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Benjamin Hermes
Counsel

Dr. Benjamin Hermes

Rechtsanwalt

Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
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Benjamin Hermes berät Unternehmen in allen Fragen des Zivil- und Handelsrechts und vertritt sie in Prozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Begleitung von Arzneimittelhaftungs-, Produkthaftungs- und Gewährleistungsfällen sowie die Beratung in vertragsrechtlichen Fragen rund um Beschaffung, Produktion und Vertrieb. Häufig kommen seine Mandanten aus dem Maschinen- und Anlagenbau, der Zuliefererindustrie und dem Handel.

Benjamin Hermes ist seit 2019 Rechtsanwalt bei CMS und seit 2024 Counsel der Sozietät.

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • „Besprechung: Adem Koyuncu, Haftung aus dem Arzneimittelgesetz in Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Produzentenhaftung“, VersR 23/2023, gemeinsam mit Dr. Tobias Bomsdorf
  • „Verschuldenszurechnung in der Lieferkette – eine differenzierte Betrachtung“, PHi 04/2021, gemeinsam mit Dr. Tobias Bomsdorf und Meike Neumeier
  • „Sachverständigenbeweis im Impfmittelhaftungsprozess – Keine Verwertung eines Gutachtens aus dem sozialgerichtlichen Entschädigungsverfahren über § 411a ZPO“, PharmR 2021, 173-177, gemeinsam mit Dr. Tobias Bomsdorf
  • „Die Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik“, LIT Verlag, Berlin 2017
  • „Eizellspende verboten – Embryonenspende erlaubt?“, NJW 2015, 1802-1807, gemeinsam mit Prof. Dr. Jochen Taupitz
  • „Neuregelung der PID – an der medizinischen Praxis vorbei?“, MedR 2015, 244-248, gemeinsam mit Prof. Dr. Jochen Taupitz
  • „Embryonenschutzgesetz: „Dreierregel“ oder „Deutscher Mittelweg“?“, Der Gynäkologe 2015, 169-174, gemeinsam mit Prof. Dr. Jochen Taupitz
  • „Herausgabe von Kontoauszügen bei Pfändung des Girokontos“, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 9.2.2012 – VII ZB 49/10 u. Beschl. v. 23.2.2012 – VII ZB 59/09, WuB VI D. § 836 ZPO 1.12, gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Bitter

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Verein zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.
  • Alumnus der Studienstiftung des deutschen Volkes

Ausbildung

  • 2018: Zweite Juristische Staatsprüfung
  • 2016 - 2018: Referendariat in Mannheim, Frankfurt a.M. und Prag (Tschechische Republik)
  • 2017: Promotion an der Universität Mannheim
  • 2014 - 2016: Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim und am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
  • 2014: Erste Juristische Staatsprüfung
  • 2012: Bachelor Unternehmensjurist (LL.B.)
  • Ab 2008: Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Medizinrecht an der Universität Mannheim
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