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Philipp Melzer

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Neue Mainzer Straße 2-4
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Philipp Melzer verfügt über große Erfahrung bei der Beratung von Emittenten, emissionsbegleitenden Banken und Altaktionären bei Börsengängen, Kapitalerhöhungen und Zweitplatzierungen. Auch zu Anleihen (insb. Green Bonds), Emissionsprogrammen und strukturierten Finanzprodukten wie Asset-backed Securities oder Derivaten suchen Mandanten regelmäßig seinen Rat. Er verantwortet den DCM Bereich und gemeinsam mit Andreas Zanner auch den ECM Bereich von CMS in Frankfurt und referiert neben seiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig zu ESG-Compliance und kapitalmarktrechtlichen Themen.

Im Anschluss an seine Banklehre und Ausbildung zum Finanzassistenten bei der Kreissparkasse Ravensburg (1994), schloss Philipp Melzer 1998 das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und 2001 das Rechtsreferendariat in Freiburg ab. Er schloss sich 2001 CMS an und ist seit 2008 Partner der Sozietät.

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Nennung für Bank- und Finanzrecht

Deutschlands beste Anwälte 2024 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„Sehr gute Fachkenntnis, verweist bei Bedarf rechtzeitig an Fachkollegen, erfreulich uneitel, menschlich und wertebasiertes Handeln, kundenorientiert (erkennt unsere Bedürfnisse oft, bevor diese uns klar sind), koordiniert sein (interdisziplinäres) Team hervorragend.“, Mandant

The Legal 500 Deutschland, 2024

„Oft empfohlen“ für Bank- und Finanzrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Bank- und Finanzrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Mandanten loben Philipp Melzer „hervorragende Leistung, sehr lösungsorientiert, strukturiert u. sachl. auch in komplexen Themen“

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Börseneinführungen und Kapitalerhöhungen

JUVE Handbuch, 2021/2022

Nennung für Bank- und Finanzrecht

Deutschlands beste Anwälte 2021 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„Oft empfohlen“ für Börseneinführungen und Kapitalerhöhungen

JUVE Handbuch, 2020/2021

Mandanten sagen: „Philipp Melzer verfügt über eine sehr fundierte Kapitalmarkterfahrung und sucht im Interesse aller Beteiligten für pragmatische Lösungen.“

The Legal 500 Deutschland, 2022

„gut umsetzbare Lösungen; bleibt auch in Situationen großen Drucks ruhig“, Mandant

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Bank- und Finanzrecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

ECM

  • Beratung der Porsche AG beim IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse
  • Beratung der INDUS Holding AG bei der Strukturierung und Umsetzung einer Kapitalerhöhung
  • Beratung der NFON AG beim IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse und Kapitalerhöhung
  • Beratung der Capital Stage AG (jetzt Encavis AG) bei der Übernahme der CHORUS Clean Energy AG im Rahmen eines Aktientauschs
  • Beratung des Großaktionärs Mayfair Beteiligungsfonds II beim Börsengang der Vapiano SE
  • Beratung der Telefónica Deutschland Holding AG bei ihrer EUR 3,7 Mrd. Kapitalerhöhung sowie ihrem EUR 1,45 Mrd. IPO

DCM

  • Beratung der Telefónica Deutschland Holding AG bei der Begebung von bereits drei Benchmark-Anleihen, der Ausgabe eines Sustainability-Linked Loans und blockchain-basierten Schuldschein-Emissionen
  • Beratung von APCOA Parking bei Ausgabe einer vorrangig besicherten Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 685 Millionen
  • Beratung der hep global GmbH bei der Strukturierung und Ausgabe eines 6,5% Green Bond 2021/2026 im Volumen von EUR 25 Millionen
  • Beratung der Encavis AG bei der Platzierung von unbefristeten nachrangigen Wandelschuldverschreibungen ohne feste Laufzeit in Höhe von EUR 250 Mio.
  • Beratung von BNP Paribas als Arranger bei der Etablierung eines Daueremissionsprogramms grundrechtlich besicherter Anleihen bis zu einem Volumen von EUR 40 Milliarden und deren jährlichen Updates

