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Resilienz – Leitfaden für Geschäftsführer und Unternehmensjuristen

Juli 2021

Gerät ein Unternehmen oder sein Vertragspartner in die Krise, muss das Unternehmen nicht nur robust aufgestellt, sondern auch anpassungsfähig genug sein, um auf die veränderten Gegebenheiten schnell und effektiv reagieren zu können. Dies zeichnet nachhaltige Unternehmensführung aus: Sie bereitet das Unternehmen auf Krisen und den Umgang mit ihnen vor und schafft so Resilienz. Die Resilienz dient der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, die die Zukunft des Unternehmens am Markt sichert.

Wie wird ein Unternehmen resilient? Unser White Paper zeigt auf, welche Gesichtspunkte für die Schaffung von Resilienz für Krisensituationen aus gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Sicht maßgeblich sind und welche gesetzlichen Pflichten bestehen. Zentrales Element ist die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Zudem zeigen wir auf, welche Sanierungsmöglichkeiten bei Eintritt der Krise bestehen. Unsere juristischen Ausführungen werden hierbei durch den betriebswirtschaftlichen Blickwinkel der Unternehmensberatung Roland Berger ergänzt.

Geschäftsleiter sind seit dem 1. Januar 2021 (mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)) zur Errichtung eines Krisenfrüherkennungssystems verpflichtet. Dies gilt für Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Unternehmen unabhängig von der Größe und der Branche des Unternehmens. Geschäftsleiter müssen laufend die Solvenz des Unternehmens prüfen. Zeichnet sich eine Krise ab, müssen Geschäftsleiter geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Nichtbeachtung der Pflichten birgt immense Haftungsrisiken für Geschäftsleiter.

Verschärft sich die Krise des Unternehmens, müssen Geschäftsleiter die Sanierung in Angriff nehmen. Mit dem StaRUG steht nun auch in Deutschland eine Sanierungsoption zur Verfügung, die es drohend zahlungsunfähigen Unternehmen ermöglicht, Sanierungen unter Beteiligung von Gläubigern auch gegen deren Willen umzusetzen. Attraktiv kann auch die Sanierung mithilfe eines Insolvenzverfahrens sein. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Optionen und deren Vor- und Nachteile in diesem White Paper vor.

Die COVID-19-Pandemie und ihre beträchtlichen Auswirkungen trafen und treffen die Wirtschaft mit großer Härte. Auch in der Vergangenheit ertragskräftige Unternehmen finden sich mit der Krise konfrontiert – sei es, weil ihr eigener Absatzmarkt eingebrochen ist oder weil Geschäftspartner ihre Rechnungen nicht mehr oder nur noch verzögert begleichen. Der Gesetzgeber reagierte schnell mit seiner Corona Gesetzgebung. Diese kann jedoch nur Symptome mildern, die Krisenbewältigung und die Schaffung von Resilienz sind Aufgabe der Geschäftsleiter. Hierbei unterstützt Sie unser Leitfaden für Geschäftsleiter und Unternehmensjuristen.

In Kooperation mit:

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Resilienz – Leitfaden für Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
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Senior Partner | Roland Berger
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