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Ute Bartholomä berät vorwiegend mittelständische Unternehmen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie im Betriebsverfassungsrecht. Sie ist Sparrings-Partnerin für ihre Mandanten und nimmt für sie zu den unterschiedlichsten Rechtsfragen in Gutachten Stellung. Über diese allgemeinen Bereiche hinaus ist sie besonders erfahren mit der An- und Ausstellung von Organmitgliedern sowie der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren. Auch bei Arbeitnehmerüberlassungen und Entsendungen wird sie regelmäßig beratend tätig.
Ute Bartholomä schloss sich 2001 CMS an und ist seit 2012 Counsel der Sozietät. Zuvor war sie Personalleiterin und Justitiarin eines mittelständischen Unternehmens der Kosmetikbranche. Ihre anwaltliche Laufbahn begann sie in der Vorgängerkanzlei einer großen internationalen Sozietät.