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Veröffentlichungen

  • ESG-Compliance: EU-Regulierung stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen, Compliance 2021,8, Mitautorin: Dr. Anna-Maja Schaefer
  • "SPACs – Special Purpose Acquisition Companies in "Praxishandbuch Finanzierung von Innovationen", von Christian Hoppe, SpringerGabler, Dezember 2021, Mitautor: Dr. Jacob Siebert
  • Börsengang, in Bochmann/Scheller/Prütting (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 9: Recht der Familienunternehmen, C.H.Beck Verlag, 6. Auflage 2021
  • Die EU treibt die Transformation der Realwirtschaft mit ihrer Sustainable Finance Strategie voran; Börse München, 20.07.2021
  • SPACs - Alternativer Weg an die Börse auf dem Vormarsch, Deutsche Börse Newsletter: Capital Market Insight, 29.03.2021
  • SPACs are back: Wie die Wirtschaftskanzlei CMS sie sieht, Institutional Money (institutional-money.com), 05.03.2021
  • Spacs – Ein alternativer Weg an die Börse?, deutsche-startups.de, 03.03.2021
  • "Direct Listing von Aktien - Spotifys Börsengang als Blaupause für deutsche Unternehmen?", GoingPublic Magazin, 05/18, S. 30
  • "Bonitätsanleihen – Verkaufsverbot an Privatkunden?", finanzwelt 05/2016, S. 62 f.
  • "Hohe Strafen drohen; Neues Gesetz erschwert Kapitalmarkttransaktionen", Markt und Mittelstand, Juli 2016, S. 36
  • "Strengere Regeln zum Marktmissbrauch – was ist noch erlaubt?", Interview FINANCE-TV, http://www.finance-magazin.de/finance-tv/strengere-regeln-zum-marktmissbrauch-was-ist-noch-erlaubt-1382121/, 27.06.2016
  • "Nicht ohne Sprengkraft – Marktmissbrauchsverordnung", finanzwelt 02/2016, S. 52
  • "Neue Finanzberichterstattung 2016", DER PLATOW Brief - Recht, Nr.34, 23.03.2016, S. 5
  • "Neue Finanzberichterstattung bei börsennotierten Immobilienunternehmen", Property Magazine, März 2016, S. 50f.
  • „Alternativen zum Bankkredit – Was bei Mittelstandsanleihen und Schuldscheindarlehen zu beachten ist“, Der Mittelstand 4/2013, S. 36 f
  • Zur Haftung Prominenter bei werbenden Aussagen in prospektbegleitenden Veröffentlichungen, Anm. zu OLG Karlsruhe 6 U 155/07 (zusammen mit Dr. Stefan Ueding), EWiR 2010, S. 523 ff
  • Zum Begriff des Finanztermingeschäfts, Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht 2003, S. 366 f
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Vorträge

  • "Special Purpose Acquisition Company – Is an old friend returning to Germany?" – Webinar Deutsche Börse, 30.03.2021
  • "Green and Sustainable Finance – Green Bonds" – 24.09.2020
  • „Kapitalmarktfinanzierung in der Corona-Krise" – Webinar Deutsche Börse, 18.06.2020
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Ausbildung

