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Synopse zur Änderung der HOAI

Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Januar 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 7. August 2020 auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 reagiert und somit einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht. In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276, HOAI) gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen (Rechtssache C-377/17). Mit Verkündung des Urteils besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen.

Unsere Synopse soll einer ersten Orientierung dienen und bietet Ihnen einen Überblick über alle Änderungen.

Im Folgenden können Sie die Synopse im PDF-Format herunterladen.

Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
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