken
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
Suche
Expertise
Insights

Unsere Expertinnen und Experten bieten eine zukunftsorientierte Beratung für Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Fachgebieten und Branchen weltweit.

Themen entdecken
Büros
Globale Reichweite

CMS bietet nicht nur fachkundige Rechtsberatung für lokale Jurisdiktionen, sondern meistert mit Ihnen zusammen effektiv die Komplexität des globalen Geschäfts- und Rechtsumfeldes.

Entdecken Sie, wo wir tätig sind
CMS Deutschland Abroad
Insights
Über CMS

Wählen Sie Ihre Region

Mario Brungs
Counsel

Dr. Mario Brungs

Rechtsanwalt

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch

Mario Brungs berät in allen Bereichen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts, vor allem bei Reorganisationen, Outsourcing und Personalabbau sowie den damit verbundenen kündigungsrechtlichen Auseinandersetzungen und Aufhebungsverhandlungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen und der Restrukturierung von Versorgungswerken. Zu den Mandanten von Mario Brungs zählen überwiegend Groß- und mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland.

Mario Brungs begann seine Anwaltstätigkeit 2017 in einer Arbeitsrechts-Boutique. 2018 schloss er sich CMS an. 2023 wurde er Counsel der Sozietät.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Dreißigjährige Verjährungsfrist für Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins gegen die Insolvenzmasse, NZI 2025, 656
  • Betriebliche Invaliditätsrente erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, EWIR 2024, 155-156
  • „Betriebspraktische Auswirkungen der digitalen Rentenübersicht“, Gaul, Aktuelles Arbeitsrecht Band 1/2024, 28-30
  • „Geplante Änderungen durch Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz“, Gaul, Aktuelles Arbeitsrecht Band 2/2024, 267-270
  • „Unwirksamer Kapitalabfindungsvorbehalt bei betrieblicher Altersversorgung“, zugleich Anmerkung zum Urteil des BAG v. 17.01.2023 – 3 AZR 220/22, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 2023, 603, gemeinsam mit Dr. Andreas Hofelich
  • „Zulässigkeit eines Einmalkapitalbetrags anstelle monatlicher Betriebsrente“, Aktuelles Arbeitsrecht Band 1/2023, 239-242
  • „Unwirksame Eheklausel auch bei konkreter Benennung des jetzigen Ehegatten“, BAG, Beschluss vom 18.2.2020 – 3 AZN 954/19 (LAG Düsseldorf 7.6.2019 – 6 Sa 54/19), Arbeitsrecht Aktuell (ArbRAktuell) 2020, 197, gemeinsam mit RA Dr. Andreas Hofelich
  • „Das rechtliche Schicksal einer Betriebsvereinbarung bei fehlerhafter Beschlussfassung des Betriebsrats“, Der Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) 2019, S. 47-50, gemeinsam mit RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul
  • „Ältere und kranke Arbeitnehmer in der Sozialauswahl“, ArbRAktuell 2017, 430-433
  • „Stolpersteine bei der Massenentlassungsanzeige“, ArbRAktuell 2017, 355-537
  • „Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers beim Whistleblowing“, ArbG Berlin, ArbRAktuell 2014, 520
  • „Der Einfluss verschiedener Vergütungsbestandteile auf das Urlaubsentgelt“, ArbRAktuell 2014, 407-409
  • „Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit – Grenzen der unzulässigen Rechtsausübung“, ArbRAktuell 2014, 349
  • „Whistleblowing - Eine Untersuchung arbeitsrechtlicher Aspekte und des Reformbedarfs nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Peter Lang, Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Kölner Anwaltsverein

Ausbildung

  • 2014 - 2017: Referendariat
  • 2012 - 2015: Promotion an der Universität zu Köln zugleich Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei internationalen Großkanzleien
  • 2007 - 2012: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Zurück nach oben