  • 1999 - 2001: Rechtsreferendariat in Freiburg
  • 1994 - 1998: Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
  • 1992 - 1994: Banklehre und Ausbildung zum Finanzassistenten bei der Kreissparkasse Ravensburg
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06/12/2024
CMS berät ALBA bei erfolgreichem De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot und voll­stän­di­gem...
Stutt­gart/Ham­burg/Frank­furt, 06.12.2024 – CMS hat die ALBA plc & Co. KG und die ALBA SE bei dem erfolgreichen De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot und dem Delisting von der Börse Düsseldorf und der Frankfurter Wertpapierbörse rechtlich beraten. Die Beratung erfolgte durch zwei spezialisierte CMS-Teams. CMS unterstützte unter der Leitung von Dr. Martina Schmid ALBA mit umfassender rechtlicher Expertise bei der Durchführung des De­lis­ting-Ver­fah­rens. Auf Seiten von ALBA wurde das Projekt eng durch die Rechtsabteilung unter der Leitung von Steffen Föhr begleitet. Federführend war insoweit Dr. Petra Thiemrodt. Weitere Informationen können den Ka­pi­tal­markt­in­for­ma­tio­nen der ALBA plc & Co. KG und der ALBA SE entnommen werden. CMS berät regelmäßig Unternehmen in komplexen Ka­pi­tal­markt­trans­ak­tio­nen und strategischen Struk­tur­maß­nah­men. Rechtsabteilung ALBA Steffen Föhr, General Counsel  Dr. Petra Thiemrodt, Senior Legal Coun­sel­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
27/11/2024
20. Structured FINANCE
State of the Art in der Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­rung Da­für steht die Structured FINANCE bereits seit 2005. Sie ist die Leit­ver­an­stal­tung für die moderne Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­rung mit der höchsten Fi­nanz­ent­schei­der-Prä­senz in Deutschland. Besonders punktet die Structured FINANCE als einzigartige Netz­werk­platt­form. Hier diskutieren CFOs, Treasurer, Investoren und Banker auf höchstem Niveau in ungezwungenem Ambiente. ThemenTreasury, Fördermittel, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kapitalmarkt, M&A, Personal, Asset Management, Working Capital, Ri­si­ko­ma­nage­ment, Transformation u.v.m. CMS Deutschland auf der Structured FINANCECMS Deutschland ist im Rahmen eines Roundtable zum Thema "Das Leben als börsennotiertes Unternehmen" am 27. November von 17.15 bis 18.00 Uhr auf der Structured FINANCE vertreten. Re­fe­ren­ten­Phil­ipp Melzer, Partner, CMS Deutsch­land­Ma­nu­el Sieth, CFO, clearvise AGWenn Sie vorab einen Termin am Messestand mit einem unserer Ansprechpartner vereinbaren wollen, melden Sie sich über das unten stehende Kon­takt­for­mu­lar.Für die Anmeldung sowie einen Überblick zum vollständigen Programm, allen Referenten und den Preisen besuchen Sie bitte die Website des Veranstalters.
26/11/2024
Das regelt die neue ESG-Ra­ting-Ver­ord­nung
Am 19. November 2024 hat der EU-Rat die ESG-Ra­ting-Ver­ord­nung (ESG-Rating-VO) verabschiedet. 20 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung im Amtsblatt tritt die ESG-Rating-VO in Kraft und findet 18 Monate danach Anwendung. Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für die ESG-Rating-VO vorgelegt. Vorausgegangen war ein Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren, in dem mangelnde Transparenz und Klarheit von ESG-Ratings, insbesondere hinsichtlich ihrer Methoden und Datenquellen ermittelt wurden. Bislang sind ESG-Ra­ting-An­bie­ter – anders als Kre­dit-Ra­ting-Agen­tu­ren, die von der ESMA (European Securities and Markets Authority) beaufsichtigt werden – nicht reguliert. Nach der ESG-Rating-VO müssen nun auch ESG-Ra­ting-An­bie­ter ein Zu­las­sungs­ver­fah­ren durchlaufen sowie Trans­pa­renz­pflich­ten erfüllen, bestimmte Governance Strukturen vorhalten und Maßnahmen zur Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten einhalten. Ziel ist es, das Vertrauen von Anlegern in nachhaltige Produkte zu stärken und Greenwashing vorzubeugen.  