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Stephanie Witt berät zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Ihre besondere Expertise liegt in der Begleitung von internationalen Unternehmen mit Entscheidungsträgern im Ausland zu Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsübergängen und Outsourcing-Projekten. Dabei verhandelt sie schwerpunktmäßig Interessenausgleiche und Sozialpläne, aber auch sonstige Betriebsvereinbarungen, wie z.B. zur Arbeitszeit und zur Einführung von IT-Systemen. Stephanie Witt berät ferner bei der Arbeitsvertragsgestaltung, z.B. zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und variablen Vergütungsmodellen. Außerdem begleitet sie Unternehmen bei der Vorbereitung und praktischen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie – von der Analyse bestehender Vergütungs- und Bewertungsmodelle über die Ausgestaltung von Informations- und Berichtswegen bis hin zur Einführung passender Governance- und Compliance-Strukturen.
Stephanie Witt wurde erstmals 2014 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie kam erneut 2022 zu CMS, wo sie bereits von 2016 bis 2021 tätig war. 2024 wurde sie zum Counsel ernannt.