Was bewerten ESG-Ratings? Anders als Kreditratings, die für die Beurteilung der Zah­lungs­fä­hig­keit oder Kre­dit­wür­dig­keit von Unternehmen oder Staaten verwendet werden, geben ESG-Ratings Auskunft über das Nach­hal­tig­keits­pro­fil eines Unternehmens. Hierfür bewerten sie die Auswirkungen von ESG-Risiken auf ein Unternehmen und/oder Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Natur. Mit der zunehmenden Relevanz von Sustainable Finance gewinnen ESG-Ratings im Kapitalmarkt immer größere Bedeutung. Sie fließen unter anderem in nachhaltige An­la­ge­ent­schei­dun­gen von Investoren, Banken und Kreditnehmern ein. An­wen­dungs­be­reich der ESG-Rating-VO Die ESG-Rating-VO gilt für ESG-Ratings, die von in der EU tätigen ESG-Ra­ting-An­bie­tern abgegeben werden. Von dieser Grundregel definiert sie eine Reihe von Ausnahmen. So findet sie unter anderem keine Anwendung auf private ESG-Ratings, die nicht zur Offenlegung und Verbreitung bestimmt sind;von regulierten Fi­nanz­un­ter­neh­men abgegebene ESG-Ratings, die ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden;von regulierten Fi­nanz­un­ter­neh­men abgegebene ESG-Ratings für schon anderweitig durch EU-Recht geregelte Produkte oder Dienst­leis­tun­gen;ex­ter­ne Bewertungen grüner Anleihen unter dem EU-Green Bond Standard. Erlaubnispflicht für ESG-Ra­ting-An­bie­ter In der EU niedergelassene ESG-Ra­ting-An­bie­ter müssen nach der ESG-Rating-VO künftig eine von der ESMA ausgestellte Zulassung vorweisen. ESG-Ra­ting-An­bie­ter, die außerhalb der EU niedergelassen sind, benötigen für die Abgabe von ESG-Ratings in der EU entweder einen Gleich­wer­tig­keits­be­schluss durch die EU-Kom­mis­sion­ei­ne Ra­ting-Über­nah­me durch einen in der EU zugelassenen ESG-Ra­ting-An­bie­ter innerhalb eines Konzerns odereine Anerkennung durch die ESMA. Zulassung und Beaufsichtigung durch die ESMA Im Rahmen des Zu­las­sungs­an­trags sind die im Anhang I der Verordnung aufgeführten Angaben zu machen. Diese betreffen unter anderem die Ei­gen­tums­struk­tur des Antragstellers, die Eignung der Ge­schäfts­füh­rung, die für das Rating verwendeten Methoden sowie die Strategien und Verfahren zur Ermittlung und Offenlegung von (potenziellen) In­ter­es­sens­kon­flik­ten. Die ESG-Rating-VO gewährt der ESMA zudem direkte Auf­sichts­be­fug­nis­se. Stellt die ESMA während der laufenden Aufsicht fest, dass Verpflichtungen aus der ESG-Rating-VO nicht nachgekommen wird, stehen ihr Auf­sichts­maß­nah­men wie unter anderem die Aufhebung der Zulassung, vorübergehende Ver­bots­maß­nah­men und die Verhängung einer Geldbuße zu. Trans­pa­renz­pflich­ten und Maßnahmen zur Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten ESG-Ra­ting-An­bie­ter müssen künftig die in Kapitel 2 und in den Anhängen der ESG-Rating-VO aufgeführten Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen erfüllen. ESG-Ra­ting-An­bie­ter müssen offenlegen, wie sie zu ihren Bewertungen gelangen und dafür ihre Methoden, Datenprozesse und -quellen transparent machen. Gesamtratings aus den Faktoren E, S und G können weiterhin abgegeben werden, jedoch muss die dahinter stehende Gewichtung der jeweiligen Faktoren dargelegt werden. Zudem müssen ESG-Ra­ting-An­bie­ter offenlegen, ob das Rating die Outside-in und/oder die Inside-out Perspektive abbildet. Damit gibt es, anders als unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), keine Verpflichtung, den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit zu be­rück­sich­ti­gen. ESG-Ra­ting-An­bie­ter sollen jedoch durch die erweiterten Of­fen­le­gungs­pflich­ten motiviert werden, beide Dimensionen abzubilden. ESG-Ra­ting-An­bie­ter müssen unter anderem im Hinblick auf ihre Beteiligungs- und Be­herr­schungs­struk­tu­ren, ihre Un­ter­neh­mens­füh­rung und Go­ver­nan­ce­struk­tu­ren so organisiert sein, dass es bei der Abgabe von ESG-Ratings nicht zu potenziellen In­ter­es­sen­kon­flik­ten kommt. Was müssen Verwender von ESG-Ratings beachten? Die ESG-Rating-VO regelt wenige Verpflichtungen für Nutzer von ESG-Ratings. Sie bleiben frei in der Auswahl ihres ESG-Ra­ting-An­bie­ters und werden nicht auf die Verwendung eines Ratings verpflichtet, das beide Perspektiven (Outside-in und Inside-out Perspektive) abbildet. Fi­nanz­markt­teil­neh­mer, die ESG-Ratings im Rahmen ihrer Mar­ke­ting­ak­ti­vi­tä­ten verwenden, müssen jedoch auf ihrer Internetseite die unter der ESG-Rating-VO offenzulegende Informationen abbilden. Zudem ist in die Mar­ke­ting­mit­tei­lung ein Verweis auf die Informationen auf der Internetseite aufzunehmen. Diese Regelung wird durch eine Änderung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) umgesetzt.
30/10/2024
CMS berät Encavis bei der Finanzierung des Solarparks Lindenhof
Hamburg, 30.10.2024 – Die Encavis AG, einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger, der (Onshore-)Wind- und Solarparks in Europa erwirbt und betreibt, hat eine Non-Re­cour­se-Pro­jekt­fi­nan­zie­rung in Höhe von insgesamt 60,7 Millionen Euro für seinen Solarpark Lindenhof (Borrentin) abgeschlossen. Die Anlage in Borrentin, südlich von Demmin in Meck­len­burg-Vor­pom­mern, wird nach Inbetriebnahme 121 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten. Mit einer Er­zeu­gungs­ka­pa­zi­tät von 114,2 Megawatt ist sie die größte Solaranlage im Eigenbestand der Encavis AG in Deutschland. Nahezu 74 Prozent der jährlichen Stromproduktion für dieses Projekt sind durch einen langfristigen Strom­ab­nah­me­ver­trag mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit einem Un­ter­neh­mens­ab­neh­mer festgelegt. Die Finanzierung wird in Form von Darlehen von der Bayerischen Landesbank zur Verfügung gestellt. Insgesamt umfasst die Finanzierung eine In­ves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung in Höhe von 46,8 Millionen Euro, eine 2,75 Millionen Euro Mehr­wert­steu­er­fa­zi­li­tät und eine 11,1 Millionen Euro Avalkreditlinie. Ein CMS-Team um Lead Partnerin Dr. Kerstin Block hat Encavis zu allen rechtlichen Aspekten dieser Finanzierung umfassend beraten, einschließlich ihrer Strukturierung und Umsetzung. CMS Deutschland Dr. Kerstin Block, Lead Partner Philipp Melzer, Partner Nicolai Bischof, Counsel Silas Jansen, Associate Kai Lüdiger, Associate (alle Banking & Finance) Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel (Tax)Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
11/10/2024
CMS berät Holtzbrinck Publishing Group beim erfolgreichen Börsengang von...
Stuttgart, 11.10.2024 – Die Wirt­schafts­kanz­lei CMS hat die Holtzbrinck Publishing Group (HPG), die zusammen mit BC Partners die Mehrheit der Aktien an Springer Nature hält, im Zusammenhang mit dem Börsengang von Springer Nature rechtlich beraten. Springer Nature ist ein globaler Verlag für Forschung, Gesundheit und Bildung. Seit dem 4. Oktober 2024 notiert Springer Nature im Prime Standard der Frankfurter Wert­pa­pier­bör­se. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Tobias Grau und Philipp Melzer hat die Holtzbrinck Publishing Group umfassend rechtlich beraten. CMS berät HPG regelmäßig, so auch beim Zusammenschluss des Joint Ventures mit BC Partners im Jahr 2014. CMS Deutschland Dr. Tobias Grau, Lead Partner, Corporate/M&A Philipp Melzer, Co-Lead Partner, Banking, Finance & Insurance Dr. Martina Schmid, Partner Dominik von Zehmen, Counsel Militsa Decheva Petrova, Senior Associate Dr. Maximilian Koch, Senior As­so­cia­te Kath­rin Dengel, As­so­cia­te Ma­xi­mi­li­an Siebert, As­so­cia­te Alex­an­der Seitz, As­so­cia­te An­ne-Ma­rie Gerstner, Associate, alle Corporate/M&A Patrick Damanik, Senior Associate, Banking, Finance & InsuranceDr. Sabine Knauer, Senior Vice President Legal/General Counsel, Holtzbrinck Publishing Group  Ursula Degener, Vice President Legal Corporate, Holtzbrinck Publishing Group­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
14/03/2024
CMS berät den Vorstand von Encavis bei Über­nah­me­an­ge­bot von KKR mit einem...
Ham­burg/Frank­furt – KKR hat heute ein freiwilliges öffentliches Über­nah­me­an­ge­bot an sämtliche außenstehenden Aktionäre der Encavis AG zu einem Preis von 17,50 Euro je Aktie in bar angekündigt. Dies entspricht einem Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men von rund 2,8 Milliarden Euro. Das Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men Viessmann GmbH & Co. KG wird sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium beteiligen. Die Bieterin hat verbindliche Vereinbarungen mit der Abacon Capital GmbH und weiteren bestehenden Großaktionären unterzeichnet, die etwa 31 Prozent des gesamten Grundkapitals halten. Diese werden indirekt über eine Beteiligung an der Bieterstruktur als langfristige Investoren im Unternehmen verbleiben.Über die Eckpunkte der Transaktion schlossen die Encavis und die Bieterin eine In­ves­to­ren­ver­ein­ba­rung. Entsprechend der In­ves­to­ren­ver­hand­lung wird das Konsortium die strategischen Ambitionen von Encavis zur Beschleunigung des Wachstums unterstützen. Die An­ge­bots­un­ter­la­ge wird von der Bieterin innerhalb der nächsten beiden Wochen zur Genehmigung bei der Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen (BaFin) eingereicht werden. Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt unter anderem einer Min­dest­an­nah­me­schwel­le sowie regulatorischen Freigaben. CMS hat Encavis mit einem Team um Dr. Henrik Drinkuth und Ayleen Görisch, zusammen mit Freshfields Bruckhaus Deringer, im Rahmen der In­ves­to­ren­ver­ein­ba­rung beraten und wird den Vorstand der Encavis im Zusammenhang mit dem Über­nah­me­an­ge­bot umfassend rechtlich beraten. Das Unternehmen ist eine langjährige Mandantin von CMS. CMS Deutschland  Dr. Henrik Drinkuth, Partner Ayleen Görisch, Counsel, beide Fe­der­füh­rung Dr. Hendrik Quast, Senior Associate, alle Corporate/M&A Christoff Soltau, Partner Kai Neuhaus, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Philipp Melzer, Partner Hatice Akyel, Counsel Patrick Damanik, Senior Associate, alle Banking, Finance & Insurance Encavis Natalie Grüber (Head of Le­gal)Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
01/02/2024
Wie die EU ESG-Rating Anbieter regulieren will 
Wir zeigen die wesentlichen Regeln der geplanten ESG-Rating Verordnung zu Zulassung, Transparenz und Vermeidung von In­ter­es­sens­kon­flik­ten auf
12/12/2023
CO2-Preis für Wareneinfuhren: CBAM wird scharf gestellt
Im Januar 2024 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in eine neue Phase: Unternehmen müssen bei der Einfuhr bestimmter Waren in die EU erstmals über die enthaltenen Treibhausgase berichten. In unserem Webinar erläutern wir Hintergrund und Wirkungsweise des CBAM, diskutieren die neuen Verpflichtungen für Unternehmen und geben einen Ausblick zu den zukünftig zu erwerbenden Zertifikaten.
04/12/2023
CMS begleitet Bechtle bei Platzierung von Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen in...
Frankfurt/Main – Das börsennotierte IT-Unternehmen Bechtle AG hat erfolgreich Wan­del­schuld­ver­schrei­bun­gen in einem Gesamtnennbetrag von 300 Millionen Euro mit einer Laufzeit von sieben Jahren platziert...
18/10/2023
Europäischer Green Bond Standard vom EU-Parlament verabschiedet
Warum das ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Greenwashing ist und welche Besonderheiten beim Europäischen Green Bond Standard zu beachten sind
12/10/2023
CMS begleitet hep solar projects bei der Vorbereitung und Struk­tu­rie­rung...
Frankfurt/Main – Die hep solar projects GmbH bietet im Rahmen eines öffentlichen Angebots in Luxemburg, Deutschland und Österreich einen acht Prozent Green Bond 2023/2028 im Gesamtvolumen von bis...
16/03/2023
CMS begleitet slowenische SID Bank bei Anleiheemission in Höhe von 140...
Frankfurt/Main – Die slowenische SID Bank (SID - Slovenska izvozna in razvojna banka, d.d., Ljubljana) hat eine unbesicherte, festverzinsliche Anleihe nach deutschem Recht in Höhe von 140 Millionen...